Allgemeines Regelwerk

 
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(nachträglich editiert am 14.06.2018 um 14:09 Uhr)

1. Alle Sportgeräte haben dem Deutschen Recht zu entsprechen, d.h. über 0,5j keine Vollautomaten; keine Laser/Taschenlampen sind an Markierern montiert; usw.
Dies wird vor Spielbeginn und evtl. auch sporadisch während der Spiele überprüft, wird wissentlich gegen das deutsche Waffenrecht verstoßen, droht ein Geländeverweis und es folgt eine Anzeige.

2. Der Konsum von Rauschmitteln (auch Alkohol [ein/zwei Bier sind Höchstgrenze]) ist vor und während des Events verboten, wird jemand beim Konsum erwischt, folgt ein Geländeverweis.

3. Der Eintritt ist noch vor dem Betretten des Spielfeldes zu entrichten, und zwar passend. Wird jemand erwischt der laut Liste (auf welcher beim Bezahlen unterschrieben wird) nicht auf dem Gelände sein dürfte oder nicht bezahlt hat, muss Er/Sie den vollen Eintrittrittspreis und eine Strafe von 10,-€ entrichten. Kann Er/Sie das nicht, folgt ein Geländeverweis und eine Meldung beim Geländebetreiber.

4. Es wird nur auf dem Spielfeld und dem festgelegten Schießstand geschossen, bei nicht einhalten wird eine Verwarnung ausgesprochen - nach der 3 Verwarnung folgt ein Geländeverweis.

5. Unsere Spieltage dienen nicht als Medium für radikale Meinungen jeder Art, d.h. rechts-/ linksradikales Gedankengut als auch Rassismus ist unerwünscht (ein paar Witze mit schwarzem Humor sind okay, aber alles hat seine Grenzen) - sollte jemand in dieser Hinsicht mehr als unangenehm auffallen folgt ein Geländeverweis.

6. Insofern das Filmen mit dem Veranstalter abgeklärt wurde, ist dies gestattet, solange kein gewerblicher Nutze besteht. Drohnen jeglicher Art sind nicht gestattet (Richtlinie des Geländebetreibers). Sollten wir im nachhinein erfahren, dass jemand jeweiliges Bildmaterial nutzt um andere zu diskriminieren oder doch einen gewerblichen Nutzen verfolgt, wird jeweilige Person für zukünftige Events gesperrt.

7. Die Mitnahme/Nutzung von Soundgranaten/Böllern/selbsgebastelten Sprengkörpern ist untersagt. Sollte dagegen verstoßen werden, folgt im schlimmstenfall eine Anzeige wegen (versuchter) Körperverletzung und ein Geländeverweis.
Die Nutzung von geeigneten Airsoftgranaten ist erlaubt.

8. Die Nutzung von geeigneten Rauchgranaten für den Airsoftsport (keine selbstgebauten, welche Gefahr laufen die gesamte Gegend abzufackeln und deren Farben nicht schwarz und weiß sind), ist ausserhalb der Gebäude gestattet.
Falls akute Brandgefahr besteht sind Rauchgranaten gänzlich verboten (dies wird aber vorher mitgeitelt).

9. Die Altersfreigabe liegt regulär bei 18 Jahren, mit "Muttizettel" bei 16 Jahren, mit einer Aufsichtsperson.

10. Alle Fahrzeuge sind auf dem dafür vorgesehenen Parkplatz abzustellen (entladen/beladen vor dem Orgahaus gestattet). Dieser ist Schussfreie Zone.

11. Den Anweisungen des Veranstalters/Geländebesitzers ist Folge zu leisten, Leute die ihre Privatspiele neben den normalen Spielen abhalten wollen, können zu Hause bleiben und werden nicht geduldet. KEINE GRÜPPCHENBILDUNG !!!

12. Die Umkleiden sind so zu hinterlassen, wie sie vorgefunden wurden. D.h. Müll ist zu beseitigen und der Letzte fegt nochmal durch und macht das Licht aus.

13. Mit Teilnahme am Event, wird bestätigt, dass man das Regelwerk gelesen hat und sich dazu verpflichtet dieses einzuhalten. Desweiteren wird vor Eventbeginn eine Verzichtserklärung auf Schadensersatz an die Veranstalter oder den Geländebetreiber unterschrieben (dies geschieht automatisch beim bezahlen).

[Post von User 48911 (14.06.2018 14:11) wurde durch Event-Admin User 48911 entfernt]
[Post von User 48911 (14.06.2018 14:11) wurde durch Event-Admin User 48911 entfernt]



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