(5839 Posts)

(nachträglich editiert am 07.02.2018 um 12:06 Uhr)

Story: Hanz Peter wohnt in den schönen Niederlanden. Er bestellt sich, da es günstiger ist, eine 1,5 Joule Airsoft aus Polen.

Das Paket wird fertig gemacht,in einen Lkw geladen und fährt unwissend was er Transportiert durch Deutschland . . .

Die Diskussion ist eröffnet:

Nachtrag: vielleicht wäre ein Kurier interessanter gewesen . . .


(nachträglich editiert am 07.02.2018 um 12:10 Uhr)

Was soll da illegal geschmuggelt werden?

Die Ware befindet sich die ganze Zeit verschlossen in einem Transporte, bzw. LKW. Der Bestimmungsort liegt außerhalb des deutschen Gesetzesbereich und der LKW hält nirgendwo in Deutschland an um Ladung aufzunehmen oder abzuladen.

Die Ladefläche kann ja verplombt sein. 

Hans bestellt in Polen.

Katrin ist LKW Fahrerein und niummt das Paket zusammen mit der gesamten Fracht auf. Der LKW kommt in eine deutsche Zollkontrolle. Die Frachtpapiere weisen keine Probleme auf und Katrin kann weiterfahren.

Hans bekommt sein Paket nach ein paar Tagen.

Er bekommt auch seine Zigaretten sein Alkohol nach den NL Zollgesetzen. Ich vermute das nur Drogen hängen bleiben werden.

 

Katrin ist eine Bekannte von Hans. Da sie in Polen gerade Urlaub macht, nimmt sie das Paket für ihn mit. Nun kommt Katrin in eine Kontrolle.
Nun ist alles ist möglich.
Von der Vernichtung (Katrins) bis zur Geldbuße und Rückgabe. Aber auch das der Karton komplett ignoriert wird.

Hallo JaGo,

das Waffengesetz hat solch einen Fall vorgesehen und geht bei einer Prüfung vereinfacht immer von folgendem Fall aus: Ist die Waffe an Startpunkt A legal? Ist die Waffe an Zielort B legal? Ist die Waffe bei Transport zwischen beiden Punkten ordnungsgemäß verpackt/eingeschlossen ist das vollkommen in Ordnung.

Aus diesem Grund muss auch der französische Spieler, der auf dem Weg nach Tschechien (Borderwar) ist nicht bei jeder Fahrt Angst vor Sanktionierungen haben.

 

Gruß,

Gunnar.

@gunner :

 

Wurden da nicht vor nen paar Jahren 2 Systemas von Franzosen verschrottet ? 

Nein, gegen Strafzahlung haben die ihr Zeug wiederbekommen.

Da interessiert mich jetzt auch die Gesetzeslage, wo kann ich das Nachlesen?

Denn wenn dem so ist, dann wäre dem Mißbrauch Tür und Tor geöffnet: "Habe die Waffe gerade in Österreich gekauft und fahre jetzt nach Polen aufs Spielfeld, wo sie hinterher im Waffenschrank bleibt ...". Oder noch schöner: "Ja, ich weiß, dass das eine scharfe AK Vollautomat ist. Habe ich gerade in Syrien gekauft, weil ich in Afghanistan in der Sportschützenliga bin. Ist ja in verschlossenem Koffer."

(1932 Posts)

(nachträglich editiert am 07.02.2018 um 12:52 Uhr)

Zur Beförderung inkl. Ein-/Aus-/ Durchfuhr von Kriegswaffen wird in DE außerhalb befriedeter Gelände eine Genehmigung benötigt (Paragr. 3 KrWaffKontrG).

Ich kann mir kaum vorstellen, dass eine solche für Post oÄ. ausgestellt wurde.

 

Vollauto-Airsofts über 0.5J sind vollautomatische Schusswaffen gem Anlage zum WaffG und damit Kriegswaffen nach Anlage Teil V des KrWaffKontrG.

 

Edit: Gem. Paragr. 22a KrWaffKontrG ist eine Zuwiderhandlung sogar ein Verbrechen, Strafe 1-5 Jahre. Da die Post/Kurier aber wohl nicht weiß, was im Paket ist, wäre er fein raus.

[Post von User 956 (07.02.2018 12:47) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

Jetzt vermische hier nicht unterschiedliche Themen miteinander.

Wir reden hier hauptsächlich von Warenverkehr.
Da ist in erster Line wie schon erwähnt Start, Transport und Ziel ausschlaggebend.

 

Erste Informationen findest du hier, auch für dein Sportschützen Beispiel

http://www.zoll.de/DE/Unternehmen/Warenverkehr/Durchfuhr-durch-Deutschland/Einschraenkungen/einschraenkungen_node.html



Und nun habe ich mal schnell das WaffG ab §29 überflogen. Da geht es anscheinend nur um erlaubnispflichtige Waffen und deren Transport. Auch §30 (1) referenziert §29 Abs. 1. 

Das interpretiere ich wie folgt: die 2J FA aus Frankreich ist etwas, was es bei uns gar nicht geben darf und kann, nicht der Erlaubnispflicht unterliegt weil nicht erlaubnispflichtig, darf also von Privatpersonen gar nicht durch Dschland transportiert werden. Nicht einmal eine Erlaubnis wäre erteilbar. Erschwerend kommt bei uns hinzu, dass das Ding nach unserem Recht dem Kriegswaffenkontrollgesetz unterliegt und noch ganz andere Paragraphen greifen.

Also wird der interessierte Franzose seine Waffe mit der Post nach Polen schicken, oder er bucht gleich einen Flug.

Und festzuhalten ist, dass unsere Gesetze nicht für Airsoft gemacht sind.

Die Debatte ist völlig unnötig. Fragt doch einfach bei Gunfire.pl nach. Einfach schreiben, Du wohnst jetzt in NL und hast Sorge das die in D hängenbleibt. 

Aus diesem Grund habe ich auch ein Speditionsunternehmen angemeldet, welches sich auf entsprechende Bestimmungen zur Lieferung  von Paketen Berufen kann. 

So kann ich meine Wumme für Auslandsspiele daheim bequem auf VA umbauen, dann verpacke ich das und versehe den Karton mit der Anschrift des Spielfelds und umgekehrt. 

Dazu kann ich mich vor eventuellen Eingriffen etc auf die Berufsfreiheit stützen. 
War ne ziemlich schlaue Idee die mein Finanz- und Rechtsberater damals hatte. 




Anzeige