Bearbeitung wesentlicher Teile eines Spielzeugs

Moin Leute.

Mir geht folgendes Thema nicht mehr aus dem Kopf:

Die Bearbeitung wesentlicher oder waffenrelevanter Teile oder wie auch immer das juristisch sauber heißt, ist illegal. Das ist klar. 

Aber wie sieht das mit der Bearbeitung baugleicher Teile aus, die einem Spielzeug entstammen? Wie selbstverständlich empfehle ich bei highspeed 0,5ern shortstroken statt federdrosseln. Aber wie ist das rechtlich? Und wie siehts aus, wenn die bearbeiteten Spielzeugzeile in eine Waffe eingebaut werden?

Szenario: 

Mäxchen kauft sich ne 0,5er mit Safe Semi auto. Die ist ihm zu lahm. Er shortstroked und swisscheesed den Piston.

Macht sich Mäxchen strafbar?

Mäxchen verkauft die 0,5er an Fritz. Fritz baut die Gearbox aus, er schneidet die FA relevante kante von der selector Plate und und setzt die GB in einen Body mit F.

Macht Fritz sich strafbar?

Macht Fritz Mäxchen strafbar?

Ist das alles kompletter Schwachsinn und ich sollte meine Gedanken den Rest des Jahres nicht drauf verschwenden?

(333 Posts)

(nachträglich editiert am 30.12.2017 um 15:04 Uhr)

Meine (nicht-rechtsberatungsfähige)Meinung: 

 

Alle Airsofts sind Waffen, die unter 0,5 Joule sind allerdings von allen Teilen des Waffengesetzes (außer §42a) ausgenommen. 

Somit darf man die Teile einer 0,5er meines Erachtens nach bearbeiten wie man will (ist ja von allem ausgenommen). Leider ist das deutsche Waffengesetz nicht für Airsoft gemacht und somit kann man zwischen "Waffe" und "Waffe die zum spielen gedacht ist" nicht anders differenzieren als über die Energie. 

 

Baut nun wer die Gearbox einer 0,5er auf über 0,5 Joule um und betreibt sie damit in einer Waffe, dürfte er sich in der Theorie dem illegalen Herstellens einer Schusswaffe strafbar gemacht haben. 

Warum? 

Die Gearbox einer S-AEG gilt laut BKA als Waffenrelevantes Teil welches nicht bearbeitet werden darf. Macht man nun aus einem Gegenstand der kein waffenrelevantes Teil ist, bzw bearbeitet werden darf (Gearbox der 0,5er), ein waffenrelevantes Teil einer vollwertigen, wenn auch freien Waffe (wie zum Beispiel bei einer scharfen Waffe, wenn ich mir aus einem Rohr einen Lauf drehe), macht man sich strafbar. 

 

Natürlich, die Sache hinkt an der ein oder anderen Stelle. Aber als das Waffengesetz entstand, hat niemand damit gerechnet das irgendwann Leute mit elektrischen Luftpumpen die Kugeln verschießen, durch den Wald rennen. Und nachträglich was dran ändern wird man da auch nichts. 

Eine 100% sichere Antwort zu etwas, was im Gesetz nicht behandelt wird, kann man nicht geben und müsste von staatlicher Seite festgestellt werden. 

Du dichtest dem Waffengesetzen hier eine zugrundeliegende Logik an. Vergiss es. Unser Waffengesetz ist nicht für uns gedacht und gemacht. Wir werden nur hineingepreßt. Somit schaut hie und da mal ne Ecke raus. Also wird ggf Fall bezogen Klebeband drauf gemacht in der Hoffnung das es dann schon irgendwie passt.

Die Frage müsstest dich lauten: wer überprüft so etwas denn überhaupt? Die BKS-Sonderabteilung "Erbsenpistole"  mit eigenen Gearbox-Forensikern die vor jedem Spieltag mit nem Röntgengerät jede SAEG-Gearbox auf mögliche Bearbeitung testen?

Davon mal ganz abgesehen gibt es von einigen Herstellern ab Werk gestrokte Sektorgears. Habe diese in meiner Ares CCR sowie in einer G&G SRL gefunden. Der Austausch dieser Teile wäre dann ja so gesehen legal.

Es geht ihm um die Theorie. Und um die Bearbeitung der Teile, nicht den Einbau/Austausch.

(13550 Posts)

(nachträglich editiert am 30.12.2017 um 16:42 Uhr)

Kevin hat auf Passanten geschossen. Kevin wird von der Pozelei mitgenommen und seine Tatwaffe beschlagnahmt. Im Rahmen einer Routineprüfung geht die Tatwaffe an BKA. Dort sitzen Leute die nicht auf der Wurstsuppe her gerudert sind.

 

Werk gestrokte Sektorgears

Die Gears werden dann schon mit weniger Zähnen hergestellt. shortstroken bezeichnet das nachträgliche entfernen von Zähnen. Das macht kein Hersteller. Auch nicht ARES. Warum auch?

 

Edit:

Buchstaben ausgetauscht zwecks Lesbarkeit.

Also Sirke ich erkläre dir jetzt Mal Shortstroking:

Normales SSG für V2 = 16 Zähne

Shortstroking (egal ob ab Werk oder nicht) = weniger als 16 Zähne

Und nein Sirke, die Gears werden nicht mit weniger Zähnen hergestellt, sie kommen mit 16Zähnen zur Welt und werden dann maschinell gestrokt.

Auf dem Bild erkennt man gut die Ansätze der Zähne und ebenso, dass kein Farbunterschied herrscht. 

Dieses Gear stammte aus einer SRL.



(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 30.12.2017 um 16:47 Uhr)

Daniel hat es sehr gut zusammengefasst!

u0,5er sind von WaffG ausgenommen. Das beinhaltet auch deren Internals.

Das Basteln an Spielzeug und Spielzeugteilen ist nicht verboten.

Sobald aber die GB über 0,5 J kommt, ist es die Herstellung eines wesentlichen Teils einer Schusswaffe - und somit für Otto Normal verboten. Der Einbau in eine Waffe ü0,5 J erübrigt sich dann.

Was das Thema Shortstroken etc. betrifft, ist es eher schwierig und nicht sofort Schwarzmalerei.

Nicht jede Bearbeitung muss die Bedeutung einer "Bearbeitung im Sinne des Gesetzes" erfüllen. Im Gesetz wird zusätzlich von einer erforderlichen Nacharbeit zur Einpassung gesprochen. Was das aber konkret bedeutet und wie das anzuwenden ist (oder auch nicht) ist nicht wirklich klar beschrieben.

Grüße

 

EDIT

Mäxchen kauft sich ne 0,5er mit Safe Semi auto. Die ist ihm zu lahm. Er shortstroked und swisscheesed den Piston.

Macht sich Mäxchen strafbar?

Nein, solange es unter 0,5 J bleibt.

Mäxchen verkauft die 0,5er an Fritz. Fritz baut die Gearbox aus, er schneidet die FA relevante kante von der selector Plate und und setzt die GB in einen Body mit F.

Macht Fritz sich strafbar?

Macht Fritz Mäxchen strafbar?

Max: nein, er hat Spielzeug verkauft.

Fritz: Kommt darauf an. Hat das Teil weiterhin unter 0,5 J? Wenn ja, dann ist es ein Spielzeug-Teil in einer freien Waffe - somit nicht verboten. Wenn nein, dann hat er aus einem Spielzeug-Teil ein wesentliches Teil einer Schusswaffe hergestellt - das wäre verboten.

Marvbec hat es nochmal verständlich und nachvollziehbar auf den Punkt gebracht!


(nachträglich editiert am 30.12.2017 um 17:02 Uhr)

Ok. Hatte erst firehawk als 0,5er und dann Mk12 als F Body. Durch lauflänge also mehr als 0,5 joule. Edit: wollte nur wegen Cutoff ja nein allgemeiner formulieren 

Ist es auch herstellen eines wesentlichen teils, wenn die GB komplett aus dem Spielzeug ausgebaut und unverändert (warum auch immer das Spielzeug Semi only war) in den f Body gesteckt wird?

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 30.12.2017 um 19:20 Uhr)

Jetzt kommen wir an dem Punkt, wo das Gesetz seine Logikschwäche hat und die Theorie zum ad absurdum führt ;)

Hat die unveränderte u0,5er Gearbox, die für Spielzeug bestimmt ist, in einer freien Waffe plötzlich über 0,5 J, so ist es nun im Moment des Einbaus ein wesentliches Teil einer Waffe und somit verboten.

In diesem Sinne ändert der Gegenstand seine waffenrechtliche Relevanz durch Änderung seiner Bestimmung.

In meinen Augen ist dies aber kein Herstellen oder Bearbeiten... Sondern das unerlaubte Verbringen eines "neuen" wesentlichen Teils einer Schusswaffe in den Geltungsbereich des Gesetzes und folglich auch mit Wechsel der Bestimmung der Besitz eines verbotenen Gegenstandes - soweit die graue Theorie.

 

EDIT

Um meine persönliche Meinung dazu zu geben...

Da es kaum bis gar nicht nachweisbar ist, was in einer Waffe voher drin war, wird es die Behörde kaum interessieren, ob die Gearbox original oder "neu" ist, solange diese an sich die Eigenschaften der Waffe nicht in verbotener Weise ändert (FA, ü7,5 J, ...)

Wenns verboten wär, wäre ich am A****

[Post von Tedbear (30.12.2017 18:39) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

(nachträglich editiert am 30.12.2017 um 19:51 Uhr)

Achtung. Dieser Beitrag enthält die Gesetzesauslegung eines Amateurs, deren Gültigkeit nicht gewährt wird. 

Danke marvbec, dass du uns an deinen sehr aufschlussreichen Gedanken teilhaben lässt. Ja. Klar ich verlasse mich nicht drauf und es ist keine Rechtsberatung. Aber mir hast du so einen guten, nachvollziehbaren Denkanstoß geliefert.

Natürlich ist das alles eine Geschichte, deren Relevanz äußerst gering bzw. unwahrscheinlich ist, weil da natürlich niemand mit Sachvertandnis reingucken wird, solange man die Funktionsweise der Waffe nicht ändert. Es ging mir rein um den Gedankenaustausch zu diesem Thema. Besonders die Verbringung in den Geltungsbereich durch Änderung der Bestimmung statt Verbringung in den geographischen Geltungsbereichs.

In meinen Augen ergab sich einfach der Widerspruch, dass ein scheinbar oder offensichtlich illegales, da bearbeitetes Bauteil / eine Baugruppe legal bearbeitet worden sein kann.

Aber mit der "illegalen Bestimmungsänderung", ist meine Welt wieder in Ordnung. 




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