Darüber gibts gespaltene Meinung und rechtssicher kann dir nur deine örtliche Waffenbehörde oder das BKA eine Antwort geben.
Meine persönliche und unverbindliche Meinung dazu:
Solange du ein F hast und innerhalb der 7,5J bleibst ist das sehr egal und im Zweifel ist da ein "für den Einbau durch den Benutzer vorgesehenes Wechselsystem" oder fällt unter Wartung.
Ist nur meine Meinung und definitiv NICHT rechtlich binden.
Vlt geben ja auch noch ein Paar andere Leute ihre Meinung dazu ab, kann mir nicht oder nur sehr schwer vorstellen, dass jeder der mal seine Feder getauscht hat, dafür extra zum Büchsenmacher gegangen ist.
Danke für die Antwort
Schau mal hier rein und klick auf Handzettel.
Der sollte Klarheit bringen.
https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266
Meinungen gibt es hier viele, was die Leute machen ist noch was ganz anderes.
Das hilft dir aber bei der Frage nach der Rechtslage nicht weiter.
Meine Meinung - wenn du schon fragst: Wo kein Kläger...