Derzeit lautet die Begriffsbestimmung des Waffenrechtlichen Begrifffes "Bearbeiten" in Anlage 1 (zu § 1 Abs. 4 WaffG) , Abschnitt 2 Punkt 8.2 : "Im Sinne des Gesetzes wird eine Schusswaffe INSBESONDERE bearbeitet, wenn [...] wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden [...].
Das INSBESONDERS impliziert, dass es illegal sein könnte, ein HPA Drop in Kit zu verbauen. Dies ist nicht endgültig festgestellt. Aus Vorsicht handhaben wir Airsoft Waffen aber als wäre es illegal, da es im Streitfall so ausgelegt werden kann. Wir fürchten uns also, dass der Austausch von wesentlichen Teilen illegal ist INSBESONDERE, wenn diese nachbearbeitet werden müssen ABER VIELLEICHT AUCH, wenn nicht.
Die neue Formulierung (ebenfalls Anlage 1, Abs. 2 Punkt 8.2) gültig ab dem 01.09.2020 lautet: "Im Sinne des Gesetzes wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn [...] wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden [...]"
Ohne "Insbesonders" eine klare Auslegung. Wenn es passt, ohne zu feilen etc., ist es keine Bearbeitung. Und wo keine Bearbeitung, da auch kein Neubeschuss.
Nachzulesen in diesem Vergleich beider Gesetzestexte (alt und neu), die von Marvbec zusammengestellt wurde: https://gwc-leipzig.de/files/sonstiges/3.%20WaffR%C3%84ndG%20Synopse%20%28WaffG%29.pdf, Seite 85 f.
aber isses dann nicht imemrnoch änderung der Antriebsart?
Ja, aber weder im Gesetztestext, den Verwaltungsvorschriften oder der Beschussordnung kann ich dazu was finden.
Ich vermute, dass es den Wechsel der Antriebsart so definiert nicht (mehr) gibt. Eine Quelle kann ich dazu nicht geben, da ich nirgendwo finde, dass es verboten wäre und das Gesetz eher verbietet als erlaubt...
Aber wenn jemand irgendwo das Wort Antriebsart im Gesetz findet, immer her damit.
Abgesehen davon, das beim Einbau eines HPA Systems die Waffe nicht mehr dem hinterlegten Bauartmuster bei der PTB entspricht und es deswegen schon nicht legal sein kann, steht in den Verwaltungsvorschriften zum §21 WaffG "Eine Schusswaffe wird bearbeitet, wenn ihre Funktionsweise geändert wird.."
Für mich ist der Umbau auf HPA ein Verändern der Funktionsweise (in dem Fall die Druckerzeugung). Und nach Gesprächen mit Büchsenmacherkollegen, sind wir uns alle einig, das dieser Punkt zutrifft.
Wie es im neuen Waffengesetz aussieht, sehen wir, wenn die Verwaltungsvorschriften für das neue Gesetz da sind.
Gruß
Das Bauartmuster dient nicht zur Überprüfung, ob eine bereits verbrachte Waffe dem Muster entspricht, sondern damit ein Importeur nicht jede einzelne neuimportierte Waffe erneut beim Beschussamt vorlegen muss.
Es dient also der Vereinfachung des Verbringungsverfahrens - und nicht, um mutmaßliche Verstöße beim Endverbraucher abzuchecken.
Eine Verwaltungsvorschrift ist eine Vorschrift für die Verwaltung (... wer hätte das gedacht).
Es ist keine Verordnung und kein Gesetz, sondern nur eine "Anweisung" für Sachbearbeiter und Beamte - nicht für den Endverbraucher. Und diese Vorschrift muss sich an der Gesetzeslage orientieren.
Weiter geht auch die derzeitige Verwaltungsvorschrift nicht auf die im Gesetz verankerte "Nacharbeit" ein und ist auch heute hinsichtlich dessen unvollständig.
Darüber hinaus geht es seit den letzten paar Beiträgen um die "neue" Gesetzeslage, die ab September diesen Jahres gilt und da wird auch die WaffVwV sich an den Änderungen im Gesetz anpassen müssen.
Und insbesondere im Bereich "Herstellen" und "Bearbeiten" muss es eine Neubewertung geben.
Lange Rede, gar kein Sinn...
Warten wir doch ab, was noch so alles kommt.
Es wurde mMn bis hierhin alles Wesentliche und Mögliche gesagt.
Grüße
Dazu kommt das einige Baumuster nicht dem entsprechen was importiert wird, einfach weil der China-Mann ein Teil verändert ohne es weiterzuleiten.
@knut Interessant gibt es dazu eine offizielle Stellungnahme oder Bestätigung das dieser Teil ernfernt wurde. Daraus würde ICH persöhnlich schließen dass ein drop in Kit nun "legal- egal" ist.
Ggf wurde es nun schon weggelassen, da ja anscheinend der neue Gesetzes Entwurf sowieso dahin tendiert hPa kniften nicht extra nach f'n zu lassen. (Wäre natürlich super für alle Beteiligten bümas so wie Spieler)
An die jenigen die, dass Gesetz nicht so deuten wie ich ^^ wie sehr ihr die Regelung bezüglich 0,5 und hPa ? Da dort zwar immernoch die Antriebsart geändert wird jedoch unter 0,5 sowieso "alles" als Spielzeug abgetan wird, richtig ?
Hab jetzt auch mal noch eine Frage aus gegebenem anlass... und zwar gibt es ja jetzt bei Airsoft2Go dass neue HPA Drop In kit von Polarstar. Das Kythera.
Wenn ich mir jetzt einen kompletten Lower reciver mit dem Kythera ausstatte und dann den Upper reciver von meiner S-AEG drauf baue und das ganze neu F-en lasse dann ist das F auf dem Lower Reciver und ich habe einen S-AEG Lower und einen HPA Lower und kann dann je nach Bedarf wechseln oder habe ich da jetzt auch wieder was illegales getan?
Über eine Antwort wäre ich sehr dankbar.
MfG
Edit. Siehe Beitrag unten.
Und was zählt als Waffe? Nur die GB oder alles zusammen mit Gehäuse und Innenlauf?
Was sagen die Mods, welche den 'illegalen' Handel von Gehäusen/Teilen mit F ohne Gearbox erlauben?
einfach warten soll en gesetzesänderung geben dann kann das alte f bleiben
und gegen 2 lower mit einem upper betreiben soll normal keine probleme machen.
Sehr interessante Frage!
Die Frage könnte man aber etwas umstellen:
Braucht man überhaupt ein neues F? Stellt man eine neue Waffe her, wenn man ein westliches Teil einer bereits bestehenden Waffe gegen ein anderes austauscht? Oder bearbeitet man diese?
Da wir mit dem aktuellen Gesetz nur noch knapp 50 Tage Zeit zum Diskutieren haben, beziehe ich mich nachfolgend auf das neue Waffenrecht, das ab September 2020 gültig sein wird.
TL;DR
Hat der neue Lower u.a. ein gültiges F, darf man den alten mit den neuen Lower hin und her tauschen. Man hat dann tatsächlich 2 Waffen, auch wenn nur der Lower getauscht wird. Und das wäre sogar zulässig.
Ausführlicher
Wenn man eine Airsoftwaffe hat, auf dessen Lower das F und alle anderen notwendigen Kennzeichen aufgebracht sind, dann ist das gesamte Konstrukt natürlich als eine Waffe anzusehen.
Eine "neue" Waffe stellt man her, wenn das führende wesentliche Teil ausgetauscht wird. Wir nehmen an, dass dies (trotz Definitionsschwäche) das Gehäuse sein wird. Bei teilbaren Gehäusen ist der Lower führend.
Tauscht man also den Lower, der vorher noch nicht in einer Waffe verbaut war, stellt man eine neue Waffe her. Die Herstellung ist natürlich erlaubnispflichtig.
Bis hierhin also klar - ein neues F wird u.a. benötigt, und zwar auf dem Lower.
Hat man dadurch aber die "alte" Waffe unbrauchbar gemacht? Nein! Man hat mit 2 Lowern tatsächlich auch 2 Waffen.
Darf man den neuen Lower durch den alten einfach wieder "zurücktauschen"? Ja! Denn das ist wiederum keine Herstellung. Herstellung ist es nur, wenn das ausgetauschte führende wesentliche Teil vorher noch nicht in einer Waffe verbaut war. Der alte Lower war aber bereits verbaut. Somit ist es keine Herstellung und damit ein hin und her Tauschen erlaubt.
Aufpassen aber bei der Bearbeitung: Ist das hin und her Tauschen des Lowers warum auch immer mit einer erforderlichen Nacharbeit verbunden (z.B. Material abtragen, etc.), dann ist es eine erlaubnispflichtige Bearbeitung.
Grüße
EDIT: Ortho, Formatierung
Interressant. Wenn wir es jetzt also mal an einem Bespiel anwenden, dann besitze ich eine VFC Avalon als S-AEG. Im ASVZ kaufe ich mir von der identischen ASG den Lower, baue in diesen das Kythera ein, nehme den Upper von meiner S-AEG und lass das ganze neue F-en. Wenn ich jetzt aber wieder S-AEG spielen will, nehme ich einfach den Upper von der HPA Avalon und baue ihn wieder auf die S-AEG Avalon. Somit habe ich dann einfach zwei Avalons, die sich einen Upper teilen.
Ob das Preislich jetzt Sinn macht (Lower Avalon ca. 200€ im ASVZ + Kthera ca. 350€ + Beschussamt vlt 150?) Sei mal dahin gestellt, weil für das geld und den Aufwand vekommt man auch schon eine Fertige Tippmann mit gutem Begadi Tuning ;)
Genau, ab September brauchst du dann nicht Mal ein neues F falls das kit ohne Bearbeitung rein passt
Also vorausgesetzt auf dem neuen Lieber ist schon eins
So oder so, das neue Gesetz kommt und die Änderungen dort sind mal wieder so verklausuliert geschrieben, dass der ein oder andere hier lustig im Bereich der Illegalität rumbasteln wird.
Denn sind wir mal ehrlich, was GENAU wir an unseren Spielgeräten dürfen und was nicht, hat eigentlich noch keiner rausgefunden. Denn das funktioniert nunmal final nur über den Kontakt mit einem Gericht und der finalen Rechtsauslegung über einen Richter; und diesen Kontakt mit einem Gericht vermeidet jeder hier tunlichst.
Klar ist auch, dass BKA, Polizei, Beschussamt etc. gewisse Auslegungen des WaffG (in welcher Fassung auch immer) haben und diese Vertreten; in wieweit die aber vor Gericht im Hinblick auf Airsoft bestand hat, ist aber auch bisher nur von ganz wenigen ausprobiert worden. Fazit ist aber, dass man vor Gericht, wenn man sich vor der Bastelei einen Bescheid vom BKA eingeholt hat, gute Chancen hat, da man ja alles in seiner Macht stehende getan hat, um korrekt zu handeln.
Trotzdem rate ich dringend von irgendwelchen Eigenumbauten ab. Mir ist nach 15 Jahren Paintball und Airsoft zwar kein Fall bekannt, wo jemand für seinen Umbau verknackt wurde, aber da Verstöße gegen das WaffG im Führungszeugniss extrem schlecht kommem für Arbeitgeber rate ich jedem davon ab, dass auszuprobieren.
So zurück zum eigentlichen Thema:
Wer wirklich Umbauen will von was auch immer auf HPA, kann sich vertrauensvoll an die Fa. Schwalmeder wenden, die machen sowas. Ich habe dort selbst 2 Mal umbauen lassen und die Airsoft haben alle einen neuen Stempel vom Beschussamt bekommen, mit Prüfprotokoll und allem drum und dran.
Es gibt da ein paar Bedingungen -die dürfen das nur für bestimmte Airsoft, ich meine solche wo sie das SAEG-Modell selbst zugelassen haben - aber wenn man das wirklich will einfach mal eine Anfrage hinschicken, die sagen dir dann genau was geht und was nicht. Am Ende kaufst du da die ASG oder schickst sie hin, die bauen sie dir um, schicken sie ans Beschussamt und dann kriegst sie wieder. Dauerte immer so 4-8 Wochen.
Ob das sich preislich lohnt soll mal jeder für sich entscheiden, bei mir waren es immer so um 800€ inkl. 500€ für die Wolverine-Engine, Einbau und Beschuss.
Beachten sollte man auch, dass der Einbau eben kein Reichweiten- oder Präzisionswunder erzeugt wenn der Rest von den Internals Kernschrott ist, da muss man also ggf. noch weiter investieren. Und, wenn man mal auf nem Feld spielt wo keine HPA-Versorgung ist, nervt HPA auch hart. Dann steht man nämlich auch mal 30min mit ner Handpumpe und pumpt die Flasche wieder auf. Von undichten Schläuchen, geborstenen Berstscheiben im Tank etc reden wir da noch nicht mal.Insgesamt habe ich für mich die Erfahrung gemacht das so ein Umbau auf HPA nichts, aber auch garnichts bewirkt außer das man die FPS-Schwankungen weitgehend los wird, wenns gut gemacht ist. Wenns läuft ist cool, wenn nicht haste wesentlich mehr Ärger als bei ner AEG. Im Vergleich zu ner gut aufgebauten Springer ist die HPA-Lösung - mal abgesehen vom leichteren Repetieren- sogar unterlegen, weil man das System kompliziert macht. Und ohne Airstock (sprich HPA-Tank an der Waffe) kann der Tank und Schlauch hart nerven.
Im Fazit kann ich für mich sagen "Ja es geht", aber so geil wie immer alle sagen ist es bei weitem nicht. Wer es legal umbauen will findet auch Leute die es machen und dürfen, aber mir ist's den Aufwand und das Geld net mehr wert. Dann direkt HPA-Version kaufen und gut ist. Wer sich entscheidet es ohne BüMa oder Shopumbau zu machen ist selbst schuld fals es ärger gibt, und versaut uns allen noch mehr den Ruf unseres Hobbys ala er es eh schon ist; herzlichen Dank im Voraus
P.s.: denkt bitte auch dran, dass es Mitspieler gibt, die aufgrund ihres Berufs verpflichtet sind, bei erkannten Gesetzesverstößen einzugreifen; z.B. solche, die bei der Polizei sind (neben anderen). Einen solchen Mitspieler dann in die Bedrängnis zu bringen, einzuschreiten oder bei Nichthandlung ein Dienstvergehen zu begehen ist an sich ebenfalls hart unkameradschaftlich. Nur mal so am Rande