Lagerung der Airsoft Waffen

 
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Hallo,

wie lagert ihr eure Airsoftwaffen in der Privaten Wohnung? Gibt es da irgendwelche Vorschiften?

Liebe Grüße

Seit letztem Jahr muss die Aufbewahrung in einem verschlossenen Behältnis erfolgen, also Tasche oder Koffer mit Schloss, Kabelbinder oä. gesichert.

Würde da eigentlich auch ein Triggerschloß gesetzeskonform sein? 

(126 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 15:43 Uhr)
(5 Posts)

Würde da eigentlich auch ein Triggerschloß gesetzeskonform sein? 

 

 

Ein Triggerschloß ist doch kein verschlossenes Behältnis oder?

Zusätzlich darf das behältnis nicht begehbar sein(habe gerade keine quelle dazu).

(5826 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 15:51 Uhr)

Da unterm Kopfkissen nicht mehr erlaubt ist, stopfe ich meine jetzt in den Kopfkissenbezug und mach Kabelbinder drum. 

Wenn minderjährige Zugang zur Wohnung haben würde ich das als nicht hinlänglichen Schutz vor unbefugtem Zugriff deuten.

Grundsätzlich halte ich diese jämmerlichen Versuche, durch scheinbar minimale Erfüllung der Anforderungen 'Widerstand' zu leisten für schwachsinnig. Eine Angeltasche kostet weniger als 20€ - da passt bis auf ein MG42 oder ähnliche Formate alles rein.

Beheizter Hobbyraum mit abschließbarer Brandschutztür. Das reicht.

Ich habe einen Kleiderschrank umfunktioniert und ein Fahrradschloss durch die Türgriffe gezogen.

@ piet

Reicht das wirklich? Muss das ne Brandschutztür sein?

Weil es ist ja kein behältnis.

Aufgehangen an meiner Wand :D

 

Gesetzeslage ist aber natürlich klar, siehe meine Vorredner und der geposteten Auszug.

(3285 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 18:16 Uhr)

Die Lagerung jeglicher Airsoftwaffen muss mindestens in einem verschlossenen Behältnis erfolgen. (AWaffV § 13 Absatz 2 Ziffer 1)

Höherwertige Lagerungen, welche im Gesetz genauer definiert sind, sind ebenfalls zulässig.

Der Zugriff muss zudem vor Unbefugten geschützt sein.
Also Schlüssel neben der Tür oder Zahlenkombi zum Schloss sind verboten.
Außerdem muss die Waffe ungeladen sein.

Inwiefern ein Raum mit einer Brandschutztür dort zulässig ist, kann ich nicht beurteilen und müsste mich genauer einlesen...

Denn grundsätzlich sind Räume, die von Menschen betreten werden können, keine Behältnisse im Sinne des Gesetzes und somit unzulässig (wodurch das Fahrzeuginnere, der abschließbare Keller oder der begehbarer Kleiderschrank idR rausfallen).

Grüße

Na ist ja egal. Wohne ja nur mit meiner Frau und die schiesst selbst.

Und Katze darf immer rein...

Marvbec, der von Dir verlinkte Gesetzestext bezieht sich auf erlaubnispflichtige Schusswaffen.

Gesetzeskonforme Airsoftwaffen sind aber erlaubnisfrei. Somit sind die dort definierten hohen Standards nicht relevant.

Gehe dahingehend aber mit, dass unsere Waffen vor fremden Zugriff verschlossen zu transportieren und zu lagern sind.

D.h m.M.n. Transport nur im abgeschlossenen Behältnis, aber Lagerung in den eigenen 4 Wänden sollte auch an der Wand möglich sein, sofern die Waffen dort abgeschlossen sind (z.B mit Stahlseil und Schloss) oder in abschließbarer Vitrine.

(3285 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 18:22 Uhr)

Marvbec, der von Dir verlinkte Gesetzestext bezieht sich auf erlaubnispflichtige Schusswaffen.

Falsch EDIT: ja stimmt, habe versehentlich den falschen Absatz benannt, mich aber inhaltlich auf den richtigen bezogen. Im Weiteren sind sehr wohl die "hohen" Standards relevant und darin definiert.

(2) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat diese ungeladen und unter Beachtung der folgenden Sicherheitsvorkehrungen und zahlenmäßigen Beschränkungen aufzubewahren:

1. mindestens in einem verschlossenen Behältnis: Waffen oder Munition, deren Erwerb von der Erlaubnispflicht freigestellt ist;

EDIT:

Abgeschlossen an der Wand ist nicht mehr zulässig! Abschließbare Vitrine ist dafür zulässig.

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