Hallo Ihr alle,
@Moderatoren / Veranstalter
Wie schaut es mit der Umsetzung der DS-GVO bzgl. Videoaufnahmen auf der BeerZone X aus?
Gibt es eine generelle Erklärung durch die Veranstalter?
Oder muss sich jeder Eigenständig darum kümmern?
Beste Grüße
Maschel
Interessiert mich auch.
Wäre schade wenn man keine Aufnahmen machen durfte.
Wobei für den privaten Bereich gilt das ja nicht in dem Ausmaß wie für professionelle Fotografen.
Das Problem ist aber wenn wir als Verein das Online stellen, da wir ja keine natürliche Person sind sonder als Juristische Person laufen.
Daher meine Frage...
Bisher wurde es so gehandhabt, das jeder Fotos und Videos machen wollte wie er wollte, es gibt einen Pool an festen Fotografen die vor Ort unter der Fuchtel der BZ unterwegs sein werden. Was aber die Spieler selbst mit ihrem Material machen ist Ihnen selbst überlassen.
dsgvo ... Deutschland (noch)
bz x ... Tschechien...
hmm...
das ist jetzt ungeheuer schwer....
https://www.isico-datenschutz.de/blog/2018/05/31/dsgvo-umsetzung-aktueller-stand-eu-laender/
Tschechische Republik
In Tschechien ist das Verfahren noch nicht abgeschlossen.
Offizielle Bezeichnung:„Návrh zákona o zpracování osobních údajů“.
Stand des Gesetzgebungsverfahrens:Regierungsentwurf eingereicht am 21.03.2018
Informationen zum Verfahren (in Landessprache):Link
Nur mal so...
Tatsache....
das wusste ich allerdings nicht...
Das Problem mit den Bildern hatte man doch vorher schon.
Das hat doch nix mit der DSGVO zutun.
Ich selbst fotografiere sehr gerne und auch sehr viel und es gibt tatsächlich in eigentlich allen Foren zum Thema Fotografie kontroverse Diskussionen, was man darf und was nicht. Da ist auch die von Heinz[TEMS] angesprochene Diskussion überall Gang und Gebe. Leider hat es bisher keine Rechtsprechung dazu gegeben.
Gewerbliche Fotografen haben momentan leider ein Problem, da es der deutsche Gesetzgeber verschlafen hat (oder bewusst nicht gemacht hat) ein entsprechende Regelung zu treffen.
Nun aber zu der eigentlichen Frage, aber ich möchte hier direkt sagen, dass ich kein Jurist bin und keine verbindlichen Aussagen treffen kann, sondern lediglich mein persönliches Ergebnis nach vielen Aufsätzen, Abhandlungen und Kommentierungen darstellen möchte.
In Artikel 2 Abs. 2 lit. c der DSGVO steht, dass die Verordnung keine Anwendung auf die Verarbeitung personenbezogener Daten durch natürliche Personen zur Ausübung ausschließlich persönlicher oder familiärer Tätigkeiten.
Das man mit digitalen Fotos personenbezogene Daten verarbeitet gilt als sicher.
Frage wäre also nur noch wer welche Fotos macht und was er damit anstellt. In mehreren Kommentaren und Aufsätzen von Fachanwälten habe ich gelesen, dass die persönlichen Zwecke auch das Posten im Internet, Social Media, Homepages etc. umfasst, solange man es eben auf seiner persönlichen Seite macht und keine kommerziellen Zwecke verfolgt. An das Kunsturhebergesetz, mit allem was dazu gehört ist man natürlich weiter gebunden (Urheberrecht, Recht am eigenen Bild, etc.). Da bleibt alles so, wie es für Privatpersonen schon immer war.
Die Frage, wie es mit Homepages von seinem Team/Verein aussieht bleibt leider unbeantwortet und ich habe dazu bisher leider nichts finden können. Allerdings könnte man als Privatperson fotografieren, dieses z.B. auf seine Facebookseite Posten und die Teamseite teilt diese Inhalte und hat die Fotos dann über einen kleinen Umweg doch wieder in Bezug gesetzt.
D4vid50n: Deine Idee ist eigentlich nicht schlecht. ;-)
Aber Ihr habt recht, es gibt bis dato keine genaue Rechtssprechung, und dass macht die gesamte Angelegenheit etwas unübersichtlich.
Abwarten bis da die ersten Abmahnung fliegen.
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Gibt es nicht dennoch eine Möglichkeit dass man für die BeerZone sagt, dass Bilder und Video gemacht werden. dürfen und das bei Anmeldung gemeldet werden muss? Durch z.B. den Haftungsausschluss?
@dQ Das Problem in dem Ausmaß gab es vorher nicht. Da der Gesetzgeber gesagt hat ab einer bestimmten Anzahl von Teilnehmern/Besuchern kann man von keinem Verlangen von allen eine Erklärung zu holen ;-)
Ich würde es Grauzone nennen ;-)