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Das Amt hat da erstmal nichts mit zu tun da hast du recht. Für mich geht es auch darum mich abzusichern, falls man mal kontrolliert wird, und deswegen werde ich mal nachfragen was allgemein gebräuchliches Werkzeug denn ist.

Ja eine Bohrmaschine hat wohl fast jeder aber nicht jeder weiß wie man eine Niete ausbohrt. Wenn die dann noch Edelstahl ist haben die meisten auch verloren.

Aber das sollen die klären die da Ahnung von haben.

Zur Rechtslage möcht ich mich nicht äußern, da ich mich aber auch schon mit dem Thema befasst habe hier noch eine Anregung von mir für eine Alternative Bauart. Statt am Regulator was zu ändern würde ich mich nach einem entsprechenden Überdruckventil umschauen und das hinter den Regulator in der Knifte selbst verbauen.

Ob das Überdruckventil dann ebenfalls bearbeitet werden muss oder ob man eins das auf einen festen Druck eingestellt ist bekommt, hängt vom Ventil ab.

Vorteil gegenüber der Regulatorgeschichte: Man kann mit einem Airrig rumlaufen wie jeder normale HP Spieler, brauch am doch recht teurer Regulator nichts ändern und der Passus "Gebräuchliches Werkzeug" ist m.M. auch erfüllt.

Um auf Nummer sicher zu gehn würde ich in der Waffe alles weitestgegehend fest verohren und das Ventil einkleben. So kann ohne Zerstörung des Rohrsystems die Waffe auch nicht ü0,5J erreichen.

(222 Posts)

(nachträglich editiert am 12.07.2018 um 10:15 Uhr)

Also der Regulator ist fest in der Waffe verbaut und ich kann mit einem ganz normalen Air rig rum laufen das kann ich auch auf 120psi stellen da ändert sich nichts an der Energie da der Regulator in der Waffe ja den Druck dann wieder runter regelt. Und ich hätte jetzt auch keine Idee wie man das mit einem Überdruckventil machen könnte da man dadurch wieder Luft verliert. Ist wohl dann auch Geschmackssache. Und den Regulator hatte ich von nem Paintballmarkierer noch rum liegen.

 

Bei Interesse kannst du dir das bei meinen Bildern anschauen.

Zum Thema allgmeine gebräuchliches Werkzeug:

WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz)

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3
(bezieht sich auf wesentliche Teile von Schusswaffen und Schalldämpfer)

Als allgemein gebräuchlich anzusehen sind z.B. Hammer, Schraubendreher, Zange, Meißel, Durchschlag, Splinttreiber, Feile, Handbohrmaschine auch mit Ständer, biegsame Welle und Schraubstock. Werkzeugmaschinen oder andere Geräte, die nur stationär betrieben werden (z.B. Drehbänke, Fräsmaschinen, Elektroschweißgeräte), sind keine allgemein gebräuchlichen Werkzeuge.

und

Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.5
(bezieht sich auf Salutwaffen)

Unter „allgemein gebräuchlichen Werkzeugen“ im Sinne der Vorschrift sind solche zu verstehen, die von der PTB im Zulassungsverfahren für Schreckschuss-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 8 Absatz 1 in Verbindung mit § 20 Absatz 3 BeschG eingesetzt werden. Die nicht abschließende Auflistung der dort eingesetzten Werkzeuge enthält u. a. die elektrische Handbohrmaschine, Hartmetall-, Steinbohrer, Maul- und Steckschlüssel, Kombizange, Seitenschneider, Schleifstein, Parallelschraubstock, Feilen und Heißluftgebläse.

Im besagten BeschG wird zwar "allgemein gebräuchliches Werkzeug" erwähnt, jedoch findet dort keine Auflistung statt...

 

zum vorherig zitierten Gesetzestext von Stefan wird auf diesen Punkt gar nicht bezüglich allgemein begräuchliches Werkzeug eingegangen.

Anlage 2 Abschnitt 3 Unterabschnitt 2 Nummer 1 bis 3

In Nummern 1, 2 und 3 wird auf das Tatbestandsmerkmal der getreuen Nachahmung verzichtet. Der Begriff der getreuen Nachahmung ist – jedenfalls in der Bedeutung, die ihm im Spielzeugrecht zukommt – für das Waffenrecht unbrauchbar.

Das ja ein schöner Text schön wäre zu wissen wo das her stammt (Quelle).

 

Andererseits heißt das das alle 0.5 joul MG's und sämtliche paintball markierer illegal sind also passt das ja wieder mal alles nicht zusammen. Damit wären auch alle FSWS illegal, lässt das Beschussamt aber zu.

Aber Theorie und Praxis liegen halt weit auseinander.

Ich warte auf Antwort vom Amt.

 

Moin

Leistungsveränderungen an Ge-F-ten Waffen sind ja soweit die h.M. ja unproblematisch. Man denke analog an Gaswaffen und Temperaturveränderungen z.b. . Da fallen ja m.w. die Paintballer auch drunter weil die ja alle mehr als 0.5j haben.

Bei unter 0.5ern darf die Veränderung der Leistung auf über 0.5J nicht mit allgemein gebräuchlichem Werkzeug erfolgen.

Bei einem MG mit wie auch ohne FSWS sind dafür mehrere Dinge notwendig: Schraubendreher, evenlt noch ein Innensechskant, und, am wichtigsten, die Tuningfeder. und eine AEG-Feder ist eben kein gebräuchliches Werkzeug, und damit ist man draußen.

Da kann dir das Amt auch nur ganz bedingt weiterhelfen.

Quelle des Textes hat doch Volgin geschrieben:

WaffVwV (Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz)

(222 Posts)

(nachträglich editiert am 16.07.2018 um 21:31 Uhr)

Wieso kann das Amt da nur bedingt weiter helfen die setzen die Regel ja durch und wenn die sagen das das mit Nieten ok ist dann ist das so.

 

Und das ich ne Tuningfeder brauche stimmt nicht man nehme einfach ein paar Unterlegscheiben und packe diese in den piston oder auf den Spring-guid das war's. Und Unterlegscheiben oder ähnliches hat auch jeder.

Das mit der Quelle hab ich überlesen.

Moin

Ich denke das Unterlegscheiben in einer bestimmten Grösse nicht unter allgemein gebräuchliches Werkzeug fallen. Aber da kann ich auch irren.

Beschussamt hat mit 0.5ern nach wie vor imho nix zu tun.

Grey

Ich bezweifle das das Beschussamt Rechtsberatungen in dieser Form geben kann/darf. 

Ob es legitim ist oder nicht kann im Zweifelsfall jemand sagen, der sich in diesem Bereich auskennt. Ein Anwalt oder ein Gericht. 

Das BKA hat mich bei solchen Fragen bisher auch immer an Anwälte verwiesen. 

Die Frage an das Beschussamt hat auch nichts mit einer Rechtsberatung oder 0.5ern zu tun.

Die Frage war ob das verschließen von einem Regulator mit einer Niete anerkannt wird oder eben nicht.

Das Amt führt aus. Das wird dir auch keine 100% sichere Aussage geben können. Maximal machen es die Stellen, die Recht sprechen und bei Bedarf einen solchen Fall bearbeiten.

Das beißt sich doch irgendwie wie kann ein Amt was ausführen wenn sie nicht wissen was erlaubt ist und was nicht. (meine Meinung)

 

Spielt aber alles keine Rolle da das ja nur Spekulationen sind deswegen warte ich auch auf Antworten von Leuten die dafür zuständig sind.

(1445 Posts)

(nachträglich editiert am 17.07.2018 um 12:14 Uhr)
Dann kannst du hier lange warten, weil dir hier niemand eine rechtlich verpflichtende / gültige Antwort geben kann oder darf. Wenn dich jemand mit deiner (eventuellen) Grauzonen- Waffe kontrolliert und sich über die Gesetzeslage unklar ist, könnte er die im Zweifelsfall erstmal einkassieren. Auch wenn du ihm vll erklären willst, wieso deine X- Werkezuge und Maßnahmen es deiner Auffassung nach „Ja aber“- legal machen. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel.
(222 Posts)

(nachträglich editiert am 17.07.2018 um 12:22 Uhr)

Leute die dafür zuständig sind: Beschussamt, BKA, Anwälte

Es ist mir klar das ich hier keine 100%ige Aussage bekomme.

(5878 Posts)

(nachträglich editiert am 17.07.2018 um 12:53 Uhr)

Das problem ist, das sie die Gesetze auslegen müssen und dir auf gut Deutsch erklären müssen.

Dann berufst du dich natürlich bei einer Anklage darauf -> die haben mir das gesagt.

Der Richter blättert dann im Gesetz und deutet es etwas anders . . . und pech gehabt. Willst du vielleicht das gegenteil hören musst du eine Instanz höher gehen und hoffen den richtigen Richter zu bekommen. Das geht bis zum letzten spiel hoch wo es ein endgültiges urteil gibt, zu deinem gunsten oder auch nicht.

Die Texte sind extra so verwirrend geschrieben und bei vielen Dingen heißt es wie in der Bibel auch -> Auslegungssache . . .

Heißt jetzt aber nichts das wir jetzt alles missachten dürfen.

 

Viele Raten dir jetzt:  Grauzone, hör auf, keiner weiß bescheid.

Ich sage dir: Habe viel geld und lass es drauf ankommen, ein Grundsatzurteil, Auch wenn es so etwas nicht gibt, wäre mal was.

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