Ausfruhr Airsoft-Gun nach Spanien

 
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(804 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2017 um 14:00 Uhr)

Nun denn;

im Grunde darfst die Asg weder verschicken, noch verkaufen, noch haben. Wie das zerlegt aussieht? I dont know (exactly) 

Werd meinen Post hier aber mal melden mit Bitte um allg.Zustimmung und der weiteren Bitte um Prüfung des ges.Freds durch nen Mod und ggf kompletter oder teilweiser Löschung. Nicht, dass du noch Ärger deswegen riskierst.

Würde mich auch interessieren!

Eine Gearbox die Vollauto schießt und theoretisch in einem Gehäuse mehr als 0,5 Joule bringen kann, hat ja im ausgebauten zustand 0,0 J! Und wenn man das richtige Gehäuse wählt mit kurzen bis garkeinem Lauf kommt man auch auf 0,49J. Also warum sollte sowas verboten sein!?

In der Kombination ist es klar aber selbst der body sollte i.o. sein (ausser natürlich Anscheinswaffe)!

[Post von User 30284 (20.10.2017 17:24) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Die Gearbox ist die Antriebsvorrichtung einer Airsoftwaffe und erfüllt den Zweck eines Verschlusses.

Somit ist eine Gearbox, die definitiv über 0,5 J bringen wird, ein wesentliches Teil einer Schusswaffe und ist diesen gleichsetzt.

Hat diese GB entsprechend auch noch FA, ist die Gearbox ebenfalls ein Gegenstand, dessen besitzt verboten ist!

Ein Gehäuse ohne Abzug wird/kann immernoch eine Anscheinswaffe sein! Nur weil ihr vielleicht der Abzug fehlt, verliert sie nicht automatisch die Eigenschaft so auszusehen, wie eine Schusswaffe. Selbst ein Holzgewehr kann eine Anscheinswaffe darstellen!

Ansichtssache, nachts Ja. Auf 100m Tags Ja. Auf 10m Tags nein.

Gab da noch was mit Magazin usw, kann aber auch schon wieder alles ganz anders sein.

Bin noch am suchen, ich hasse es das die die Links dauernd umändern. Musste schon Anfang des Jahres suchen wegen den Beschussnormen...

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2017 um 18:09 Uhr)

BITTE verwechsel nicht die Definition einer ANSCHEINSwaffe mit der einer SCHUSSwaffe!

1.6 
Anscheinswaffen
Anscheinswaffen sind
1.6.1
Schusswaffen, die ihrer äußeren Form nach im Gesamterscheinungsbild den Anschein von Feuerwaffen (Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nr. 2.1) hervorrufen und bei denen zum Antrieb der Geschosse keine heißen Gase verwendet werden,

**** grundsätzlich alle Airsoft-Waffen

1.6.2
Nachbildungen von Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1 oder

*** darunter fallen u.a. Holzgewehre

1.6.3
unbrauchbar gemachte Schusswaffen mit dem Aussehen von Schusswaffen nach Nummer 1.6.1.

*** darunter fallen alle defekten sowie nicht schussfähige Airsoftwaffen (als auch demilitarisierte Waffen)

[...]

Wenn jemand z.B. Eine Pistolennachbildung in der Hand hält, kann ich auch am Tag auf 5m nicht erkennen, ob da ein Abzug dran ist oder nicht, außer ich suche gezielt danach.

Nachbildung heißt auch nicht, dass die Form zu 100% übereinstimmen oder diese zwingend schussfähig sein muss. Sobald es aussieht, wie eine "echte Waffe", ist es eine Anscheinswaffe. Eigtl. traurig, dass man das heute noch erklären muss...

(5824 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2017 um 20:34 Uhr)

@Marvbec

"Somit ist eine Gearbox, die definitiv über 0,5 J bringen wird, ein wesentliches Teil einer Schusswaffe und ist diesen gleichsetzt."

Das ändert immernoch nichts. Bei welchem lauf denn? wie dicht denn? Es gibt leute die bauen eine 0,5er mit einer 180er feder weil die karre undicht ist wie sau um 0,5 joule zu erreichen. Packt man diese dann in eine Dichte umgebung bringt die locker über 2 joule . . . Und diese sind dem entstammenden gerät gleichgesetzt. Also wenn ich eine 0,5er zerlege, habe ich spielzeug als verschluss da liegen? Als ob der Richter das auseinanderhalten könnte wenns ihm keiner sagt . . .

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 20.10.2017 um 20:43 Uhr)

Die rechtliche Behandlung ist in der Realität schwieriger und in der Tat eine Einzelfallentscheidung.

Das von dir extrem konstruierte Beispiel folgt wieder der Bestimmung. Für welches Gerät ist die GB bestimmt? Ist das System herstellerseitig so undicht, dass es mit der werksseitig verbauten 180er unter 0.5 J liegt, ist es legal. Gehört die aber nachweislich zu einer ü0.5J, ist das Teil verboten.

Wir brauchen nicht diskutieren, ob das Sinn macht oder nicht - Airsoftwaffen haben nunmal eine Sonderstellung, da bei "echten Waffen" der Verschluss idR keinen so rechtlich relevanten Einfluss auf die Mündungsenergie hat... Einzelfallentscheidung eben.

Die Bestimmung ist halt relevant... Genauso wie beim Thema rund um Taschenlampen an u0.5er. Und die Bestimmung erfolgt durch den Hersteller als auch durch die konkrete Anwendung...

 

BTW... Wir weichen vom Kernthema ab. Evtl. wäre es sinnvoller das Thema auszugliedern.

Der TE hat sich gelöscht.

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