AS vernichtet nur wegen transport??

 
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Mal für's Protokoll, es gibt KEINEN Durchsuchungsbefehl! Es gibt Durchsuchungsbeschlüsse. Nen Befehl isses nicht, sondern eine Anordnung. Greifen würde hier § 102 Durchsuchung bei Beschuldigten der Strafprozessordnung. Dass es noch Niemandem vorher auffiel wundert mich ein wenig.

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 19.07.2017 um 23:06 Uhr)

Neben der StPO (Strafverfolgung) existiert auch noch das Gefahrenabwehrrecht und damit das je nach Bundesland unterschiedliche Polizeirecht (ASOG, HSOG, PAG, SOG HH, PolG, ... um nur ein paar zu nennen). Diese Gesetze geben dem Beamten ebenfalls Befugnisse zur Durchsuchung und Beschlagnahme/Sicherstellung.

[Post von [Mitglied gelöscht] (19.07.2017 22:13) wurde als "SPAM / Trolling / unerwünschter Beitrag" markiert und daher ausgeblendet]

In einer Diskussion um Recht oder Unrecht einer polizeilichen oder gerichtlichen Handlung spielen Polizeirecht und Strafprozessordnung keine Rolle?
Interessant.


(nachträglich editiert am 20.07.2017 um 10:42 Uhr)

٩(●̮̮̃•̃)۶ Sirke™

Ich glaube du würdest bei einer Kontrolle "da du ja alles besser weist" und sicherlich den Beamten noch über deine Rechte belehrst, in Handschellen am Straßenrand sitzen und eventuell zündet dir auch ein Polizist noch eine romantische Kerze an wenn du mal richtig gefi*** wirst .
 
Wenn die in deinen Kofferraum schauen wollen machen die das auch, da kannst du so viel wimmern und belehren wie du willst und jeden Paraghraphen abrufen den du so kennst! Laut paraghraph 3b bla bla dürfen sie das nicht weil ....... JAAA JAAAA ^^...
 
Die machen das einfach "PUNKT" .
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Polizei : Allgemeine Verkehrskontrolle Führerschein und Ausweis bitte... Dürfen wir ihr Fahrzeug kontrollieren und in den Kofferraum schauen ?
 
Sirke: NEIN dürfen sie nicht!
 
Polizei: Warum nicht?
 
Sirke : Ja weil ich das nicht will...
 
Polizei : Sieht die Kerze die Sirke dabei hat und zündet sie an.
 
Sirke : Was soll das warum zünden Sie meine Kerze an ..
 
Polizei: Wir riechen die Lunte, könnte sein das du was verbirgst  ZwinkerndKüssend jetzt wird gef*** und ab geht die Party und die Party geht ab.
 
*So in der Art ^^*
 
 
 
 
 

Mag sein, dass der Polizist das dann macht, anschliessend reicht man förmliche Beschwerde über den Anwalt seines vertrauens ein, und zack. Suprise.

(5846 Posts)

(nachträglich editiert am 20.07.2017 um 11:36 Uhr)

Kommunikation ist ein spannendes Spiel und Polizisten sind halt so unterschiedlich wie Airsoft-Spieler und normale Menschen auch. ;)

Also immer schön freundlich bleiben, nicht provozieren, im Zweifel freundlich und bestimmt auf die eigenen Rechte hinweisen. Im Fall der Fälle den Beamten sich ausweisen lassen und Name, Dienstgrad und Nummer dokumentieren.
Damit habe ich mehr als ein Mal Kontrollen einem spontanen Ende zugeführt.

Tante Edith sagt gerade noch:
Respekt ist auch noch so ein Punkt - das beginnt z.B. schon damit, dass man den Damen und Herren von Anfang an zuhört. Zumindest bei uns stellen die sich immer zu Beginn der Kontrolle mit Namen und Dienstgrad vor. Das sollte man sich merken können, wenn man den Namen nicht verstanden hat darf man auch gerne nachfragen, und kann den Herren bzw. die Dame auch in Folge mit ihrem Namen ansprechen (dafür haben wir ja Namen).

So. Die Ausgangsfrage ist geklärt, der Polizist darf einziehen und Papa Staat darf vernichten. 

Über die einzelnen Rechtsbefugnisse der 18 deutschen Polizeien + BKA + Zoll wollen wir hier wirklich nicht diskutieren, dafür sind wir das falsche Forum. 

Zu guter letzt: Widersprüche gegen eine polizeiliche Maßnahme haben keine aufschiebende Wirkung: §80 VWGO.

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