Laser, Lampen verboten

 
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Ich weiß das Thema würde schon tausend mal durch gekaut, aber das ihr ist anders.

Es ist Verboten sich Laser und Lampen an Waffen an zu bringen auch der Erwerb einer taktischen Lampe/Laser´s ist verboten. Wenn es Verboten ist sich so was zu kaufen warum wird es in Deutschen Shops angeboten? Ich finde ohne ende Shops die taktische Laser und Lampen anbieten für Waffen. Verstehe ich nicht.

(hab gelesen das sogar ein normaler Laser Pointer schon Probleme machen kann)

(116 Posts)

(nachträglich editiert am 07.09.2017 um 13:50 Uhr)

Ich kenne da keinen einzigen (deutschen).

Verwechselst du eventuell Dekoartikel mit funktionsfähigen ?

Weil es Shops gibt, die das Zeug legal verkaufen dürfen, an bspw. Behörden, die sowas legal erwerben dürfen. Dann gibt es gerade im Airsoftbereich Shops die Dummys anbieten, sei es nun komplett untauglich oder als Akkubox und dann gibt es Verkaufsplattformen (Ebay, Amazon, ...) auf denen Händler aus dem Ausland solche Dinge anbieten, weil sie das deutsche Recht nicht kümmert. Wobei der Kunde dann der Gearschte ist.

Wobei ich grundsätzlich bezweifle, dass es "ohne Ende" Läden gibt, die in D sowas verkaufen. Hier hätte ich gerne mal Links gehabt...

(804 Posts)

(nachträglich editiert am 07.09.2017 um 15:20 Uhr)

Wenn die nicht explizit, exklusiv und ausschließlich zur Montage an Waffen (nach WaffG) sind, dann sind diese Gegenstände erstmal per se nicht strafbar in Besitz und Handel. Sonst hättste Recht und jeder 1€ Laserpointer aus der Grabbelkiste wäre schwierig.

(kein Anspruch auf jur. Richtigkeit, wie immer)

Mal ein etwas speziellerer Fall.

http://www.sekbes.com/militaerausruestung_spezialausruestung/unterarmholster_universalholster_bilder.php#Foto12

Wie sieht es bei sowas aus? Wie da abgebildet könnte man ja zB die Taschenlampe in eine Scope-Halterung einbringen und dann am Unterarm tragen. Damit wäre die Lampe nicht an der Waffe befestigt und es ist auch eigentlich keine Lampe die direkt für die Montage an Waffen gedacht ist. Legal? Illegal? Dünnes Eis?

Und was ist eigentlich, wenn man eine stinknormale Taschenlampe einfach mit Klebeband/Kabelbindern an der Waffe befestigt? In Anlage 2 des Waffengesetzes steht nämlich nichts davon, dass die Befestigung von Lampen, Lasern o.ä. an Waffen verboten ist, sondern:

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2 Schusswaffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 1 nach den Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 und deren Zubehör nach Nummer 1.2.4, die 

1.2.4 
für Schusswaffen bestimmte 
1.2.4.1 
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren);

Ich hab nicht vor das zu tun, man wird damit eh nirgendwo spielen dürfen, aber rein hypothetisch. Was meinen die Experten? 

Mensch, schon mal die Mühe gemacht überhaupt mal die Suchfunktion, Google oder die Bereichsbeschreibung zu lesen?

Es gibt NUR zwei Fälle von verbotenen Lampen:

1.
Lampen, die zur Befestigung an Waffen bestimmt sind

2.
Lampen, die an einer Waffe befestigt werden

 

Eine "Unterarm-Lampe" ist nicht verboten, solange die Lampe selbst nicht für Schusswaffen bestimmt ist. Die Bestimmung kommt vom Hersteller/Händler.

Eine Lampe, die mit Tape an einer Schusswaffe befestigt wird, ist verboten.
Denn hier kommt die Bestimmung durch den Nutzer.

 

Die Montage an sich ist kein verbotener Gegenstand.
Außnahme gilt dann hier nur, wenn die Montage selbst Teil der Lampe ist (weil diese z.B. ein Schraubgewinde für die Leuchte hat).

 

Grüße

"Eine Lampe, die mit Tape an einer Schusswaffe befestigt wird, ist verboten.
Denn hier kommt die Bestimmung durch den Nutzer."

Und hast du dafür auch eine Quelle? Oder ist das deine persönliche Vermutung oder die Vermutung anderer User die als Fakt weiter gegeben wird? Denn ja, ich habe sehr wohl die Suchfunktion und auch Google benutzt, doch bisher habe ich nämlich genau dazu noch keinerlei Angaben finden können, immer nur Vermutungen. Mag sein, dass ich etwas übersehen habe. In dem Fall korrigier mich bitte.

"Toygun only" Lampe erlaubt, Weaponlight verboten. Darauf ist ganz wichtig zu achten. Am besten steht auch auf dem Artikel drauf das es nur für Spielzeug ist, falls es mit fester Rail ist (wie bei den Bildern der Seite). Ansonsten eine Taschenlampe an ZF-Ringen ist mit der Halterung erlaubt.

Problem was ich bei der Montage sehe ist, wie bekommste den Arm parallel zur Waffe, du hast fast immer einen Winkel, wodurch du etwas beleuchtest auf das du nicht zielst.

Ja, da wurde irgendwie das falsche Bild verlinkt. Es gibt da eine Halterung mit Swivel auf der man die Lampe drehen und neigen kann, damit sollte man das schon hin bekommen können. 

Und hast du dafür auch eine Quelle? Oder ist das deine persönliche Vermutung oder die Vermutung anderer User die als Fakt weiter gegeben wird?

Weder Vermutung, noch die Vermutung anderer. Das nennt man ausnahmsweise mal verstehen der deutschen Sprache und ist auch trotz "Beamtendeutsch" in sich logisch.

Wenn DU eine Lampe an der Waffe befestigst,
dann hast DU darüber bestimmt, eine Lampe an der Waffe zu befestigen.

Klingt komisch, ist aber so...

Denn wer soll denn sonst bestimmt haben, dass die Lampe an die Waffe kommt?
Die wird sich ja nicht selbst durch Luft und Liebe daran befestigt haben - außer Du erzählst mir jetzt, dass Lampen einen freien Willen haben {#emotions_dlg.pessimist}


(nachträglich editiert am 12.09.2017 um 10:20 Uhr)

""Eine Lampe, die mit Tape an einer Schusswaffe befestigt wird, ist verboten.

Denn hier kommt die Bestimmung durch den Nutzer."

Und hast du dafür auch eine Quelle?"

Die Quelle ist das Waffengesetz. Wenn Du die Lampe mit Tape befestigst, dann hast Du die Lampe dazu "bestimmt", das Ziel anzuleuchten. Ist Juristendeutsch. Irgendwann im Leben muß man es leider verstehen lernen.

 

Edith sagt: Marvbec war schneller

(7987 Posts)

(nachträglich editiert am 12.09.2017 um 11:04 Uhr)

 ich verstehe die diskussionen immer nicht,

generell für privatpersonen:

alles was fest an der waffe montiert ist und das ziel beleuchtet, sei es lampe laser oder aktives nachtsichtgerät mit infrarot ist an waffen verboten.

sei es mit tape oder sonstigem, das wurde hier schon so oft durch gekaut.

an 0,5ern wäre es legal da sie als spielzeug durch gehen, mit der fußnote anschein waffen was das ganze wieder aufhebt und illegal macht

will man ne lampe für die optik besorgt man sich nen dummy, will man sie effektiv haben kann man auch gleich mit 2j vollauto spielen.

gesetz sagt nein also nein.

und verkauft werden darf es mit bestimmten bescheinigungen. ein ladern hier in der umgebung hat auch für behörden laser und lampen für waffen im verkauf.

und beim g-blöd gipfel im hamburg hatten die spezialkräfte auch lampen fest montiert an den waffen welche eingeschaltet waren, 

 

theoretisch darfst du die lampe auch an der waffe anlegen und mit fest halten.

z.b. zwischen 2 ris schienen in der ecke.

Der Anscheinswaffenparagraph ist der einzige Paragraph im WaffG der für 0,5er Airsoftwaffen gilt!

Und damit dürfen Lampen an 0,5 Joule Waffen befestigt werden, es ist NICHT Illegal!

Was Illegal daran ist, ist die Möglichkeit, Leuchten die per Rail an 0,5ern (Oder im speziellen Fall z.B. ein Lampenhandguard für eine 0,5er MP5) befestigt werden können, an Schusswaffen im Sinne des WaffG zu montieren! Wenn ein Airsofthersteller eine fiktive Montage entwickelt und diese NUR an 0,5er Waffen anbieten würde, könnte man dafür Lampen und Laser herstellen, verkaufen und befestigen wie man lustig ist.


Nebenbei: Für gewissen Behörden GILT DAS WAFFG NICHT! Das sind Polizei, BPol, Zoll und Bundeswehr. Keine Sondererlaubnis, keine Genehmigung, es gilt für diese Behörden einfach nicht. Dies ist nachlesbar im WaffG.



Und an den TE:
Du hast die Suchfunktion entweder garnicht oder ungenügend benutzt. ALLE deine Fragen wurden, mit WaffG-Quellen belegt, bereits mehrfach im Forum beantwortet.


Vote4Close.


(nachträglich editiert am 12.09.2017 um 12:40 Uhr)

Zum konkreten Beispiel: 

Kommt auf den Richter an.

Und darauf, ob die Lampe zuerst in den Scopering eingesetzt wird und somit eine zur Montage an Waffen zumindest geeignete (nach richterlicher Auslegung evtl. bestimmte) Lampe hergestellt wird,

oder ob der Scopering erst offen am Armholster montiert und dann die Lampe in das für die Lampe vorbereitete Holster eingelegt wird.

Ist also der Scopering bestandteil der Lampe oder des Holsters?

Ich montiere meine Lampe an halbe/offene Scoperinge, die mit abgeflexten schrauben an einer 0,5er befestigt sind und mit Kabelbindern verschlossen werden. Somit ist es in meinen Augen und mit gutem Anwalt eine normale Lampe, die an einem dafür vorbereiteten Spielzeug befestigt wird. An keinem Punkt entsteht eine Lampe, die sich ohne weiteres zur Montage an einer Waffe eignet.

 

EDIT: Was mir grade einfällt: Im Taschenlampenforum hatten wir das Thema mal. Da baut einer von den Mods seine Lampen auf andere Rails um und baut an Waffenspielzeuge diese Rails. Weiß nicht mehr welche das waren. Sind aber wohl nicht kompatibel zu 22mm

Nein, einfach Nein.

Die Verwechslung ist gegeben.

Die Exekutive weiß es nicht im ersten Moment ob 0,5 <oder >, das ist denen erstmal schnuppe.

Dem Richter auch, ausser der interessiert sich für so etwas im positiven Sinne. Was wohl sehr selten ist. 

Waffe weg, sie wieder zu bekommen ist fast unmöglich bz teuer.

 

Also verzichtet doch einfach auf diesen schnick schnack und gut ist !

 

Vote vor Close! 

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