40mm Launcher und das F...

Moin zusammen.

Bisher war ich mir immer recht sicher, dass ich das mit den Kügelchen schubsenden freien Waffen und der Kennzeichnungspflicht verstanden hatte:

Kommt vorne was mit über 0,5J raus und hats nen Lauf, brauchts ein F im Fünfeck, fertig.

Nun hab ich mir die Tage bei einem recht neuen Shop einen ASG B&T GL-06 bestellt und mich schelmisch gefreut meine Mitspieler künftig beregnen zu können.

Ausgepackt, inspiziert und - nur das ASG Marking und ein F im Fünfeck drauf - also das olle ungültige F das ASG überall draufstanzt.

Nun weiß ich dass etablierte Shops wie Begadi, Sniper und Kotte ihre Launcher Fen und mit Importeurmarkings versehen - da hat mich das Fehlen selbiger auf meinem schon arg irritiert - also Shop angeschrieben und meine Frage formuliert - und promt die Antwort bekommen, der Launcher braucht kein F, da er ja selbst 0,0J habe, das F sei auf den Granaten. Ich paste die Konversation hier mal unkenntlich gemacht hinein, schließlich soll niemand angeschwärzt werden ehe ich mir nicht sicher bin...

Zurücksenden werde ich das Ganze wohl so oder so, da auch das F auf den 40mm Hülsen eher schlampig aufgebracht ist und schon beginnt sich in Wohlgefallen aufzulösen...

Da ich bisher auf meine 2. Mail noch keine Antwort bekommen habe wende ich mich nun an das Schwarmbewusstsein hier...

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Betreff: Re: Ihre Bestellung xxxxxx, xx.05.2017

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

zu einem in meiner heute angekommenen Bestellung habe ich eine Frage:

Auf dem ASG B&T GL-06 findet sich zwar das "F" im Fünfeck, jedoch kein Importeurmarking von Shopname (xxxx, wie es auf den Einlegpatronen/Granaten zu finden ist).

Das eingravierte "ASG" von Action Sport Games ist meines Wissens nach kein gültiges Importeurmarking und auch die übliche Kaliberangabe ("Einlegepatrone") fehlt, bzw ich kann sie nicht finden.

Da wir regelmäßig zu Spielen im Ausland fahren und an der Grenze regelmäßig kontrolliert werden, muss ich nach der Gültigkeit des angebrachten "F"s fragen.

 

Konkret zum Vergleich:

In der PTB-Liste eingetragener Marken ist "xxxx" (der Shop) geführt, jedoch nicht "ASG":

 

Als Referenz:

oder

 

Über eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen.

 

Mit freundlichen Grüßen,

Ich

 

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Antwort:

Hallo Herr Ich,

 

der Granatwerfer hat/braucht kein „F“ da er selbst 0,0J Leistung hat und damit unter 0,5 J ist; also nicht dem Waffenrecht unterliegt.  (Es ist aber trotzdem eine Anscheinwaffe mit Führverbot)

Daher auch das schwammige „F“ von Beghadi.  Kaliberangaben finden Sie auf den Werfern nicht, da man z.B. mit ihren Patronen von 4,5mm bis cal. 68 alles verschießen kann.

 

Mit freundlichen Grüßen

Der Shop

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Ich:

Hallo Herr Shopmitarbeiter,

 
vielen Dank für die schnelle Antwort.
Ist dies eine Annahme oder gibt es diesbezüglich denn eine offizielle Aussage Seitens Behörden/Beschussämter? Bitte verstehen Sie die Nachfrage nicht falsch, ich will Ihnen in keinster Weise etwas unterstellen, mir geht es lediglich darum auf Nummer Sicher zu gehen, ein Verstoß gegen das Waffengesetzt ist schließlich kein Kavaliersdelikt...
 
Es gibt unterschiedliche Aussagen im Netz als auch unterschiedliches Vorgehen und Aussagen verschiedener Händler und Importeure zu der Thematik - zudem sind auch in den Zulassungslisten der ptb einige Launcher geführt, was wiederum auf eine Zulassungspflicht schließen lässt.
Diese Widersprüchlichkeiten führen zu einer Verunsicherung meinerseits was das angeht und über eine Klärung würde ich mich sehr freuen.
 
Beste Grüße,

Ich

 

-ENDE-

Anlage 1 WaffG

1.1 
Schusswaffen 
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.

1.2 

Gleichgestellte Gegenstände 
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände, 
1.2.1 
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind

 

Also, Granatwerfer (Abschussvorrichtung) steht der Munition (Einlegepatrone) gleich, muss also auch gleich gekennzeichnet sein (F im Fünfeck). (Meine Meinung, keine Rechtsberatung)

Aus letzten Grunde verkauft SNAS genauso wie Schwalm ihre Schrotthülsen nur mit F wenn man bei denen ne passende Waffe mit F gekauft hat.

Das F MUSS drauf auf Werfer und Werfenden.

Ich kenne das auch nur so,

Das auf dem Werfer ein F im Fùnfeck und das Kaliber, in dem Fall

"Einlegehülse" stehen muss. Ich hatte bis jetzt von

Madbull, CA, Ares und Colt Werfer und auf allen war das o.g hinterlegt

Antworten von:

  • Shops
  • Polizei
  • Anwalt
  • Befreundetem Richter
  • Deinem Hund
  • Dem Bäcker von nebenan

sind juristisch gesehen null und nichtig. Die einzige Stelle, die hier eine verbindliche Aussage treffen kann ist das Bundes Verwaltungsgericht. Dieses kann Klarheit über die juristische Textpassage schaffen. Auch das BKA ist hierzu (siehe sog. Jagdlampen Urteil) nicht berechtigt. 




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