HPA Drop In Kit

 
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Meine Frage hat hier mal nur am Rande mit dem Grundthema zu tun, fällt aber in den selben Bereich. Der Kauf und Import eines Drop-In Kits ist aber legal? Bei Powair6 in Frankreich gibts eigentlich alles, was man sich vorstellen kann. Darf ich diese Teile kaufen und nach Deutschland schicken lassen oder sind dies dann waffenrelevante Teile, welche nur durch einen Shop mit Genehmigung nach Deutschland verbracht werden dürfen?

Kurze Version:

 

Ja, du kannst dort bedenkenlos bestellen.

Darfst es auch zu Hause haben.

Einbau in deine Airsoft -> sehr strittig.

Der selbstständige Einbau ist definitiv verboten.  Das wurde hier auch bestens dargestellt.  

Nein nicht strittig. Illegal!

In dem moment wo du eine airsoft auf hpa umbaust ist ist das f verfallen da du von kolbendruckerzeugung auf Speichertank wechselst.

Und du hast in diesem moment eine Waffe die nach deutscher Rechtssprechung illegal ist.

Gleichgestellt als würdest du eine 0,5er über 0, 5j bringen oder deine s-aeg vollautomatisch machen.

Jup, Loki hat vollkommen Recht.

Ist Illegal, ebenso wie austauschen relevanter Waffenteile,

Thema Tuninglauf ;)

Könntet ihr eure Aussagen bitte mit ein paar Paragraphen belegen?

 

Ich zitieren nochmal den User Marvbec

Da der Punkt gerade aktuell aufgeworfen wurde: das Wechseln der Antriebsvorrichtung (z. B. SAEG auf HPA) stellt mEn ebenfalls zweifelsfrei keinen Umbau im Sinne des Gesetzes mehr dar.

Das Teil muss aber ein Drop-In-Kit sein. Denn sind Nacharbeiten zur Einpassung erforderlich, stellt es sonst eine erlaubnispflichtige Bearbeitung dar.

Auch FDSW Systeme sind zweifelsfrei erlaubt, sofern die Energie unter 7,5 J bleibt."

 

  • 8.1 werden Waffen [...] hergestellt, wenn aus Rohteilen oder Materialien ein Endprodukt oder wesentliche Teile eines Endproduktes erzeugt werden oder bei einer Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn [...] der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist; [...]
  • 8.2 wird eine Schusswaffe bearbeitet, wenn
  • 8.2.1 sie verkürzt, in der Schussfolge verändert oder so geändert wird, dass andere [...] Geschosse anderer Kaliber aus ihr verschossen werden können (Umbau),
  • 8.2.2 wesentliche Teile, zu deren Einpassung eine Nacharbeit erforderlich ist, ausgetauscht werden, sofern nicht Nummer 8.1 zutrifft

 

Da das ganze als Drop-In nicht mehr als Bearbeitung zählt ist der Umbau in meinem Verständnis nach Inkrafttreten des neuen WaffG legal, da bisher lediglich in der Verwaltungsvorschrift stand, dass der Wechsel wesentlicher Teile (nämlich der Gearbox) ein Bearbeiten darstellte.

Jetzt steht aber im Gesetzestext explizit, dass es nur ein Bearbeiten ist, wenn eine Nacharbeit erforderlich ist.

(2092 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2020 um 08:00 Uhr)

Auch wenn ich dir in allen Punkten zustimme, aber das Gesetz ist noch nicht in Kraft getreten. Damit ist es zu dem jetzigen Zeitpunkt illegal. 

Muss man halt auch noch einmal klar erwähnen. Hast du ja auch, ich weiß. 

(6865 Posts - Leiter der Moderation)

Ähm...

 

... oder bei einer  Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn [...] der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist; [...]

(5827 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2020 um 08:55 Uhr)

0,5er nehmen, einbauen, ausbauen, dann ab in die ge F te^^

(Da steht nur Waffe, könnte man also auch in eine Axt einbauen)

(2092 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2020 um 10:00 Uhr)

solange du die nicht deswegen nachbearbeiten musst..

 

... oder bei einer  Waffe das führende wesentliche Teil durch ein Teil, das noch nicht in einer Waffe verbaut war, ersetzt wird; eine Schusswaffe ist hergestellt, wenn [...] der Austausch des führenden wesentlichen Teils abgeschlossen ist; [...]

 

Wurde nicht auch erwähnt, dass nach der neuen Definition, die GB hier nicht als "führendes wesentliches Teil", sondern absurder Weise der Body geführt wird?

Das führende wesentliche Teil gemäß neuer Definition ist das Gehäuse und bei strenger Lesung für Airsoftwaffen anstelle dessen deren Lauf.

Kann aber die Diskussion rund um das neue WaffG bitte in der Gruppe zur Rechtslage besprochen werden? Der öffentliche Rechtslage-Bereich steht für den IST-Zustand und nicht für den SOLL-Zustand.

 

Zum Thema:

Auch wenn ich mich wiederhole und vielen vor den Kopf stoßen werde, aber das ändern der Antriebsvorrichtung ist eben nicht "eindeutig illegal", sondern in der Tat strittig.

Wer sich bei seiner Illegal-These auf die WaffVwV beruft:

Das Austauschen wesentlicher Teile stellt im WaffG insbesondere eine erlaubnispflichtige Bearbeitung dar, wenn beim Austausch eine Nacharbeit erforderlich ist. Die WaffVwV hingegen geht auf diese Nacharbeit überhaupt nicht ein und ist in diesem Punkt unvollständig.

Weiterhin ist die Definition der Bearbeitung im WaffG durch das Wort "insbesondere" offen und hinterlässt einen gewissen Interpretationsspielraum.

"Eindeutig illegal" ist es eben nur für denjenigen, der die Gesetze und Verordnungen nicht gelesen hat und breitgetretenen Konsens ungeprüft nachplappert.

Aber um es nochmal klar zu machen: die Änderung der Antriebsvorrichtung ist nicht "eindeutig illegal" - ABER auch nicht "eindeutig legal". Wer sicher gehen will, lässt die Finger davon.

 

Zum Thema Verschluss:

Die Gearbox ist kein Verschluss. Diese ist eine "sonstige Antriebsvorrichtung" mit einer Verschlussfunktion. Kleiner aber feiner Unterschied.

Grüße

(2965 Posts)

(nachträglich editiert am 24.01.2020 um 12:08 Uhr)

Auch schon an allen Stellen genannt.

Das ASVZ bleibt dabei, dass Wechsel der Antriebsart hier nicht gestattet ist.

Das gilt für Anleitungen, Verkäufe etc.

Wie immer muss alles bis zum erbrechen durchdiskutiert werden, nach wie vor gibt es kein Urteil, welches eine der Seiten als rechtlich korrekt darstellt.

Es bleibt also immer noch nicht 100% Eindeutig.

Wenn ihr doch gerne die Antriebsart wechseln wollt und bspw. die Waffe verkauft werden soll, dann sucht oder gründet eine eigene Website, wo dies gemacht werden kann.

Ihr werdet es mit 100%-iger Sicherheit sofort erfahren falls sich an der Rechtsauffassung des ASVZ irgend etwas ändern wird.

 

Noch bleibt der Umbau einer S-AEG, AEG, Federdruck oder GBB auf HPA nicht gestattet in allen Bereichen des ASVZ!

Punkt!

Moin, gibt es schon was die Gesetzesänderung angeht, in punkto hpa drop in..?

G jannis 

Keine neue Erkenntnis...

Wenn KEINE Nacharbeit erforderlich ist (wie auch immer man "Nacharbeit" rechtlich definieren vermag), ist es weder herstellen, noch bearbeiten und somit nicht erlaubnispflichtig.

Ich verweise in diesem Bezug auf die Diskussionsgruppe Seite 8.

Grüße

Moinsen 

Gibt es  nun mittlerweile neue Erkenntnisse bezüglich der Gesetztes Lage ?

Grüße

 

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