Die Gesetze in Polen sind kein vergleich zu Deutschland im Thema Anscheinswaffen.

In Polen gilt weder das WaffG noch andere deutsche Gesetzesgrundlagen.

In Polen gelten alle Markierer (Paintball und Airsoft) als Spielzeug( Bis 16 Joule).

Du bist immer auf der sicheren Seite die Airsofts wie in Deutschland zu Transportieren bzw zu Behandeln.

Auszug WaffG:

Erlaubnisfreies Verbringen bzw. Mitnahme

Bestimmte Waffen oder Munition dürfen durch volljährige Personen erlaubnisfrei verbracht oder mitgenommen werden. Dazu zählen insbesondere gemäß Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 7 WaffG:

  • Druckluft-, Federdruckwaffen und Waffen, bei denen zum Antrieb des Geschosses kalte Treibgase verwendet werden und bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B.

    • frei verkäufliche Luftgewehre sowie Softair- und Gotcha-Waffen mit einer Bewegungsenergie des Geschosses bis 7,5 Joule, die mit dem Prüfzeichen "F im Fünfeck" versehen sind
    • so genannte "DDR-Luftgewehre", die vor dem 1. Januar 1970 bzw. dem 2. April 1991 hergestellt und entsprechend den zu diesem Zeitpunkt geltenden Bestimmungen in den Handel gebracht worden sind



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