SSG Shortstroked für den Verkauf
(1583 Posts)

(nachträglich editiert am 28.02.2018 um 19:49 Uhr)

Hallo miteinander,

Wie wir ja alle gelernt haben ist Shortstroking bei SAEGs illegal.

Aber der Austausch des orginalen SSGs gegen ein gekauftes SSG mit weniger Zähnen (Wechselsystem und nicht selbst bearbeitet) wäre prinzipiell legal?

Wenn ja, dann kann Person A ein von Person B gestroktes SSG kaufen und es danach legal in die eigene SAEG einbauen? 

Die Frage richtet sich an die fachkundigen ASVZ User welche mit der Materie vertraut sind. Bitte schreibt was ihr darüber denkt.


(nachträglich editiert am 28.02.2018 um 19:49 Uhr)

Korrekt.

  Bei SSG Redest du von Singel Sector Gear nehme ich an den normalerweise steht SSG Für Scharfschützengewehr. ;-)

Natürlich war dann Person B berechtigt zum Herstellen des Zahnrades oder hat es vorher selber von einer Person C gekauft, die dazu berechtigt war.

@Vader: Benötigt man zur Herstellung von AS Teilen eine besondere Berechtigung? 

(3886 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 28.02.2018 um 21:21 Uhr)

Wenn sie für eine S-AEG bestimmt sind, dann ist für sie selbstverständlich eine Herstellungserlaubnis erforderlich, weil es sich um ein waffenrelevantes Bauteil handelt. 

Wenn sie für AEGs bestimmt sind, dann nicht. Fraglich ist nur, wie eine Privatperson A sowas einer Behörde ggü. nachweisen will. Für die ist das Teil dann im zweifel eben für eine S-AEG bestimmt gewesen und zack hat man den Salat. 

@Failix: Eben genau das bezweifle ich ganz stark, denn man kann ja auch ohne weiteres z.B. Siegetek Gears (18er,16er, 8er DSG, 9er DSG) kaufen, diese ganz legal in eine SAEG bauen und alles ist ok da "Wechselsystem". Denn es gibt defacto für AS Teile keine Herstellungserlaubnis. Waffen und Teile werden außerhalb von DE gefertigt und nur hier aufgrund von gesetzlichen Bestimmungen werden einige Systeme, die SAEGs, vom Beschussamt abgenommen.

Das ist genau der Punkt. Sie werden außerhalb der deutschen Gesetze hergestellt. Begadi braucht eine Waffenherstellungserlaubnis um bspw. das HW60/HW4 zu produzieren. Genau dafür haben sie die damals beantragt. Auch hier könnte man meinen, dass das stumpfe zusammensetzen von Gearboxteilen und der Einbau in vorhandene, abgenommene Bodies (Lonex/S&T) ja legal sei. Ist es aber nicht, da eine Waffe neu hergestellt wird.

Bei der Herstellung eines Gears für eine Waffe ist es dasselbe, weil das Gear Teil der Gearbox ist, diese waffenrelevant ist und deshalb denselben Regelungen unterliegt wie die Waffe selbst. 

Ergo ist nur eine Herstellung explit für <0,5J Kniften legal. Nur wie du den Nachweis führen willst ist mir halt bei einem Privatauftrag nicht klar. Aus meiner Sicht kannst du den Zweck nicht „bestimmen“ wie ein kommerzieller Hersteller das macht. 




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