Moin,

ich wollte mir einen Klappschaft für eine ASG mit Pistolengriff aus Asien (Hongkong) importieren nur bin ich mir unsicher, da die Kombi Pistolengriff und Klappschaft an Langwaffen ja verboten ist.

Waffengesetz Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4)

1.2.1.2
Vorderschaftrepetierflinten, bei denen anstelle des Hinterschaftes ein Kurzwaffengriff vorhanden ist oder die Waffengesamtlänge in der kürzest möglichen Verwendungsform weniger als 95 cm oder die Lauflänge weniger als 45 cm beträgt, sind;

 

Gibt zwar Schrotflinten mit Klappschaft zu kaufen in DE aber wer weiß was die sich beim Zoll denken wenn da nur der Schaft ankommt.

Der Abschnitt bezieht sich auf "Pumpguns". Der Schaft selbst ist mir nicht als verbotener Gegenstand bekannt. Kann natürlich sein, dass du das dem Zoll so auch sagen musst.

Ne der Schaft ist natürlich nicht verboten aber ich würde eben auch gerne vermeiden beim Zoll antanzen zu müssen und denen zu erklären, dass es sich um ein Bauteil für ein "Spielzeug" handelt.

Ein Schaft ist noch nichtmal ein Relevantes Teil, wenn du antanzen musst, dann wegen der EuSt

Darfst Du einführem habe ich selber schon getan, darfst deine 21,3% Zoll bezahlen und fettig!

Es hatte hier schonmal jemand geschrieben, dass er seine Waffe mit zum Zoll bringen musste um nachzuweisen, dass er einen Lauf importieren darf.

Das könnte dir auch passieren, wenn die unterstellen, dass das Teil für eine scharfe Waffe bestimmt ist.

Ja,  'n Lauf ist aber nochmal dezent ne andere Hausnummer als ne Schulterstütze...

Ich hatte den Shop nochmal angeschrieben wie vertraut sie mit Lieferungen nach Deutschland sind. Werde es aber wohl einfach ausprobieren und ggf. das Ergebnis hier nochmal eintragen.

Danke für die Antworten.




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