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"Das würde Sinn ergeben. (und jedes Outdoorspielfeld illegal machen, wenn man (fast) senkrechte Schüsse miteinbezieht)"

Glaube ich nicht (glauben ist immer gut^^).

Aus jedem mir bekannten zugelassenem Outdoor Spielfeld im Umkreis von 200 KM ist es möglich aus dem Gelände raus zu schießen, wenn man will.

Ich kopiere hier mal einen mMn. guten Post zu dem Thema:

"So, ich kanns nicht mehr sehen, deswegen muss ich jetzt auch mal meinen Senf dazu geben. Ich habe nämlich genau die von Flea zitierten Paragraphen letzt erst durch nen Fachanwalt prüfen lassen ( Waffenrecht gehört zu seiner Fachrichtung)

Ich gebe dessen Information einfach mal ungefiltert weiter . Das gilt im übrigen ausschließlich für PRIVATE GELÄNDE! Sobald es gewerblich wird gelten weitere Vorschriften...Unfallverhütung, Brandschutz, usw. 

Aber zum Thema:

1.diese mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder dessen Schießstätte zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit führt;"

Kommentar: Umfriedetes Besitztum kommt begrifflich aus dem Straftatbestand des Hausfriedensbruchs. "

Definition:
Befriedetes Besitztum ist ein gegen willkürliches Betreten durch Schutzwehren gesicherter Bereich des Grundstücks.

Ein Zusammenhang des befriedeten Besitztums mit einem Gebäude muss nicht bestehen. Ferner ist es nicht erforderlich, dass der Zugang zu dem Grundstück tatsächlich wesentlich erschwert ist.
Die Befriedung setzt eine äußerlich erkennbare Eingrenzung (Schutzwehr) voraus, die nicht allein symbolisch sein darf, sondern vom Unberechtigten physisch überwunden werden muss. Dabei kommt es nicht darauf an, ob die Überwindung vergleichsweise einfach ist.

Auch ist es nicht erforderlich, dass die Schutzwehren lückenlos sind, solange sich erkennen lässt, dass Unbefugten der Zugang verwehrt sein soll. Allein die rechtliche Befugnis, einen räumlichen Bereich nutzen zu dürfen, genügt zur Begründung eines befriedeten Besitztums nicht.

Befriedetes Besitztum wurde angenommen bei: Rohbauten, leer stehenden Wohnungen, eingefriedeten Äckern und Wiesen und zum Abbruch bestimmten Häusern. Unterirdische Passagen, die dem Zugang zu S- und U-Bahn dienen und kurzfristig durch Plastikketten abgetrennte Grundstücke, die sonst öffentlich zugänglich sind, stellen hingegen keine befriedeten Besitztümer dar.

Fazit: Absperrband gilt nicht aber genausowenig muss ich ne neue Zonengrenze bauen!

2.

"(4) Einer Erlaubnis zum Schießen mit einer Schusswaffe bedarf nicht, wer auf einer Schießstätte (§ 27) schießt. Das Schießen außerhalb von Schießstätten ist darüber hinaus ohne Schießerlaubnis nur zulässig
1.
durch den Inhaber des Hausrechts oder mit dessen Zustimmung im befriedeten Besitztum
a)
mit Schusswaffen, deren Geschossen eine Bewegungsenergie von nicht mehr als 7,5 Joule (J) erteilt wird oder deren Bauart nach § 7 des Beschussgesetzes zugelassen ist, sofern die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können,"
 
Kommentar: Hier werden die Rahmebedingungen für die Erlaubnisfreiheit lt. Fachanwalt ( Und genau so steht es auch im Gesetz) ausschliesslich für die  Handlung des "Schiessenden" definiert.
Text : Einer Erlaubnis bedarf nicht WER ....Bezieht sich auf eine Person!
 
Kurz: Das Schiessen bedarf keiner Erlaubnis....wenn die Geschosse das Besitztum nicht verlassen können. Dieser Anspruch richtet sich also nicht an das Gelände sonder an die Handlung des Schiessens und kommt ursprünglich aus dem Umgang mit SRS Waffen an Sylvester....
 
Es gibt faktisch nämlich kein Gelände, nichteinmal einen genehmigten Schiessstand ( Freiluft) wo nicht irgendeine Stelle existiert von der ich theoretisch nach draussen schiessen könnte ( mit einer Feuerwaffe) . Deswegen sind die Bereiche zum Schiessen in einem Schiessstand nämlich auch so begrenzt das von diesen Bereichen  aus nichts raus kann.
 
Fazit: Schiesse ich mit einer Airsoft vom Rande eines Feldes in die Spielfeldmitte: erlaubt. Schiesse ich über die Grundstücksgrenze hinaus: verboten.
 
Bedeutung für die Praxis: Zwischen Grundstücksgrenze und Spielbereich sollte die bekannte Pufferzone ( max Reichweite) sein. Alternativ: Kugelfang an der Spielfeldgrenze. 
 
Wann mache ich mich strafbar: Wenn, aber nur WENN ich wirklich nach draussen schiesse und meine Geschoss das Besitztum verlässt. Ich muss also SO schiessen, dass meine Kugeln nicht nach draussen können. Bedeutet : Ich als Schütze allein bin verantwortlich dass mein Schuss nicht nach draussen geht. Muss also Ort und Richtung meiner Schussabgabe entsprechend dem Gelände wählen. 
 
So, dass war die Quintessenz aus der Konferenz mit unserem Fachanwalt, der im übrigen auch permanent die Verfahren abwickelt, wenn "unsere" Jäger mal wieder aus der Pacht heraus in Richtung Wohngebiet ballern....
 
Das war jetzt KEINE Rechtsberatung sonder ein Bericht zu einem Gespräch. In diesem Zusammenhang hat unser Anwalt auch empfohlen, dass ne Rechtsschutzversicherung ( Strafrechtsschutz) für nen Waffenbesitzer ( Auch Airsoft) durchaus Sinn macht.
 
Aus der Info kann jetzt jeder seine persönlichen Schlüsse ziehen....."

Kannst hir auch noch lesen und Infos ziehen:
 
 
 
 
Überleg mal wie oft du für 5 Mille stressfrei zocken fahren kannst, anstatt dich auf einer Dach Briefmarke zu beplinken....

Ziemlich genau was Marvbec sagt.

Die genaue Ausprägung von "kann das Grundstück nicht verlassen" kann dir nur dein örtlichen Ordnungsamt verraten. Mancherorts kannst du im Garten einen Kugelfang aufstellen und die akzeptieren das woanders brauchst du vllt noch ne 2m Hecke und Mauer dazu (für statisches Zielschießen).

Bei dynamischen Sachen wie Airsoft ist das etwas schwieriger, ich hab zumindest gehört dass manchmal noch ne Sicherheitszone um das Gelände gefordert wird die nicht bespielt werden darf aber abgezäunt ist für genau diese obskuren Luftschüsse und Schüsse die einfach dämlich daneben gehen.

Dynamisch auf nem Wohngrundstück ist mMn nicht genehmigungsfähig da man in nem Garten bei Bewegung nicht gewährleisten kann dass nichts in Richtung Nachbarn fliegt.

Ja und nicht vergessen, wenn besorgte Passanten telefonieren, rufen die nicht beim Ordnungsamt an,

die rufen die Polizei.

Kann dir aus Erfahrung sagen, das ist unangenehm (erstmal). Danach wissen die und du Bescheid XD.

Ja danke für die ausführlichen Infos echt habt ihr toll gedacht denn an Masche Sachen habe ich überhaupt nicht gedacht ^^ na ich werde mir das ausrechnen was das ganze so Kosten würde wenn ich denn ganzen Dach als eine große geschlossene Halle mit leichter Bauelemente ausbauen so kostet und schaue ob es sich lohnt denn egal wie ich drüber nachdenke ist am besten eine geschlossene bedachte Halle am besten geeignet.

 

Lg

Du planst 5000€ ein, sollte man dafür in Brandenburg nicht für sehr lange Zeit etwas anmieten können?

Naja will keine Stunden Fahrt 2-4x die Woche machen, es gibt bei mir auch ein Wald was etwa 7000 qm miss will schauen aber das wohl zukaufen gibt. Ich habe auch an lost places gedacht Berlin und Umgebung ob man da eventuell was anmieten kann gibt genug verlassene Orte 

Die Sache mit einem Wald war bei mir auch schwierig. Vorher bitte beachten: Die Aussagen stammen von einem Polizisten damals auf Anfrage (dieser wird auch nicht alles wissen können, eventuell ist das folgende auch falsch, Ordnungsamt wäre wohl der Ansprechpartner):     

Er war der Ansicht , ein Grundstück im Wald (direkt darin, Wald setzte sich fort) kann man nicht einfach so , temporär wäre hier die Frage , befrieden. 

Da gäbe es forstamtliche Probleme (Wildwechsel etc) und der Wald stünde allen als Naherholungsgebie zur Verfügung (Wanderer, Jogger,...)

Ja das hatte ich auch befürchtet {#emotions_dlg.pessimist} deswegen wollte ich ja am besten auf dem privaten Grundstück das erspart eine Menge Stress naja ist ja alles nicht so einfach hier Lachend viele Regeln und man muss eine Menge beachten. Und wenn ich doch eine große unbenutzte dachfläsche habe warum nicht nutzen Cool

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