40mm Granatenwerfer 3D Drucken

Hallo zusammen,

 

Ich bin auf thingiverse fündig geworden https://www.thingiverse.com/thing:1795926.

 

Folgende Frage stellt sich:

Muss das Teil vom Beschussamt die Freigabe erhalten oder ist es die 40mm Granate, die hier das F im Fünfeck benötigt? Oder beide Teile?

Der Launcher als solcher betätigt das eigentlich schießende Teil, die Granate ja nur.

 

Danke vorab.

(182 Posts)

(nachträglich editiert am 20.07.2018 um 14:12 Uhr)

Habe das Teil selber gedruckt beim gleichen Gedanken.

Dem ist aber nicht so. Der Launcher braucht auch ein F, weil es sich um eine Abschussvorrichtung handelt. Deswegen haben handelsübliche Launcher auch ein F. Quellen hab ich gerade keine zur Hand aber das können andere hier im VZ besser als ich.

Nicht vergessen, das hier ist DE. Im Zweifel ist es verboten!

Was ein Scheiß. Hätte mich so gefreut.

[Post von User 90716 (20.07.2018 15:50) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

irgendwo gibts auch einen chinalake zum download ;)

Du kannst dir aber ne Erlaubnis zum bau einer Waffe besorgen (hat mich damals 30€ gekostet). Anschließend schickst du die nach Absprache zur BAM und lässt Sie dir F en (kostet ca 100-120€ plus Versand). 

"Du kannst dir aber ne Erlaubnis zum bau einer Waffe besorgen (hat mich damals 30€ gekostet)"

Nach WaffG §26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung?

Diese Erlaubnis setzt eigentlich ein Nachweis der Sachkunde inkl. Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse vorraus, welche die wenigsten hier haben...

Siehe AWaffV §1 Abs. 3

In meinem Fall musste ich die Nötigen Kenntnisse, welche für diese Waffe nötig sind, nachweisen. 

Theoretisch müsste es eine Möglichkeit geben. Sonst bräuchte das hier (https://softair.store/waffen/werfer-granaten-minen/grenade-launcher-18/2254/a.p.s.-smart-shot-mini-launcher-mit-belt-loop?c=1187) laut (https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000292782&seite=1) ein F, hat es aber nicht, steht sogar explizit drauf dass es keine Schusswaffe ist. 40mm Granaten sind auch laut dem Waffengesetz keine Munition da sie die Definition von Munition nicht erfüllen, sondern eben Schusswaffen, deshalb auch F. Somit fällt auch die Klassifizierung der Launcher als Abschussvorrichtung eigentlich laut Waffengesetz weg. Also bleibt eigentlich nur noch Schusswaffe. Geschoss wird durch Lauf getrieben, also passt es. Lauf ist es eigentlich auch da in der Regel die Lauflänge größer als 80mm ist (2faches Kaliber) auch wenn in der Praxis das keinen wirklichen Einfluss hat. Bin mir jetzt allerdings gerade bei dem Launcher von Thingiverse nicht sicher von wo aus die Länge gemessen wird, da es eigentlich keine Abtrennung zwischen ''Patronen''Lager und Lauf gibt, im Zweifelsfall insgesamt sollte es unter 80mm sein wonach es aber aussieht. Also möglich sollte es schon sein. Frag aber am besten bei dem Softairstore nach wie die das genau gelöst haben und ob man da Kontakt mit irgendwelchen Behörden braucht. Wenn es kein F braucht, braucht es auch keine Erlaubnis zum Waffenbau und muss auch nicht zum Beschussamt, sprich du sparst dir einen Haufen Geld. 


(nachträglich editiert am 12.09.2018 um 16:50 Uhr)

"Nach WaffG §26 Nichtgewerbsmäßige Waffenherstellung?

Diese Erlaubnis setzt eigentlich ein Nachweis der Sachkunde inkl. Werkstoff-, Fertigungs- und Ballistikkenntnisse vorraus, welche die wenigsten hier haben...

Siehe AWaffV §1 Abs. 3"

 

Diesen Sachkundelehrgang mach ich nächsten Monat, um genau diese Erlaubnis zu erhalten.

Lange Rede, kurzer Sinn... in Deutschland brauchen sowohl Granaten als auch Launcher das F im Fünfeck. Andernfalls illegale Waffe und somit sind Herstellung und Besitz eine Straftat.


(nachträglich editiert am 12.09.2018 um 17:23 Uhr)

Jonas, nicht unbedingt, siehe das Beispiel von dem APS Launcher. Wenn sich der Softairstore nicht strafbar machen möchte brauchen die auch dafür eine Begründung die sie sich ja auch sogar draufstempeln lassen. Nur die üblichen die man so zu kaufen bekommt und das was man sich üblicherweise auch selber bauen möchte brauchen ein F, da Schusswaffe, da Geschoss durch Lauf und da Lauflänge über 2faches Kaliber, ganz kurz Zusammengefasst. Der APS Launcher erfüllt das nicht, also braucht der Launcher kein F.

 

Aber wie Rosetten Gerd schreibt, im Zweifel ist es verboten. Also erst informieren, Notfalls beim BKA. Hab da selbst noch was, im Prinzip das selbe, was ich da irgendwann mal nachfragen möchte. Und zwar möchte ich unter Ausnutzung der Mindestlauflänge eine Druckluftkanone fürs LARP bauen. Kaliber sollte 70mm sein, für Schaumstoffbälle. Solange ich also unter 14cm Lauflänge bleib müsste es eigentlich vollkommen legal sein, ähnlich wie die Arrow shooter von Jörg Sprave (siehe youtube).

Der Arrowdingens nutzt die Formulierung "Geschoss durch einen Lauf" - die Pfeile stecken auf dem Lauf.

Ist also eine ganz andere Baustelle.

Corax Rabe, naja es geht um den selben Satz. Jörg fokusiert sich auf das DURCH den Lauf, während es bei mir eher um die Definition eines Lauf geht. Wenn rein rechtlich kein Lauf vorhanden ist kann es auch keine Schusswaffe sein, und wenn auch keine Munition im Spiel ist fällt es auch nicht unter den Schusswaffen gleichgestellte Gegenstände. Und dann braucht der Launcher auch kein F da es schlicht vom Waffengesetz in keinster Weise erfasst ist. Aber hundert Prozentige Sicherheit gibt es eben nicht. Jörg beruft sich zum Beispiel auf einen BKA Feststellungsbescheid, den müsste man für diese Ausnahme vielleicht noch beantragen was teuer und zeitaufwendig ist. Und wenn der Softairstore so etwas auf dieser Basis verkauft, gibt es den vielleicht schon




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