Hallo zusammen,
wir wollen demnächst in Belgien zum Airsoft fahren und ich will mich vorher über die genauen Gesetze informieren. Ich weiß dass Airsoft generell legal ist ab 18 in Belgien und dass dort auch viele deutsche Spieler hinfahren.
Allerdings finde ich es extrem schwer genaue Infos über die Gesetzeslage in Belgien zu finden.
Es gibt von der AAB in Belgien ein Dokument über die Waffengesetze in Belgien: http://belgianairsoft.be/airsoft/wetgeving/de-belgische-wapenwet/
Das wirft allerdings einige Fragen auf, weil dort z.B. unter dem Punkt Transport steht:
"De replica moet vervoerd worden in een afgesloten koffer (sleutel en/of cijfercombinatie) of het wapen moet voorzien zijn van een trekkerslot of equivalente beveiliging" (ja, ich kann Niederländisch)
Heißt das, ich darf Airsofts nur in einem verschlossenen Koffer transportieren? Sind Futterale also nicht erlaubt?
Dass die Waffen in der Öffentlichkeit nicht geführt werden dürfen und nicht Schussbereit sowie getrennt von Akkus, Gas, Magazinen und BBs transportiert werden müssen ist dagegen klar.
Außerdem wird in dem Dokument zwischen langen und kurzen Waffen unterschieden (Lange Waffe ab 30cm Lauflänge oder 60cm Gesamtlänge), aber macht das im Endeffekt überhaupt einen Unterschied für uns?
Kann ich ansonsten mit allen meinen (geF'ten) Airsofts nach Belgien und wieder zurück ohne Probleme? Oder muss ich noch auf irgendwas achten?
Ich weiß dass das ASVZ keine rechtskräftige Antwort geben kann und auch, dass ich hier was zu Gesetzen außerhalb Deutschlands frage, allerdings weiß ich auch, dass viele deutsche Spieler regelmäßig in Belgien zocken und würde mich über deren Erfahrungen bzw. deren Wissen über das Thema freuen.
Gruß Samuel
Von Futteralen steht da nichts.
" (...) of het wapen moet voorzien zijn van een trekkerslot of equivalente beveiliging"
Bedeutet sinngemäß: ... oder die Waffe muss mit einem Abzugsschloss oder einer äquivalenten Sicherung versehen sein.
um hier mal ein Update reinzupacken:
Hab inzwischen mit nem Kollegen aus Holland gesprochen, der auch hin und wieder nach Belgien fährt.
Der meinte (ohne Garantie auf Richtigkeit) dass der Transport der AS Waffen genauso geregelt ist wie in Deutschland oder in den Niederlanden, also im Sinne: verschlossenes Behältnis wie Koffer, Futteral, usw...
Allerdings meinte er auch dass Tarnkleidung in Belgien unter die "nicht bürgerliche Kleidung" fällt und deshalb außerhalb des AS Spielfelds streng verboten ist.
Falls noch jemand was genaueres/anderes zu dem Thema weiß... immer her damit
Gruß Samuel