Gesetze in Jones Creek

 
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Gesetze der Stadt Jones Creek
Kraft meines Amtes verfüge ich, Bürgermeister Wesson Smith, nachstehende Gesetzmäßigkeiten der Stadt Jones Creek. Der Anwendungsbereich der Gesetze beschränkt sich auf die Straßen und Gebäude der Stadt.

§ 1 Ermächtigung
(1) Der Bürgermeister ist befugt einzelne Personen oder Personengruppen für eine begrenzte Zeit aus der Stadt zu verbannen.
(2) Sollte die Verbannung nur mit Zwang möglich sein, so ist der Sheriff und seine Deputies zur Ausführung dazu befugt.
(3) Der Sheriff ist ermächtigt Gesetzesbrecher in Haft zu nehmen.
(4) Die Entscheidung über den Galgen ist vom Bürgermeister einzuholen.

§ 2 Identifikation
(1) Jeder, der die Stadt Jones Creek betritt, ist dazu verplichtet ein Ausweisdokument mit sich zu führen und dies auf Verlangen dem Sheriff oder seine Deputies vor zu zeigen.
(2) Führt die Person in Jones Creek eine Waffe mit sich, so ist diese auf dem Ausweis zu vermerken und auf Verlangen vorzuzeigen.

§ 3 Taten gegen das Gesetz
(1) Die Inanspruchnahme einer Studendame ist untersagt.
(2) Die Inanspruchnahme des illegalen Glückspiels ist untersagt.
(3) Diebstahl oder Postkutschenraub ist untersagt.
(4) Erpressung und Nötigung ist in Jones Creek untersagt.
(5) Zugehörigkeit einer kriminellen Vereinigung wird bestraft.
(6) Bestechung des öffentlichen Personal ist untersagt.
(7) Die unerlaubte Tötung von Personen.

[Post von [ASEK] BumbleBee (08.12.2016 09:35) wurde durch [ASEK] BumbleBee entfernt]



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