Ist diese Softair in Deutschland legal ??
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(128 Posts)

(nachträglich editiert am 19.05.2017 um 20:30 Uhr)

Ich frag mich trotzdem wie ihr alle auf 0.5J kommt? Bin ich einfach blind?

€: OH WOW... ja gut ich bin einfach blind. Bitte nicht hauen

Wenn eine GBB mit unter 0,5J in den Handel gebracht wird, so ist sie natürlich in Deutschland legal zu erwerben. Dass diese Leistung nicht durch stärkere Gase, für die diese Waffe nicht bestimmt ist, überschritten wird liegt in der Pflicht des Besitzers.

Eine Regelung, Druckgaswaffen automatisch von der 0,5J Regelung ausnimmt besteht nicht.

Problem an GBB Pistolen ist, dass sie einen Mindestdruck brauchen. Versuch mal eine X beliebige Pistole mit den 134a Gasen zu betreiben. Diese wird nicht zuverlässig funktionieren. Und sollte man einen Schuss raus bekommen liegt dieser immernoch über 0,5J. Die Mechanismen der meisten GBB BackUps sind einfach für die doppelte Leistung ausgelegt und funktionieren nur dort effektiv. 

Die Amazon Glock Dinger sind keine legalen Waffen. WE Glocks gibt es nicht als 0,5J Variante. Ich hab bisher 2 "0,5J GBB's" testen können. Beide hatten mehr als 0,5J. Die eine wurde angebohrt um Gas am Nozzle entweichen zu lassen was nur zum Cooldown nach 3 Schuss führt von denen der erste trotzdem 0,8J hatte und die andere verfügte über ein Überdruck Ventil das aber so eingestellt werden musste, dass 0,7J geleistet wurden um überhaupt den Repetier Mechanismus funktionstüchtig zu halten.

HPA mit unter 0,5J ist möglich, ja. Hier werden vor dem Verkauf Mechanismen eingesetzt, die das Aufdrehen verhindern. Sei es bei einer P* ein Lock im Regulator, oder bei der Tippmann das fehlen der Einstellschraube. 

(334 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 02:55 Uhr)

Würde sie vll auf 0,5j bringen und zuverlässig laufen,. Nur ist da das prob, für was sind sie ausgelegt? Wenn man Gelb durchjagen darf laut Hersteller und du mit Grün grad so auf 0,5j kommst, haste Pech. würd vll nur ein sehr kurzer WB Lauf helfen der angebohrt wurde.

Wie sieht es eigentlich mit dem Selbstbau einer 0,5er HPA aus?

Also nicht Drop-In-Kit kaufen und auf <0,5 drosseln, sondern das komplette System selber entwickeln und ohne Verstellmöglichkeit auf <0,5 begrenzen.

(13028 Posts)

(nachträglich editiert am 26.05.2017 um 19:49 Uhr)

Praxis bis jetzt erlebt:

Hat es 0,5j?

Ja

Geht es drüber ohne das man was umbauen/verstellen muss?

Nein

Passt. 

(334 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 02:55 Uhr)

Eine <0,5 Joule GBB ist absolut möglich, wenn man sich ein neues Nozzle dreht, welches einen kleineren Bohrungsquerschnitt hat.

Also relativ uninteressant für alle, die keinen Zugang zu einer Drehmaschine haben.

Zum anderen ist es nicht ganz legal wenn sie Full Auto läuft, da sie zwar <0,5 Joule hat aber noch ein F drauf hat.

Beim PTB ist sie nur als Semi registriert und du lässt sie mit full auto laufen...

Wenn du die Möglichkeit einer Einzelabnahme hast, ist das eine andere Sache, aber wer gibt denn bei ner 200€ waffe 150€ nur fürs "Legal machen" aus??

Die Waffe, die ich gesehen hab war eine KWA MP9 und sie lief Full auto, wurde aber wieder auf semi zurückgebaut, da nicht zu 100% legal.

Sie liefert ca. 0,36 Joule und bleibt auch konstant unter 0,5 Joule.

(334 Posts)

(nachträglich editiert am 28.03.2018 um 02:54 Uhr)

Wenn unter 0,5j und das sicher ist das F drauf sowas von egal weil es dann Spielzeug ist.

[Post von Kosaku Ito (27.05.2017 06:52) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

und das Waffg. ziemlich eindeutige Aussagen tätigt wie man aus einer Waffe eine nicht Waffe macht.

Bitte zitiere diese Aussage aus dem WaffG, um diese krude Behauptung zu belegen.

Ich kann mir ne AEP mit F's im Fünfeck bedrucken wenn ich will diese ist dann trotzdem nicht ab 18.....

(13 Posts)

(nachträglich editiert am 28.05.2017 um 12:56 Uhr)

"Ich kann mir ne AEP mit F's im Fünfeck bedrucken wenn ich will diese ist dann trotzdem nicht ab 18....."

Das ist durchaus korrekt, in diesem Thread geht die Diskussion aber leider momentan in eine andere Richtung - es wurdeerwähnt wie bei einer GBB > 0.5 Joule durch technische Veränderungen sichergestellt werden kann das die relevante Grenze zum "F" nicht überschritten wird.

Da wir ja hoffentlich davon ausgehen das niemand eine illegale Waffe besitzt / sich beschafft beginnen wir hier in Deutschland mit einer g"F"ten GBB die zu diesem Zeitpunkt dann auch eine Waffe IST und eben kein Spielzeug mehr.Auch wenn Softairs keine Seriennummern tragen und somit nicht nachverfolgbar sind, es gibt in Deutschland nunmal leider nur ein Waffengesetzt das Airsoft nicht unbedings im Fokus hat :).

Deswegen stand in meinem Post auch das das als Privat-bastelei zu unsicher sei, sowas benötigt Rechtssicherheit und da der Einbau wohl kaum ohne ein Bearbeiten der Waffe/Teile möglich sein wird auch die entsprechende Berechtigung.

 

Zu der Gesetzesstelle die Angefragt wurde:

https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/BJNR397010002.html

"1.4 
Unbrauchbar gemachte Schusswaffen (Dekorationswaffen)
Schusswaffen sind dann unbrauchbar, wenn
1.4.1 
das Patronenlager dauerhaft so verändert ist, dass weder Munition noch Treibladungen geladen werden können, 
1.4.2 
der Verschluss dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist, 
1.4.3 
in Griffstücken oder anderen wesentlichen Waffenteilen für Handfeuer-Kurzwaffen der Auslösemechanismus dauerhaft funktionsunfähig gemacht worden ist, 
1.4.4 
bei Kurzwaffen der Lauf auf seiner ganzen Länge, im Patronenlager beginnend,

-
bis zur Laufmündung einen durchgehenden Längsschlitz von mindestens 4 mm Breite oder

-

im Abstand von jeweils 3 cm, mindestens jedoch 3 kalibergroße Bohrungen oder

-

andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist, 
1.4.5 
bei Langwaffen der Lauf in dem dem Patronenlager zugekehrten Drittel

-
mindestens 6 kalibergroße Bohrungen oder

-

andere gleichwertige Laufveränderungen

aufweist und vor diesen in Richtung der Laufmündung mit einem kalibergroßen gehärteten Stahlstift dauerhaft verschlossen ist, 
1.4.6 
dauerhaft unbrauchbar gemacht oder geworden ist eine Schusswaffe dann, wenn mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen die Schussfähigkeit der Waffe oder die Funktionsfähigkeit der wesentlichen Teile nicht wiederhergestellt werden kann."

Auch hier wieder:  Sicher kein Text der explizit für Airsoft geschrieben wurde, aber leider nunmal das einzige was wir haben ---> Vorsicht.

 

Letztenendes kann jeder machen was er will, das wird dann im Zweifel vor Gericht sowieso nochmal genauestens durchgekaut und bewertet  - Da hilft ja dann der Anwalt.  Hier im Forum bleibt aber leider nur der Gesetzestext, der imho Eindeutig ist(auch wenn das vielleicht dem ein oder anderen nicht gefällt)

 

 

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