Laser an/in 0.5J Airsoft

 
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Nabend,

 

Ich hatte eine Idee und würde gerne wissen, ob es sich lohnt, diese überhaupt weiter zu verfolgen:

 

Ich habe noch einen Laser aus einen defekten Laserpointer rumliegen. Ich hatte die Idee, diesen Laser in eine an einer <0.5J MP7 montierten AN/PEQ-15 Dummy einzubauen. Über die Kabel der Stromversorgung des Lasers wäre dieser fest mit der MP7 verbunden (=entfernt man die Akkubox, funktioniert der Laser nicht mehr).

 

Würde das ganze legal irgendwie klappen?

Ich habe kürzlich an mehreren Stellen hier im ASVZ gelesen, dass (neuerdings?) Taschenlampen (die nicht dazu bestimmt sind/keine expliziten Waffenteile sind) mit Scoperingen an <0.5ern montiert werden dürfen. Das könnte also doch auch mit Lasern gehen, wenn diese aus zusammengewürfelten, jeweils nicht zur Verwendung als Zielbeleichtung vorgesehenen Einzelteilen bestehen, oder... ?

Danke für alle hilfreichen und ausführlich begründeten Antworten.

.......

Peq für Waffe bestimmt.

Mach ich den Dummy funktionsfähig ist es was?

Das was Cl4p sagt.

Eine möglichst genaue Auskunft dazu kann dir nur das BKA liefern, in die kannst du dann Vertrauen setzen. Ansonsten ist das alles viel zu grau um zu erkennen, ob du es nun darfst oder nicht. Da die Akkubox zur Montage gedacht ist und du den Dummy damit quasi zur echten Waffe umbaust, dürfte das so legal sein wie einen Lauf einer Dekowaffe wieder aufzubohren: Nämlich garnicht.


(nachträglich editiert am 20.12.2017 um 16:35 Uhr)

joa. das ist alles kompliziert.

Wenn du eine Beleuchtungseinrichtung herstellst, die zur montage an waffen bestimmt ist, ist das illegal.

Ob das Anbringen von Scopringen an eine TaLa illegal ist, muss dann der Richter entscheiden. !Vermute!! ja. Ob das Einlegen einer Lampe in einen offenen Scopering an einem Waffenspielzeug ilegal ist, ist dann wieder eine andere Frage, die genauso nur der zuständige Richter beantworten kann, wenn es drauf ankommt.

Ich persönlich machs auf die zweite Variante, da ich der absolut amateurhaften und völlig irrelevanten Meinung bin, dass, wenn eine Halterung für eine Lampe an einem Spielzeug montiert wird, in das dann eine Lampe eingelegt wird, an keiner Stelle eine Zielbeleuchtungseinrichtung entsteht. Muss man halt nur beim auseinanderbauen genauso drauf achten, nicht die vollständige Leuchteinrichtung auf einmal zu entfernen. Denn das vollständige Entfernen der Leuchteinrichtung wäre wieder die Herstellung der Zielbeleuchtung, die zumindest perfekt dazu geeignet ist, an eine Waffe montiert zu werden.

Spielzeug + Montage + Lampe -> Spielzeug mit Lampenaufnahme + Lampe -> Spielzeug mit Lampe und wieder umgekehrt.

Neben der legalen Seite, zu der Dir erst ein Richter was sagen wird (nach einer Menge Ärger und Kosten im Vorfeld): sollte mir jemand mit dem Laser in Augennähe kommen, käme von mir eine passende Replik. Allerdings nicht in 6mm-Form.

Wieso immer wieder diese Fragen nach Laser? Kein seriöser Spielfeldbetreiber wird Dich damit aufs Gelände lassen.

Seh es wie Feldgeistlicher.. 

 

Spiel mit Laser und du setzt deine Gesundheit aufs Spiel. Es gibt einige Leute die da sehr schnell sehr böse werden können.. 

Für Film und Fotoaufnahmen kann man sich eine Genehmigung einholen, falls du damit nicht spielen wolltest.

Als Dummy bitte...Aber Funktionsfähig...Ne lieber nicht!

Mal losgelöst davon, dass der Einsatz sehr wahrscheinlich illegal ist, stellt sich mir eine ganz andere Frage.


Bereits vermeintlich harmlose Laser können bei Blendung kurz- und langfristige Schäden an der Netzhaut auslösen!

Das stimmt nur teilweise. Die Leistungsgrenze die wir in Deutschland haben ist berechnet aus der Schließzeit des Auges und der vermeidung von verletzungen. Leider, so wurde es mir berichtet, gibt es 20% der Bevölkerung die diese allgemeine Schließzeit überschreiten (0,25 sekunden).

Das Problem bei Lasern ist die Gebündelte Energie. Man kann sich das gerne mal flächenmäßig im vergleich zu einer Herdplatte ausrechnen ( ist leistungstechnisch gleich nur halt punktuell).

Dann kommt es auch noch auf die Wellenlänge an. Uv laser z.b. gehen durch die schutzschicht nur schwer durch. Im sichtbaren bereich ist Grün am energetisch höchsten angesiedelt gefolgt von rot und blau.

Generell sollte man es vermeiden, nur dann dürfte man auch kein Auto mehr fahren. Dort wird auch mit Laserlicht herumgefahren und Leds kommen da auch schon in den bereich.

[Post von Klaus Jordan (23.12.2017 00:38) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Wo steht das?

Verboten sind Beleuchtungseinrichtungen blablabla. Eine Scopemount wird nicht zur Beleuchtungseinrichtung weil kein Scope drin ist und evtl. eine Taschenlampe reinpassen könnte.

[Thread geschlossen]

Diese Diskussion ist alt, schon unzählige Male geführt worden und unnötig. Alles gesagte sind Aussagen von Laien. Ein rechtskräftiges Urteil hierzu existiert nicht. Im Sinne der Beteiligten sollte daher von der konservativen Rechtsauslegung Gebrauch gemacht werden und diese besagt Lampe/Laser + Waffe = Böse



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