Käufer Bedroht mich vor Haustüre, die ganze Geschichte

 
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Du solltest dein schreib Talent vermarkten.

Aber echt üble Story.

[Post von User 14709 (07.01.2018 04:28) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von Tobi Rich (07.01.2018 13:25) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von User 14709 (07.01.2018 18:13) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]
(13543 Posts)

(nachträglich editiert am 07.01.2018 um 18:19 Uhr)

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Ceterum censeo Carthaginem esse delendam

[Post von User 14709 (07.01.2018 18:40) wurde als "Off-Topic" markiert und daher ausgeblendet]

Ich setze Karthago mal mit dem Marktplatz gleich. Hab zwar nur 20 Euro Lehrgeld bezahlt, aber seit dem ist der Marktplatz für mich erledigt. Ich  kaufe nur noch bei Usern die wortwörtlich in Schlagweite sind...

Letzte Chance. Wenn ihr so weitermacht ist der thread sofort dicht!

Die Geschichte ist wirklich lesenswert geschrieben. Es gibt Dinge im Leben, da fragt man sich hinterher, warum war man so blöde - da kann sich wohl niemand von ausnehmen, auch wenn hinterher alle sagen, das wäre mir nicht passiert.

Insofern eine schöne Mahnung wachsam zu bleiben und sich auf keinen Quatsch einzulassen.

Bisher muss ich sagen habe ich im Marktplatz nie wirklich Ärger gehabt. Achte aber immer auf Zug um Zug Abwicklung.

Mittlerweile habe ich hier und auf anderen Plattformen hunderte private Deals abgewickelt und nie wirklich richtig Ärger gehabt. 

Auf so nen Quatsch wie Ratenzahlung oder Pfand habe ich mich nie eingelassen. Zurücklegen, gegen Anzahl ok. Wenn das restliche Geld nicht kommt, behalte ich die Anzahlung als Aufwandsentschädigung und verkaufe die Waffe anderweitig. 

Und ich möchte Dir noch meine Bewunderung aussprechen - wenn so ein Irrer an meiner Haustür auftauchen würde, in meine Privatsphäre eindringt und Stress macht - wäre das Thema Geld vermutlich mein kleinstes Problem gewesen. Dann hätte sich vermutlich eher ein Richter damit befassen müssen, ob meine weiteren Handlungen Notwehr und im Affekt gewesen wären. 

Hut ab, das Du da so ruhig geblieben bist - das hat regelrecht Vorbild Charakter ;-)

 


(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 10.01.2018 um 01:31 Uhr)

"in meine Privatsphäre eindringt und Stress macht"

Ist das so wirklich Teil der Geschichte oder angedichtet?


Ich hab nämlich nichts davon gelesen das "Name entfernt" sich gewaltsam Zugang zur Wohnung des TE verschaft hat, dann wäre ohnehin von "Gefahr im Verzug" auszugehen und dementsprechende Abwehrmaßnahmen zum Schutz von Personen und Besitz legitim, soweit ich die Geschichte richtig verstanden habe hat "Name entfernt" aber weder die Türschwelle übertreten noch einen körperlichen Angriff ausgeführt sondern sich lediglich auf verbale Attacken beschränkt und den TE auch nicht daran gehinder die Tür zu schließen ...

Die Zeugen Jehover oder andere Klinkenputzer wie etwa Versicherungsvertreter sind für gewöhnlich aufdringlicher und versuchen´s dann mal mit ihrer Fuß-in-der-Tür Nummer.

 

 

 

Ich Phantasiere mal frei "Notwehr":

 
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Notwehr
Gegenwärtigkeit des Angriffs


Ein Angriff ist gegenwärtig, sobald die Rechtsgutverletzung unmittelbar bevorsteht, gerade stattfindet oder noch andauert.[2]
Grundsätzlicher Maßstab für das „unmittelbare Bevorstehen“ ist hier die Wertung (unmittelbares Ansetzen zur Tatbestandsverwirklichung) des § 22 StGB (Versuch). Die Verteidigung ist bis zur Beendigung der Tat möglich (z. B. Verfolgungsrecht beim flüchtenden Dieb). Ein fehlgeschlagener oder untauglicher Versuch berechtigt diesbezüglich zu keiner Notwehrhandlung (mehr).

Siehe Abschnitt: Extensiver Notwehrexzess



Nun, es stehen unvermittelt eine Gruppe von Gestalten vor meiner Tür und verhalten sich bedrohlich. Aggressives Verhalten untermalt durch Lautstärke und Ausdrucksweise.

Nun, ich sehe hier einen möglichen bevorstehenden Angriff für mich, meine Frau sowie meinen Besitz.

 


Quelle: http://www.kohai-do.de/budo-wissen/notwehrparagraph-nothilfe/

§ 34  Rechtfertigender Notstand

(1)  Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt.

(2)  Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

 

Wenn ich mal gaaanz weit gehen will, findet sogar ein Rechtswidriger Angriff auf meine Ehre statt. Da stehen Typen vor meinem Haus und Pöbeln rum, sie skandieren Parolen in denen zum Ausdruck kommt das ich ein zb Betrüger wäre... Wie denken meine Nachbarn wohl zukünftig über mich. (dünnes Eis für Deutsche)

Hallo,

ich bin sicher, daß hier schon Alles zu dem Fall geschrieben wurde.

Grüße...

Sandosan

 

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