MP40 Rahmen = relevantes Griffstück?

Abend,

bin im Moment etwas verunsichert was das Bestellen aus dem Ausland angeht.

Habe meine alte AGM MP40 rausgekramt, bei der war damals der Rahmen gebrochen.

nun hab ich ihn endlich als Sparepart von SRC gefunden ( http://airsoft.tiger111hk.com/p36471/SRC-MP40-AEG-Alloy-Frame-(Black)/product_info.html) und würde ihn gern bestellen.

Nun wollt ich euch mal fragen ob ihr vielleicht wisst ob der Zoll das Ding als Waffenrelevantes Bauteil einstuft, oder ob ich es bedenkenlos bestellen kann?!

 

Schönen Abend noch...

In Deutschland gilt das Teil nach meinem Verständnis nicht als waffenrelevantes Bauteil.

Ich gehe mal davon aus, das die AGM MP40 unter 0.5J hat und somit kein F trägt. Wenn doch über 0.5J, dann sollte das vorhandene F natürlich gerade auf dem gebrochenen Teil sein.

Nach meinem Verständnis auch nicht, aber ich weiß ja nicht wie die beim Amt so ticken :D

Sie hat mehr als 0,5J, jedoch ist das <F> auf dem Kunstoffhandguard graviert. 

(63 Posts)

(nachträglich editiert am 04.04.2018 um 23:08 Uhr)

Da über 0,5J:

 

Kommt drauf an ob Kurz- oder Langwaffe (über oder unter 60cm kleinste nutzbare Länge)

 

Wesentliche Teile sind:

- der Lauf

- der Verschluß

- das Patronenlager, wenn letzteres nicht Bestandteil des Laufs ist (damit sind zB Trommelkammern bei Revolvern gemeint, auch bei ASG) 


BEI KURZWAFFEN:

- das Griffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.


Wenn deine MP40 mit eingefahrener Schulterstütze unter 60cm liegt und du den Auslösemechanismus in dem neuen Griffstück unterbringen müsstest, dann wesentliches Teil. 

Zusammengeklappt 629mm.

Und der Trigger ist am Motorcage, welcher ja an der GB hängt verbaut, die GB wird lediglich auf den Rahmen geschraubt...

 

Wäre ja super wenn ich dann jetzt damit safe bin :)

Safe bist du erst wenn es durch ist.

Relevant ist GB+Lauf

https://gwc-leipzig.de/files/sonstiges/bka_airsoft_wesentliche-teile.pdf

Gehäuse ist egal.

(63 Posts)

(nachträglich editiert am 05.04.2018 um 01:16 Uhr)

Problem ist dass bei ihm keine separat zu beurteilende Griffhülle, Welche als Griffstück dient, wie im BKA Bescheid existiert. Die GB (Antriebsvorrichtung) Wird durch das Gehäuse, Welches ja aufgrund des im Design enthaltenen Griffes als Griffstück zu werten wäre, aufgenommen und für den Fall, dass er sich vermessen hat und das Ding 59cm lang ist wäre aus meiner Sicht die Eigenschaft als wesentliches Teil nach Anl1 WaffG erfüllt. 

 

Wie gesagt, weil bei der MP40 (augenscheinlich, so wirkt das  verlinkte Ersatzteil auf mich) die Gearbox im Griffstuck aufgenommen wird (laut TE aufgeschraubt). 

 

Wenn das Ding aber eh über 60cm lang ist, ist das ganze eh obsolet. 

 

Wie gesagt, Meine persönliche Einschätzung. 




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