Fake-Patronengürtel erlaubt?

Ich hätte mal ne Frage zu Fake Patronenhülsen bzw. Patronengürteln. Was sagt der dt. Gesetzgeber zu Deko-Patronen? Ich habe vereinzelt schon Geschichten gehört, wo Leute ihre drei Patronen vom MG abmachen mussten, weil die Polizei das sehr eng sah. Einige Vorfälle sind mir auch von Punk-Konzerten bekannt als plötzlich argumentiert wurde, wenn der Punker mit seinem Patrongürtel pogt, dann könne man ja nicht unterscheiden, ob die echt sind. Für den Fall, dass jemand ein MG ins Konzert schmuggelt. Wer kennt sie nicht? Die MG-Scharmützel auf Punkkonzerten. Ähem. Zwinkernd

Mir ist bisher auch nichts bekannt ob das grundsätzlich erlaubt oder verboten ist. Ich hab z.b. schon Bilder von von der Border War gesehen, wo Rebellen in Patronengürtel gehüllt rumgelaufen sind.

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 16.05.2018 um 20:29 Uhr)

Derzeit noch (16.05.2018 pre Wahnsinn) ist folgendes:
Geschosse sind frei erwerbbar.
Hülsen sind frei erwerbbar.
Zündhütchen sind "minder Menge", wenn in der Hülse verbaut und somit frei erwerbbar.

Deko Patronen sollen so gefertigt sein, das sie von geladener oder fehlgezündeter Munition unterschieden werden kann.

Wie genau, das zu erfolgen hat ist reicht frei... Kann so kann anders sein. Anerkannt ist: Bohrung in der Hülse oder eine Kugel die deutlich klappert.

 

Irgendwann im Herbst post Wahnsinn:
Die EU hat festgelegt das selbst Plastekisten, die mal Munition beinhaltet haben, pöse sind und verboten sein soll um uns vor Terror und Amoktaten zu schützen.

Welche regeln zum Altbestand und Besitzverbot in DLand gelten werden... Glaskugel...

Ausnahme die drei oben benannten Dinge, die sind ab diesem Zeitpunkt nur fpr berechtigte Personen legal... tada. wir sind sicher...

 

Ein Link:

 http://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32017L0853&from=DE

Artikel 1
Punkt 3.

 ‚Munition‘ die vollständige Munition oder ihre Komponenten einschließlich Patronenhülsen, Zündhütchen, Treibladungspulver, Kugeln oder Geschosse, die in einer Feuerwaffe verwendet werden, vorausgesetzt, dass diese Bestandteile selbst in dem betreffenden Mitgliedstaat genehmigungspflichtig sind;

Mal sehn wie das DLand auslegen wird. Den derzeit ist nur das Pulver oder die funktionsfähige Patrone beschränkt. Somit könnte es sogar so bleiben wie es ist...

Gibt keine gesetzliche Einschränkung.

Sirke gibt's das ganze schon irgendwo schon aufgeschlüsselt und übersichtlich nachzulesen?

Hmm... vielleicht hätte ich ein Link Posten und dazu schreiben sollenm das für DLand noch alles unklar ist was die draus machen?

Deswegen habe ich auch dazu geschrieben "aufgeschlüsselt und übersichtlich" weil ich keine Lust habe mich durch 18 Seiten zu wühlen. Und auch wenn es noch unklar ist gibt's durchaus Gruppen die das beobachten und vorher darüber berichten wie es sich entwickelt und was potenziell daraus werden könnte.

Also ist dein Sarkasmus Mal wieder völlig an der Fragestellung vorbei.

Ich Werte das einfach als "es gibt noch keine deutsche Organisation die sich das anwenderfreundlich zusammengefasst hat" und entschuldige mich beim Ersteller für das Offtopic.

B2t Wie bereits erwähnt: falls du Angst vor der Polizei hast dann nimm Dekos mit angeschlagenen Zündhütchen oder einer Bohrung, dann kannst du schnell nachweisen dass sie nicht scharf sind.

Sirke, demnach wäre Simunition ja frei erwerbbar. Sicher? Wundert mich, ehrlich gesagt.

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 16.05.2018 um 21:39 Uhr)

Was ist Simunition?

Nachtrag:
Okay, gegoogelt.

Hat die Muni eine Treibladung? Ja? dann sind entsprechende Scheine nötig. Keine Treibladung? weil nur die drei genannten Teile? Geschoß, Hülse, Zündhütchen.

Es ist nur ein Zündhüchen, wenn es zum anzünden der Ladung gedacht ist. Nicht wenn es die Treibladung selbst darstellt.

 

Hier sind wir wieder im Bereich: Wenn ein Geschoß durch einen Lauf getrieben wird... usw

 

@Joachim Rauch:

ich habe auch keine Lust 4 Milliarden Seiten Waffengesetz zu lesen, aber dran halten muss ich mich trotzdem. Keiner will wissen ob ich es verstehe oder nicht. Du wirst bestimmt keine Aufschlüsslung bekommen, da diese Version so das "werdende Gestz" darstellen soll. Ansonsten rat ich dir die diversen Waffenblogs zu lesen. Die haben alle was dazu geschrieben.

(483 Posts)

(nachträglich editiert am 17.05.2018 um 02:27 Uhr)

Laut deutschem Waffengesetz ist der Begriff Munition durch die Bestandteile Hülse, Geschoss, Treibladung und Anzünder oder Zündhütchen definiert!

Paragraf 27 SprengstoffGesetz regelt die Aufbewahrung, Besitz und den Transport

Von Treibladungspulver und Zünder! 

Also scharfe Zündhütchen sind nicht zu empfehlen, gegen angeschlagene ist nichts einzuwenden!

Ausser Pulver ist alles andere frei erwerbbar und ein Loch oder Schnitt in der Hülse sind eindeutige Zeichen für eine DekoPatrone! 

Wobei man bei den Hülsen aufpassen muss , dass kein MilitärStempel auf dem Hülsenboden ist!

Will heißen Losnummer! Das könnte auch Probleme machen, wenn es ein ziviler Stempel ist , wie zum Beispiel 7.62x51 bzw .308 in und ein Hersteller dürfte es keine Probleme geben, es sei denn die Beamten kennen sich nicht aus ! Ach ja und das Kaliber sollte nicht über 20mm sein!

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 17.05.2018 um 07:02 Uhr)

Der einzige Stolperstein bei (gegurteter) Dekomunition könnten Hartkern-, Spreng-, Brand- oder bspw. Leuchtspurgeschosse sein:

WaffG Anl. 2 Abschnitt 1, Nr.

"1.5.4 

Munition und Geschosse nach Anlage 1 Abschnitt 3 Nummer 1.5 sowie Munition mit Geschossen, die einen Hartkern (mindestens 400 HB 25 – Brinellhärte – bzw. 421 HV – Vickershärte –) enthalten, sowie entsprechende Geschosse, ausgenommen pyrotechnische Munition, die bestimmungsgemäß zur Signalgebung bei der Gefahrenabwehr dient;"

WaffG Anl. 1 Absch. 3 Nr.

"1.5
panzerbrechende Munition, Munition mit Spreng- und Brandsätzen und Munition mit Leuchtspursätzen sowie Geschosse für diese Munition, soweit die Munition oder die Geschosse nicht von dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen erfasst sind."

Da hat man dann u.U. aber auch schon Probleme mit dem KrWaffKontrG (Kriegswaffenliste, Nr. 50) (wobei es dazu wieder der ganzen Patrone bedürfte).

Farbige Geschossspitzen (schwarz, grün, rot, gelb, weiß, ...), auch zur Deko, solltest du meiden. Sollte sich jemand mit damit auch nur halb auskennen, ist das ein Grund, den Gürtel zur Begutachtung einzukassieren.

Du solltest daher drauf achten, wo du den Gürtel kaufst oder wenn du ihn selbst zusammenstellst, woher du deine Dekopatronen beziehst.

Wobei man bei den Hülsen aufpassen muss , dass kein MilitärStempel auf dem Hülsenboden ist!

Das hätte ich gern schriftlich. Davon hab ich noch nichts gehört. Aber ich habe schon gefräste Hülsen gefunden. Jedoch werden noch immer ungefräste Hülsen verkauft.






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