40mm Einlegehülsen o. "F" als defekt verkaufen

 
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Guten morgen,

habe eine Frage bezüglich eines "F", in diesen Fall ohne "F" !

 

40mm Einlegehülsen müssen bekanntlich ein "F" tragen.

wenn ich nun welche ohne "F" zum Verkauf anbieten und diese als defekt deklarieren würde, wäre das dann "legal" bzw erlaubt?

 

Würde mich über Antworten freuen

 

MfG...

Da müsste es schon ein unreparierbarer Totalschaden sein.....

Illegal, egal wie du es drehst und wendet. Schon der Besitz. Die Teile müssen ja mal funktioniert haben, von daher hast du bereits beim Import eine Straftat begangen.

[Post von [CK] M4Daddy (22.03.2018 07:32) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

@Opa Bear

Emmm so wie du es beschreibst wären alle deaktivierten Lampen Illegal, da diese ja logischerweise einmal funktioniert haben... Selbiges wäre hier der Fall, natürlich nur unter der Rücksichtnahme das sie ENDGÜLTIG "deaktiviert" worden sind. Achtung meine Meinung, nichts Rechtsgültiges etc..

Wenn du diese zerlegt als Ersatzteile verkaufst sollte es bestimmt möglich sein weil es sich dabei dann eben nur um teile handelt...

Eine schlichtes Nein



Um Granaten in der richtigen Kategorie zu verkaufen muss man ein Foto vom F hochladen.
Es gibt keines. Also Nein.

F: Hey, darf ich eine Scharfe Waffe verkaufen? Ich behalte auch den Schlagbolzen und gebe keine Munition dazu.

A: Sicher, funktioniert ja nicht.

Nach der Logik dürften man doch auch keine "Teile kisten" verkaufen wenn man daraus eine ganze Waffe bauen könnte, trozdem gibt es einige davon.

Ich werde mir mal eine kleine Geschichte basteln.

Odin, Kraft seiner Macht als Allvater verkauft eine funktionierende Hülse ohne [F]. 

Weil es die Mjölnir-Hülse 3000 ist bekommt er dafür auch wunderbare 70€ von Aalfred dem kleinen Fischer.

Der merkt aber die Götter des Airsoft haben ihn betrogen als sie ankommt. Die hat ja kein [F] und funktioniert.

Nun hat er eine verbotene Waffe. Aalfred fordert nun den Allvater heraus. Da er aber auf der legalen Seite bleibt, gibt er die Granate bei der Polizei ab, holt sich Hilfe von seinem Anwalt. Legt offen, das er diese mit der Absicht sie als Deko zu verwenden gekauft hat. Die Polizei freundlich wie sie ist behält sie gleich da als neuen Stiftebecher und beschließt gleichzeitig noch den Rechtsweg wegen des Verkaufens verbotener Waffen einzuleiten.

Da auch Aalfred mit allen Wassern gewaschen ist, denkt er sich bestimmt, dass ein gültiger Vertrag auch so nicht Zustande kommen kann. Fordert also sein Geld berechtigt zurück[§138 BGB ;)]. Da man ja von ihm nicht den Besitz illegaler Güter oder deren Rücksendung verlangen kann ist er da auch fein raus.

Ende der Geschichte:

Aalfred ist genervt!

Odin hat ne Anklage am Hals, die Granate weg und das Geld auch. 

 

Also eigentlich eine Lose -Lose Situation.

Mal abgesehen davon ob das mit dem [F] passt oder nicht.

Der Artikel sollte der Beschreibung entsprechen. Auch wenn es komisch klingt, Defekt ist Defekt.

 

Um sie also halbwegs in Geld zu verwandeln.

- Dauerhaft unbrauchbar machen und für 10 -15 als Deko raushauen

-Einzelteile an verschiedene Käufer verkaufen. Als Ersatzteile!!

@Sirke

Wir haben ja auch von einer dauerhaften Deaktivierung geredet und nicht temporär...

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 22.03.2018 um 13:26 Uhr)

Eine Waffe dauerhaft deaktivieren, das kann nur Fachpersonal und deswegen gibt es gerade mal wieder Streß mit der EU und weitere Verschärfungen.


(nachträglich editiert am 22.03.2018 um 13:26 Uhr)

Eine Waffe dauerhaft deaktivieren, das kann nur Fachpersonal und deswegen gibt es gerade mal wieder Streß mit der EU und weitere Verschärfungen.

 

 

Das ist keine frage des könnens, eher eine des dürfens...

Back to Topic, zerlegen und in teilen verkaufen(nicht als ein post...).

Auch in Teilen nicht...

[Thread geschlossen]

Hallo,
das Thema wurde eindeutig verarbeitet.
Vielen Dank für Eure Beiträge.
Grüße...

Sandosan (ASVZ-Team)



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