Moin zusammen.
Bisher war ich mir immer recht sicher, dass ich das mit den Kügelchen schubsenden freien Waffen und der Kennzeichnungspflicht verstanden hatte:
Kommt vorne was mit über 0,5J raus und hats nen Lauf, brauchts ein F im Fünfeck, fertig.
Nun hab ich mir die Tage bei einem recht neuen Shop einen ASG B&T GL-06 bestellt und mich schelmisch gefreut meine Mitspieler künftig beregnen zu können.
Ausgepackt, inspiziert und - nur das ASG Marking und ein F im Fünfeck drauf - also das olle ungültige F das ASG überall draufstanzt.
Nun weiß ich dass etablierte Shops wie Begadi, Sniper und Kotte ihre Launcher Fen und mit Importeurmarkings versehen - da hat mich das Fehlen selbiger auf meinem schon arg irritiert - also Shop angeschrieben und meine Frage formuliert - und promt die Antwort bekommen, der Launcher braucht kein F, da er ja selbst 0,0J habe, das F sei auf den Granaten. Ich paste die Konversation hier mal unkenntlich gemacht hinein, schließlich soll niemand angeschwärzt werden ehe ich mir nicht sicher bin...
Zurücksenden werde ich das Ganze wohl so oder so, da auch das F auf den 40mm Hülsen eher schlampig aufgebracht ist und schon beginnt sich in Wohlgefallen aufzulösen...
Da ich bisher auf meine 2. Mail noch keine Antwort bekommen habe wende ich mich nun an das Schwarmbewusstsein hier...
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Betreff: Re: Ihre Bestellung xxxxxx, xx.05.2017
Sehr geehrte Damen und Herren,
zu einem in meiner heute angekommenen Bestellung habe ich eine Frage:
Auf dem ASG B&T GL-06 findet sich zwar das "F" im Fünfeck, jedoch kein Importeurmarking von Shopname (xxxx, wie es auf den Einlegpatronen/Granaten zu finden ist).
Das eingravierte "ASG" von Action Sport Games ist meines Wissens nach kein gültiges Importeurmarking und auch die übliche Kaliberangabe ("Einlegepatrone") fehlt, bzw ich kann sie nicht finden.
Da wir regelmäßig zu Spielen im Ausland fahren und an der Grenze regelmäßig kontrolliert werden, muss ich nach der Gültigkeit des angebrachten "F"s fragen.
Konkret zum Vergleich:
In der PTB-Liste eingetragener Marken ist "xxxx" (der Shop) geführt, jedoch nicht "ASG":
Als Referenz:
oder
Über eine Aufklärung würde ich mich sehr freuen.
Mit freundlichen Grüßen,
Ich
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Antwort:
Hallo Herr Ich,
der Granatwerfer hat/braucht kein „F“ da er selbst 0,0J Leistung hat und damit unter 0,5 J ist; also nicht dem Waffenrecht unterliegt. (Es ist aber trotzdem eine Anscheinwaffe mit Führverbot)
Daher auch das schwammige „F“ von Beghadi. Kaliberangaben finden Sie auf den Werfern nicht, da man z.B. mit ihren Patronen von 4,5mm bis cal. 68 alles verschießen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Der Shop
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Ich:
Hallo Herr Shopmitarbeiter,
Ich
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Anlage 1 WaffG
1.1
Schusswaffen
Schusswaffen sind Gegenstände, die zum Angriff oder zur Verteidigung, zur Signalgebung, zur Jagd, zur Distanzinjektion, zur Markierung, zum Sport oder zum Spiel bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
1.2
Gleichgestellte Gegenstände
Den Schusswaffen stehen gleich tragbare Gegenstände,
1.2.1
die zum Abschießen von Munition für die in Nummer 1.1 genannten Zwecke bestimmt sind
Also, Granatwerfer (Abschussvorrichtung) steht der Munition (Einlegepatrone) gleich, muss also auch gleich gekennzeichnet sein (F im Fünfeck). (Meine Meinung, keine Rechtsberatung)
Aus letzten Grunde verkauft SNAS genauso wie Schwalm ihre Schrotthülsen nur mit F wenn man bei denen ne passende Waffe mit F gekauft hat.
Das F MUSS drauf auf Werfer und Werfenden.
Ich kenne das auch nur so,
Das auf dem Werfer ein F im Fùnfeck und das Kaliber, in dem Fall
"Einlegehülse" stehen muss. Ich hatte bis jetzt von
Madbull, CA, Ares und Colt Werfer und auf allen war das o.g hinterlegt
Antworten von:
sind juristisch gesehen null und nichtig. Die einzige Stelle, die hier eine verbindliche Aussage treffen kann ist das Bundes Verwaltungsgericht. Dieses kann Klarheit über die juristische Textpassage schaffen. Auch das BKA ist hierzu (siehe sog. Jagdlampen Urteil) nicht berechtigt.