Da ich hier immer wieder lese dass Shortstroke bei einer SAEG illegal wäre hätte ich folgende Fragen:

- seit wann sind die Zahnräder waffenrelevante Teile?

- was ist wenn ich ein Gear "übrig" habe, das Shortstroke und dann einbaue?

Mwn ist bisher ausschließlich die Gearbox also gesamtes  also waffenrelevantes Teil von BKA bestätigt, also müsste in der Konsequenz jede Änderung an einer GB illegal sein wenn man Shortstroking als illegale Veränderung an der GB sieht.

Bleibt bitte sachlich und erhellt mich wo rechtlich der Unterschied zwischen andere GB Teile bearbeiten (Nozzle, Tappetplate oder ARAL zB) , GB Teile gegen Tuningteile tauschen und Shortstroking ist.

Schau dir mal den §21.2 der WaffVwV an:

21.2   Herstellen  ist  das  Anfertigen  wesentlicher  Teile  von
Schusswaffen, von Schalldämpfern für Schusswaffen und das
Zusammensetzen  fertiger  Teile  zu  einer  Schusswaffe,  es  sei
denn, dass die Schusswaffe nur zur Pflege, zur Nachschau oder
zum  Austausch  von  Wechsel-  oder  Austauschläufen  sowie
Wechselsystemen  auseinandergenommen  wird.  Das  Zusammenfügen  von
Bausätzen  erlaubnisfreier  Schusswaffen  nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist
kein Herstellen.

Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise
geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in
eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine
halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in
eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (An-
lage  1  Abschnitt  1  Unterabschnitt  1  Nummer  1.3)  ausge-
tauscht,   geändert   oder   in   ihrer   Haltbarkeit   beeinträchtigt
werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronen-
lagers)  oder  wenn  das  Aussehen  der  Waffe  wesentlich  geän-
dert  wird  (z. B.  Abänderung  einer  Langwaffe  in  eine  Kurz-
waffe   durch   Verkürzung   des   Schaftes,   Montieren   von
Kühlrippen,  Anbringung  eines  Zielfernrohrs  durch  mecha-
nische Veränderung an der Waffe). Auch das Umarbeiten er-
laubnispflichtiger Schusswaffen in Zier- oder Sammlerwaffen
bzw. Schnittmodelle ist ein Bearbeiten. Keine Bearbeitung ist
es, einen Einsteck- oder Austauschlauf einzusetzen

Gearboxen und Lauf sind waffenrelevante Teile laut BKA Bescheid (hat jmd bitte mal das Aktenzeichen, hab das momentan nicht hier ). Daher darfst Du demnach auch keine Gearboxteile selbst bearbeiten, es sei denn Du hast eine Erlaubniss zum fertigen dieser Waffen (Teile). Bietet der Hersteller selbst ein entsprechendes Wechselsystem (Gear mit Shortstroke), das für den Einbau durch den Endverbraucher gedacht ist, kannst Du das mMn verbauen.


(nachträglich editiert am 28.02.2018 um 14:28 Uhr)

Hier stand zwar was aber die Erklärung oben ist Besser.

OK der Argumentation kann ich ja soweit folgen, aber wieso sollte ich dann die Tappetplate optimieren dürfen oder den Arl bearbeiten? Sind ja auch Teile der Gearbox und nichts davon ändert die Funktionsweise?

Und ist wirklich jede Untermenge eines Waffenrelevanten Teiles auch relevant? ZB kann ich ohne Probleme einen Firing Pin für eine AK kaufen, der ist ja auch Teil des Bolts als wesentliches Teil.

Du Optimierst nicht du entgratest das ist alles was du darfst.


(nachträglich editiert am 28.02.2018 um 14:45 Uhr)

An sich darf an der Gearbox erstmal garnix bearbeitet werden, am Lauf auch nicht. Austauschsysteme wie Federn, Gearsets oder ähnliches dürfen gewechselt werden, etwa zur Wartung, oder wenn es sich um diese unter 21.2 genannten Austauschsysteme handelt. Läufe darf man auch wechseln, sofern die nicht bearbeitet werden.

Brauchst Du ein kürzeres Nozzle? Dann kauf dir ein passendes, das vorhandene bearbeiten und n halben mm kürzen wär laut 21.2 illegal. Das gleiche gilt für Tappetplate, Federkürzen, Gear abflexxen etc.

Also mach ich mich strafbar wenn ich Siegetek Gears einbaue und den ARL wie in der Anleitung beschrieben etwas abfeile oder wenn ich die Feder ein wenig Kürze um auf die richtige Energie zu kommen.

Die nächste Frage wäre dann wie sieht es denn mit dem Neuaufbau einer Gearbox aus, das wäre ja das Herstellen von wesentlichen Waffenteilen.

Gefällt mir jetzt nicht wirklich ^^ 


(nachträglich editiert am 28.02.2018 um 14:50 Uhr)

Das Gearset ist für den Einbau durch den Endverbraucher gedacht und als Wechselsystem deklariert? Dann passt es. Musst du rumfeilen ist das nicht zulässig. Feder kürzen auch nicht. Gearbox aus Kaufteilen ohne Bearbeitung zusammenstellen kann unter...

"Das  Zusammenfügen  von
Bausätzen  erlaubnisfreier  Schusswaffen  nach
Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.7 bis 1.9 ist
kein Herstellen."

 

...fallen, und somit unter Umständen erlaubt sein. Schau mal in dem Abschnitt nach, ob das zutrifft...

[Post von User 98436 (28.02.2018 19:17) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]



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