Gebrauchte HPA ohne F kaufen/gekauft
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(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.06.2017 um 00:10 Uhr)

Nein, ich entferne nicht sondern ich tausche aus.

Das sind zwei völlig verschiedene Sachen.

Die Gearbox sowie das HPA Kit erfüllen den selben Zweck als Verschluss.

Und ob der Akkustecker notwendig für HPA ist oder nicht, spielt keine Rolle. Laut der Beschreibung oben muss das Teil entfernt werden (need und nicht should oder could) - und darauf bezog ich mich.

Der Stecker ist Teil der Gearbox - erfüllt den Zweck der Energiezufuhr, so wie der Druckschlauch am HPA-Kit.

Ich weiß was du meinst, aber ich denke du misst hier mit zweierlei Maß was eigentlich ein und die selbe Sache ist.

Meine laienhafte, intuitive Rechtsauffassung sagt, das Ganze ist illegal, ohne entsprechende Erlaubnis.
Aber den Stecker zu entfernen ist nicht verbotener, als die Gearbox gegen das Kit zu tauschen, weil es das Selbe ist.

Battery Connector ist kein Waffenrelevantes Teil. Es geht im Gesetz um Bearbeitung von waffenrelevanten Teilen. 

Unabhängig davon ist die Änderung der Antriebsart, wie bereits mehrfach diskutiert, nicht erlaubnisfrei. Und ja, von AEG auf HPA ist eine Änderung der Antriebsart. 

(3284 Posts)

(nachträglich editiert am 24.06.2017 um 10:40 Uhr)

Okay, nehmen wir das Pferd von hinten und ich bitte ganz sachlich darauf zu antworten.

 

1.

Unabhängig davon ist die Änderung der Antriebsart, wie bereits mehrfach diskutiert, nicht erlaubnisfrei.

Wo im Wortlaut steht das genau?
Quelle. (Und nicht von hören und sagen)

 

2.

Es geht im Gesetz um Bearbeitung von waffenrelevanten Teilen.

Stimmt - und um erforderliche Nacharbeit bei deren Einpassung.
Wieder überlesen?

 

3.

Battery Connector ist kein Waffenrelevantes Teil.

Ich habe auch nie etwas Gegenteiliges behauptet.

 

4.

Der Stecker ist Teil der Gearbox.

Der Stecker ist kein Teil der Gearbox, sondern Teil der Waffe.
Liegt einfach daran, dass das Teil fest in der Waffe eingesetzt ist.
Der Druckschlauch ist nicht mit der Waffe verbunden und somit auch kein Teil davon.

 

Nicht böse nehmen und auch nicht als Angriff, aber mir fehlen Eure Quellen - deswegen hake ich hier auch ständig nach Zwinkernd

Und als Quellen zählen Gesetzestexte, Verordnungen, Beschlüsse und Urteile.
Bisher lese ich nur vermeintliches "Allgemeinwissen", was man immer nur irgendwo aufgeschnappt hat.

Und natürlich können wir vortrefflich darüber diskutieren, was das Gesetz meint, da auch die WaffVwV dahingehend unvollständig ist und uns etwas im Dunkel tappen lässt - ob das aber förderlich für alle ist, kann ich nicht sagen.

Ich würde mir dennoch wünschen, wenn hier mehr Quellen genannt werden - alleine schon, weil das in diesem Bereich so gefordert wird. Und dem bleibt Ihr mir/uns/wen-auch-immer schuldig.

 

Und nun der Bogen zum Thema:
Wie ich bereits sagte - ich sehe den Austausch an sich als unerlaubt an.
Jedoch nicht wegen dem Umbau von AEG zu HPA, sondern wegen des Entfernens des Akkusteckers, der ausgebaut werden muss (laut Beschreibung).

Grüße

Danke - bringt uns hier nur nicht wirklich weiter.


(nachträglich editiert am 24.06.2017 um 13:20 Uhr)

So dann schreib ich mal wieder einen Quark der wieder gesperrt werden kann :D

Wieder das Gespräch mit dem netten Herren beim Amt werde es mehr ausvormulieren eventuell wird es dann akzeptiert und wenn nicht dann nicht!

 

Gas ist Gas war so gemeint: Solang es kaltes Gas ist ist eine Änderung der (Antriebsart) erlaubt! Antriebsart absichtlich in Klammer da 99% davon ausgehen das die Änderung von z.B. Spring Waffe zu Gas Waffe die Antriebsart wäre. Dies ist nicht so Luft und Propan usw... zählen alles zu den Kaltgasen! Von Heißgase spricht man bei z.B. explosionen!

Umbau (legal): Ist erlaubt von jedem solang das Teil das man einbaut für den Endverbraucher bestimmt ist und nichts bearbeitet werden muss für den Einbau. Die Airsoft unter 7,5J bleibt und weiterhin nur Einzelschuss schießt und die Art des Gases nicht geändert wird (kalt zu heiß) dann muss nicht einmal neu geeft werden!

Umbau (illegal): Sobald Material in irgend einer Form abgetragen werden muss das das Teil passt, auch wenn das Teil für den Endverbrauch bestimmt war muss dies der Büma machen. Wenn man dies selbst macht = illegal. Außgenommen nicht Waffenrelevante Teile. Darunter fallen z.B. Griff, Handschutz usw...

 

hier noch eine Zusammenfassung! http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Wie immer ohne Gewähr, mein Stand war 2013 Waffengesetz.

 

(804 Posts)

(nachträglich editiert am 24.06.2017 um 13:52 Uhr)

Der Failix hat das schon gesagt. Aeg auf P* und Konsorten ist eine Änderung der Antriebsart. Das ist nicht Hören/Sagen, das Thema hatten wir schon drölf mal. Das eine ist ein Elektromechanisches System, das andere nutzt vorkompromierte Gase. Was glaubt ihr, warum sonst nicht jeder Shop fertige P*'s & Mancraft und was weiß ich- Kitwaffen anbietet und warum die fertigen auch so Sackenteuer sind? Wegen der 15min zusammenbasteln? Wohl nicht. Der ganze Prüfungs- und Zulassungsprozeß dauert und kostet. Und wenn das jeder Zuhause für 1/2 oder 1/3 vom Preis genauso könnte, weil einem die nette Stimme am Telefon das so ohne Rechtsverbindlichkeit sagt, käm wahrscheinlich kein Händler auf die Idee da zig Hunderte Euros in Vorleistung zu gehen um dann keine Abnehmer zu haben.

Und zum Verständnis: nur weil die BB nicht direkt von einem mechanischem Teil geschubst wird, sondern da ein Luftpolster zwischen ist, ist das ganze trotzdem ein elektrisches System, da die Energie, die generiert wird, aus einer Batterie kommt. Somit ergeben sich 3 Antriebsarten: Gas, Strom, Mukkischmalz (und diese Dualpowerbastarde, jaaaa....). Und da unternander tauchen darf man halt nich einfach so, sagt der Gesetzgeber.

Wers immer noch net glaubt: fragt doch mal bei SniperAS (& Begadi mittlerweile auch?) an, wie & warum die Teile so zugelassen werden. Ich mein, bei Begadi sind sogar die PTB-Protkolle in der Artikelbeschreibung verlinkt.


(nachträglich editiert am 24.06.2017 um 14:32 Uhr)

Weil das eine Privat und das andere Gewerblich ist und es da Unterschiede gibt.

Dann wäre nach deiner Aussage ein Boltwechselsystem mit Co2 gesetzwiedrig! Aber wart mal das Polar braucht ja auch Strom von dem her müsste das ja wieder legal sein der Strom wird ja nur anderst verwendet baer ohne Strom auch kein Pew Pew...

Antriebsart ist nur das Gas gemeint es ist Jacke wie Hoße wie das produziert wird!

 

Edit: Was weiss ich schon ich halt mich raus

Nein ist es nicht Jack.

Sieh es einfach ein

 

Die Federdruck auf Co2 Bolt Dinger sind zugelassen weil sie als Wechselsystem zugelassen sind.P* und Co sind dies nicht

 

Bevor Marvbec wieder fragt:

Quelle?

Womit er eigentlich recht hat:

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=0000000266

"Aussagen zur Rechtslage sind immer mit Quellenangabe zu posten(Siehe hier)"

Kurz zu den Antriebsarten:
WaffVwV zu Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nummer 1.1

"Federdruckwaffen sind Schusswaffen, bei denen entweder Federkraft

direkt ein Geschoss antreibt (auch als Federkraftwaffen
bezeichnet) oder ein federbelasteter Kolben in einem Zylinder
bewegt wird und ein vom Kolben erzeugtes Luftpolster
das Geschoss antreibt.

Druckluftwaffen sind Schusswaffen, bei denen Luft in einem
Druckbehälter vorkomprimiert und gespeichert sowie über ein
Ventilsystem zum Geschossantrieb freigegeben wird.

Zu den Waffen, bei denen zum Antrieb der Geschosse kalte
Treibgase Verwendung finden, zählen z. B. CO2-Waffen."

Änderung der Antriebsart
Dies entstammt noch aus der alten WaffVwV von vor 2012. In der neuen VwV heißt es lapidar unter Punkt 21.2:

"Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise

geändert wird (z. B. Umarbeitung einer Schreckschusswaffe in
eine Waffe für Patronenmunition, einer Repetierwaffe in eine
halbautomatische Waffe, einer Schusswaffe für Einzelfeuer in
eine für Dauerfeuer), wenn wesentliche Teile der Waffe (Anlage
1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 1 Nummer 1.3) ausgetauscht,
geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt
werden (z. B. Verkürzung des Laufs, Änderung des Patronenlagers)
oder wenn das Aussehen der Waffe wesentlich geändert
wird (z. B. Abänderung einer Langwaffe in eine Kurzwaffe
durch Verkürzung des Schaftes, Montieren von
Kühlrippen, Anbringung eines Zielfernrohrs durch mechanische
Veränderung an der Waffe)."

Tausche ich eine AEG-Gearbox in eine HPA-Gearbox, dann funktioniert die Abgabe des Schusses vollkommen anders, die Funktionsweise ist also (in meinen Augen) geändert. Außerdem ist die Gearbox ein wesentliches Teil der Waffe, welches nicht einfach getauscht werden darf, da dies ein Bearbeiten darstellt, wenn man nach der VwV geht. Das Gesetz sagt uns hier etwas anderes, wir sind also mal wieder im Bereich "grau".

"Eine Schusswaffe wird bearbeitet, ... wenn wesentliche Teile der Waffe ... ausgetauscht, geändert oder in ihrer Haltbarkeit beeinträchtigt werden... 

Eine Frage habe ich dazu:

Ich verbaue andere Teile in Gearbox A.

Ich entnehme Gearbox A und baue Gearbox B ein. Gearbox B habe ich selbst zusammengestellt. 

Weil das eine Privat und das andere Gewerblich ist und es da Unterschiede gibt. -> Von einer Gewerblich/Privaten Nutzungsunterscheidung hab ich im WaffG noch nix gelesen.

Aber wart mal das Polar braucht ja auch Strom... -> in meinem Auto ist auch ne Batterie verbaut, ohne die nix läuft, macht den Karren trotzdem nicht zu nem Elektroauto.

Als ich für meinen ehemaligen Arbeitgeber Waffen zulassen sollte, habe ich einige recht interessante Telefonate mit den für die Zulassung zuständigen Personen und Behörden geführt.

Ich muss jede Lauflänge, jede Gearbox-Art, jede Mündungsenergie sowie alle Teile die für den Umbau zugelassen haben will vorlegen.

Auf Nachfrage ob ich jetzt jedes M4 vorzeigen muss nur weil es einmal ein klapp einmal ein Fest, einmal ein schiebe Schaft hat, wurde das verneint. Im Grunde wollten die NUR ne GB mit Lauf haben. In was für einem Gehäuse das Steckt ist egal. Ist eins der beiden Teile anders, ist es eine andere Waffe. Wenn ich auch noch ein Umbauset auf HPA dazu möchte, muss ich auch hier eins einreichen. 
Es wurde mir noch der Tipp gegeben die stärkste der Serie einzureichen. Nicht das ich 1,3 zulasse aber dank Serienstreuung kommen einige Modelle auf 1,8 kommen. Schwächer geht immer...

 

Im Grunde kann ich also ein Gehäuse mit sagen wir 2J zur Zulassung einreichen. Dazu packe ich 5 Lauflängen und ein X beliebiges Druckluftsystem. Natürlich kostet die abnahme der Wechselsysteme auch etwas Geld. Aber wenger als ein komplette Waffe.

Man wird dann entscheiden ob ich die Läufe usw als Wechselsystem zugelassen bekomme.

Habe ich aber eine Gearbox mit Federschnellwechselsystem und eine ohne, ergibt das aber leider (warum auch immer) kein Wechselsystem.

Leider konnte mir meine Frage, nach Änderungen Herstellerseitig nicht beantwortet werden. Gemeint ist: Ich lasse eine Waffe zu und plötzlich ändert der Hersteller irgend ein Teil in oder an der GB oder verbaut plötzlich einen anderen Lauf.

Aber auch hier gibt es ein Verfahren. Nachprüfung, hier wird dem Qualifizierten Händler unterstellt, das er beurteilen kann ob das System wesentlich geändert wurde... Immer mit dem Risiko das es eine Behörde anders sieht und die WHL entzieht.

Das Problem dabei ist: Unser Waffengesetz ist ein Flickwerk. Es wurde gemacht, als es solche Waffen wie wir sie heute kennen und haben noch nicht mal im Sciencefiction-Film gab. Statt es mal grundlegend neu zu machen und echte Lücken zu schließen, wird einfach mal hier und mal da rumgemacht.

Beispiel Armbrust. Noch immer frei ab 18 ohne Beschränkungen. Führen grundsätzlich erlaubt gemäß §2 Abs. 2 WaffG i.V.m. Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 3.2

Bin mal gespannt welche Gesetzgebung hier mal auf die schnelle kommen wird:
China-Zahnstocher Armbrueste 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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