Videospiel-Replica: Einfuhr von möglicher Anscheinswaffe?
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(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 16:24 Uhr)

Hallihallo,

meine Frage bezieht sich nicht auf eine Airsoft, sondern auf eine Replica aus dem Videospiel „Overwatch“. Das www konnte mir leider keine Antwort geben, daher wollte ich es mal hier probieren. Bei dem Teil handelt es sich im Grunde um eine Powerbank mit Beleuchtung. Im Laufende befindet sich eine Lampe. Jetzt meine Frage: Darf ich das Teil ohne mögliche rechtliche Folgen (aus dem Amiland) einführen? Foto im Anhang.

Vielen Dank im Voraus!

- Der Doktor



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(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 16:31 Uhr)

Es ist ne Taschenlampe. Der Laserpointer könnte Stress machen, wenn er gewisse Leistungsgrenzen übersteigt.

Führen wird höchstwahrscheinlich Tabu sein, da das Ding schon gut in den Anscheinsparagraphen fällt. Aber sonst? Wie Sirke schon gesagt, es ist ne Taschenlampe. Wenn mit dem Laser alles i. O. ist, Kein Problem. 

Wo fällt das Ding gut in den Anscheinsparagraphen o.O

 

Das tun nichteinmal viele dieser Knallstreifendinger aus dem Ramschladen um die Ecke

Nash sicher? Ich wage zu behaupten sie fallen. Es sieht aus wie eine und hat die richtige Grösse, also die Knallteile.

(13545 Posts)

(nachträglich editiert am 19.02.2018 um 12:37 Uhr)

Thema: Sieht aus wie eine Waffe:
http://www.obramo-security.de/Diplomat-Pistole-TW-1000-ab14

 

Darf geführt werden. Wer mag, darf gern den BKA Bescheid raus suchen.*

Das rosa Ding ist eine Taschenlampe ohne Beschränkung.

 

*Nachtrag:
scheinbar gibt es da derzeit mal wieder Änderungen. Der BKA Bescheid wurde scheinbar aufgehoben.
Ich ziehe meine Aussage bezüglich des Gegenstandes TW 1000 zurück.

Streik,deswegen schrieb ich "viele"^^

 

Die ganzen kleinen Wild West Gewehre die man unter der "Stinkt und macht Lärm" Abteilung findet sind zum Bleistift erheblich kleiner als das Vorbild^^...Die ganzen P99 mit Lampen allerdings....


(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 17:30 Uhr)

Vielen Dank schon mal für eure Antworten!



"Wo fällt das Ding gut in den Anscheinsparagraphen o.O"

Wir teilen uns diesen Gedanken, aber vielleicht denkt der Staat da anders. Ich möchte nur sichergehen.


"Es ist ne Taschenlampe. Der Laserpointer könnte Stress machen, wenn er gewisse Leistungsgrenzen übersteigt."

Danke, Sirke! Beim Laserpointer hatte ich auch meine Bedenken, allerdings wird es sich dabei wohl um die 08/15-Dinger handeln, die es auch als Katzenspielzeug gibt - auch wenn ich von den Dingern nicht viel halte. 


Tante Edit: "Die ganzen P99 mit Lampen allerdings...."

An die Teile musste ich auch denken. Zur Karnevalssaison werden die ja überall angeboten. Die Teile müssten nach meinem Ermessen viel eher zum Paragraphen "Anscheinswaffe" zählen. 

(63 Posts)

(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 17:42 Uhr)

Die CS Pistole ist auch wirklich winzig Sirke, da kommt man evtl in die 50% Größenregelung, wobei mir die genauen zulassungsrechtlichen Details hierzu nicht bekannt sind. 

 

Ich sage ja auch nicht, dass sie Fix als Anschein zu behandeln ist. Ich sehe anhand des Fotos nicht wie groß sie ist und das pink ist zumindest keine leuchtende Grelle Farbe. 

 

Prüfen Sie den Einzellfall sagt man bei uns,  Ich hab nur anhand des Bildes gesagt, dass sie darunter gut darunter fällt. Obs dann wirklich so is, Dazu müsste man genaue Daten zu dem Teil haben. 

 

EDIT: von den ganzen kleinen karnevalswummen abgesehen fallen manche auch unter den Anscheinsparagraphen. Nur ist es zumindest bei uns in Bayern so, dass ein Führen auf faschingsveranstaltungen ähnlich toleriert wird wie die ja eigentlich  auch verbotene Vermummung.

 

Lauf außerhalb von Fasching mit sowas Rum und du kriegst ne Anzeige. 

 

Und nur weils verkauft wird heisst nicht automatisch dass man es führen darf. Ist ja bei Schlagstöcken das selbe. 

 

@TE : ist ja nicht böse gemeint von mir, wollte nur alle Eventualitäten aufzeigen. Nicht dass du dann vollkommen überrascht bist wenn du an nem schönen Tag am see damit dein Handy lädst und ein schlecht gelaunter Polizist hat deswegen nen Dorn im Auge. 


(nachträglich editiert am 18.02.2018 um 18:00 Uhr)

@TE : ist ja nicht böse gemeint von mir, wollte nur alle Eventualitäten aufzeigen. Nicht dass du dann vollkommen überrascht bist wenn du an nem schönen Tag am see damit dein Handy lädst und ein schlecht gelaunter Polizist hat deswegen nen Dorn im Auge. 

Führen würde ich sie nicht, sie würde einen Platz in meiner Vitrine bekommen. Mir geht es lediglich um den Import.  Im Grunde kann man die Frage kürzen auf: "Darf ich das Ding als Privatperson importieren bzw. darf ich eine mögliche Anscheinswaffe importieren?" Ich kenne mich da leider überhaupt nicht aus, daher bitte nicht böse sein! {#emotions_dlg.shy}

Edit: Sie hat etwa die Maße einer "gängigen Pistole", heißt, sie ist nicht deutlich kleiner oder größer.

(13545 Posts)

(nachträglich editiert am 19.02.2018 um 12:38 Uhr)

Das Diplomat Reitzstoffgerät ist das Gerät für das ein BKA Zettel existent ist, da es das älteste ist. Es gibt/ gab noch zwei weitere Geräte dieser Art.

Auch wenn der Eindruck entsteht, das Gerät wäre zu klein um als Pistole zu zählen täuscht dieser Eindruck. Es entspricht einer soganannten "Taschenpistole".

Gleiches gilt für das PDP "Personal Defense Pistol" der Firma Umakrake. Auch dieses Gerät darf ohne Auflagen geführt werden.

PS die PDP hat sogar eine LED Zielbeleuchtungsding.

 

Das einfachste ist, wenn du den Import beim Zoll anmeldest. Dort bekommst du ein Zettel auf dem dann steht: "des passt schon". Sollten dann Probleme entstehen, kannst du mit dem Zettel zum Zoll gehen.

 

Nachtrag: siehe weiter oben.

Achso okay. Ja da stimme ich Sirke zu, ruf mal bei den Herren vom Zoll an oder schreib ihnen. 

 

Auch wenn i.S. Import nix passieren sollte, kann ne Klärung vorab nie schaden. 

Zitat Obramo-Seite:

Bitte beachten Sie:
Diplomat-Pistolen sind frei verkäuflich, fallen aber als Anscheinswaffe unter das Führverbot nach § 42a WaffG

Denk bei Elektronik daran, dass sie ne CE Kennzeichnung braucht. Sonst macht der Zoll, ob Anscheinswaffe oder nicht, sowieso kurzen Prozess. 

Danke an alle! Ich hab sie mal bestellt. Werde berichten.

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