Käufer im Marktplatz hat seit Monaten noch immer nicht gezahlt

 
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[Post von User 80514 (23.12.2017 19:18) wurde als "illegale Handlung bzw. Inhalt" markiert und daher ausgeblendet]

@Charly, dass dürfe dann Nötigung sein!

Du hast dich wahrscheinlich gerade selbst strafbar gemacht. 

"Die Anstiftung ist ein Institut des Strafrecht Deutschlands. Demnach wird als Anstifter gleich einem Täter bestraft, wer vorsätzlich einen anderen zu dessen vorsätzlich begangener rechtswidriger Tat bestimmt (§ 26 StGB). Die Anstiftung ist neben der Beihilfe § 27 StGB eine Form der Teilnahme an einer Straftat."


@Psycho: eher weniger. Ich habe nur gesagt, dass man auch die persönliche Kommunikation suchen kann und dass man Ausflüge mit der Nachbarschaft fördern sollte. 

Wer was anderes behauptet, der mutmaßt hier vorsätzlich.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 23.12.2017 um 20:22 Uhr)

Ich glaube was Psyscho sagen wollte ist, dass Bedrohung kein Kindergeburtstag ist.

Scheinbar hatte er deinen Text so interpretiert dass du andere dazu aufforden würdest den Strafbestand einer Bedrohung zu erfüllen.

 

§241 STGB

(1) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) Ebenso wird bestraft, wer wider besseres Wissen einem Menschen vortäuscht, daß die Verwirklichung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bevorstehe.

(594 Posts)

(nachträglich editiert am 23.12.2017 um 20:29 Uhr)

Selbstverständlich mutmaße ich vorsätzlich. 

Wenn jemand es in 3 Monate nicht schafft ein "normalen Ware gegen Geld Geschäft" erfolgreich zu beenden, es nicht schafft sich in der Zeit rechtlich und auf welche Art auch immer (aber sicher nicht hier im Forum) beraten zu lassen, es nicht schafft einfach mal nin Mod einzuschalten und letztendlich nicht vom Vertrag zurücktritt... nein man knallt es lieber ins Forum... Solchen Menschen sollte man ganz sicher nicht den Rat geben zu jemand anderen hinzufahren... aber mal ganz sicher nicht.

Jeder der noch halbwegs bei Verstand ist weiß genau wie solche Situationen eskalieren.

ps. Ein/e Mann /Frau mit Charakter klärt seinen/e Scheiß/e selber und rennt nicht mit den Eiern von anderen leuten rum.

@Christian Ganz ehrlich es interessiert mich nin Furz was wer, wie oder wo macht aber man sollte sich derm Ernst der Lage vorher bewusst sein.

Wenn Ronnie (von seinen Freunden niedlich Totschlag-Ronnie genannt) die Tür aufmacht ist es zu spät. 

Also schöne Feiertage noch...auch im Krankenhaus ;-P 

Also wenn Ronnie (liebevoll Totschlag-Ronnie genannt) Airsoftspieler ist, dann würde ich gerne seine Meinung zu Sicherheitsabständen und Highlandern hören xD xD xD

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 23.12.2017 um 23:42 Uhr)

Privatpersonen dürfen physische Gewalt nur aufgrund staatlicher Ermächtigung oder Delegation ausüben, wenn die staatliche Gewalt ihre Schutzaufgabe nicht wahrnehmen kann, bzw dies nicht rechtzeitig.

Notwehrrecht und Selbsthilferecht (§ 32 StGB, § 229 BGB)

Also wenn "Totschlag-Ronnie" als Privatpersonen sich für die innere Souverenität des Staates in´s Zeug legt ...

Neben körperlichen Gebrechen auch noch wegen Nötigung und Bedrohung verklag werden und anschließend noch Schmerzensgeld wegen geschwollenen Faustknöcheln latzen, wenn "Moses" der Dobermann dabei noch die Eier abkaut ... Naja!

Also frohe Weihnachten auch an die Garantenträger der Polizei, Rettungsdienste, Forensik und JVA.

 

Mir fallen natürlich Hunderttausend Gründe ein Gewalt anzuwenden,

es gibt halt leider schon genug "Beispiele" und zuwenig "Vorbilder" in unsere Gesellschaft,

ob sie sich nun wegen Geld entwürdigen, oder nicht ...

Man kennt ja die Reaktionen wenn man ihen den Spiegel vorhält.

https://www.youtube.com/watch?v=XKt-6sgRaGc

https://www.youtube.com/watch?v=3JKdOOwV4mA

Tja, So ist das!

 

 

So, hatte ihm gestern ne Frist bis heute Nachmittag gesetzt und er konnte sie nicht einhalten. Somit bin ich vom Kaufvertrag zurückgetreten und er quittierte es mit einer müden Antwort. Er wollte mir noch mit einer 14 Tage widerrufsrecht-Geschichte ankommen, schrieb aber das es nun egal sei. Blöde nur das die 14 Tage Sache ein Mythos is :).

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 23.12.2017 um 23:04 Uhr)

Wenn alle Stricke reißen lad ihn halt zum Kindergeburtstag ein!:P

https://www.youtube.com/watch?v=AQgLzTzBxDo

[Thread geschlossen]

Ich schließe hier mal, da abgesehen von wilden Stories nichts mehr sinnvolles beigetragen wird. Problem ist zudem offenbar gelöst.
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