HPA Drop In Kit

 
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Die Ares Dinger müssen nicht zum Beschussamt weil sie dort mit BEIDEN Systemen beschossen wurden,und ihre Umrüstteile daher schon abgenommen sind,Was sowohl Skipper als auch ich bereits schrieben.

 

Wurde das Austauschsystem als solches bereits abgenommen,kannst du es auch selbstständig verbauen.Da dies aber mWn nur bei den GHK GBB Kits und eben den Ares TX Dingern bereits getan wurde,bleibts bei allen anderen beim Neubeschuss

Kurzfassung zur Ares: Es wurde mit allen Antriebsarten abgenommen Punkt

Überleg doch mal bitte, hätte das Wolverine System eine "deutsche Zulassung" müsstest du es nicht im Ausland kaufen. Für ein System vorgesehen, heißt nicht gleich das es für hier vorgesehen ist. Wir sind das einzige Land wo alles über 0,5J als Waffe angesehen wird und müssen auf jeden Sch.... achten oder verzichten. 

Eine Sniper auf HPA umzubauen kannst du nur, wenn du eine NBB hast. Hier ist die Zufuhr übers Magazin einfacher, da du zum einen die Antriebsart nicht änderst und keine Waffenrelevante Teile austauschen musst. (Deswegen meine antwort im anderen Thread!) 

Kurz gesagt: Ohne BüMa und weiteren Problemen, schlag dir dein Vorhaben aus dem Kopf! Der Umbau einer NBB liegt bei max. 300€ und hast wesentlichen bessere Ergebnisse und weniger Stress. 

Falls du mal Tipps dazu haben willst, kannst du mich gerne anschreiben. 

Gruß Panther

Ist so ein Drop In Kit eigentlich,wie ne GB,dem Verschluss gleichgesetzt?

Ok ja ist klar. Was mach ich denn wenn ich keinen Büchsenmacher finde der mir das einbaut? Was passiert wenn man das selber macht und dann übers Beschussamt abnehmen lassen will? Machen die das erst garnicht oder ist es danach einfach ok wenn es vom Amt abgenommen wurde? Weil wenn die ihr ok geben ist es ja sicher usw.

Ich weiss das man es nicht selber machen darf. Aber fragt das Beschussamt wer den Umbau gemacht hat? Natürlich nur theoretisch...

Beim Auto kann man ja auch selber umbauen und dann eine Freigabe vom TÜV holen. Funktioniert das net beim Beschussamt auch so? ;-)

 

Und mal angenommen dieses Wolverinekit wir irgendwann so geprüft wie du das beschrieben hast und es bekommt diese Freigabe, dann darf ich es selber einbauen und dann muss es kein Büchsenmacher machen?

 

Deutsche Gesetze... naja so ist das wohl

Das Beschussamt will einen Nachweis von dir, wer das Ding verbaut hat.
Schickst du es ohne Nachweis ein gibt es genau 3 Optionen :

a) die Waffe wird einbehalten und der Polizeit überstellt und du bekommst eine Anzeige
b) die Waffe geht direkt an dich zurück und du bekommst eine Anzeige (unwahrscheinlich)
c) die Waffe geht direkt an dich zurück mit dem Hinweis, dass sie die Waffe so nicht abnehmen (unwahrscheinlich)

Wenn ich mich nicht irre, musst du vor der Prüfung bei der Polizei eine Erlaubnis bzw den Besitz einer illegalen Waffe anmelden, die zur Abnahme geprüft wird. Und da können dir ohne BüMa schon die ersten Steine in den Weg gelegt werden. 

Falls nicht korrekt bitte ergänzen an die Rechtsexperten 

Ohne Büma müsste er den Besitz einer illegalen Waffe angeben.Wenn ein Büma das Ding umbaut und ans Beschussamt schickt ist das ding im normalfall zu keinem Zeitpunkt eine illegale Waffe^^

Der einzig sichere Weg zur Erkenntnis führt über direkten Kontakt mit den entsprechenden Ämtern/Behörden. Auch der Besuch bei einem kompetenten Fachanwalt wird wahrscheinlich nicht schaden.

"Und es gibt ja auch für die VSR einen CO2 Cylinder. Also müsste sie dann damit zum Beschussamt oder nicht?"

Mit der Frage für ein Federduck Repetierer ein CO2 Kit verbauen zu dürfen stand ich schon im Beschussamt (Frage war ob ich ein neues F bekommen würde). Ob die Antwort rechtens ist oder nicht, weiß ich nicht jedoch O-Ton war: Von mir bekommt keiner ein neues F auf seine Airsoft wenn intern was geändert wurde! Aussenumbauten wie kaputter Body oder Kennzeichnung unleserlich geworden ist gar kein Thema, mach ich dir gerne. Alles andere nehme ich nur von Leuten an die dazu nachweislich berechtigt sind, Punkt.

Für Interpretationen was elaubt, was Grauzone oder Persilweiss ist war keine Dikussionsbereitschaft da.

Er macht letztendlich das F auf die Waffe, wenn du vorhast selber neu beschießen zu lassen schätze ich sieht die Aussicht darauf ziemlich mau aus.

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 21.11.2016 um 22:01 Uhr)

Rechtlich verbindlich sind nur Aussagen getätigt von:

  • Bundes Kriminal Amt
  • Waffen Aufsichtsbehörde
  • Urteil vom BVerwG

Beschussämter, Polizei, dein Anwalt, Tante Emma und Onkel Peter, ASVZ Nutzer XY, oder der Zoll können dir keine rechtlich verbindliche Antwort liefern. Du bekommst eine Antwort, vielleicht auch eine richtige, aber auf diese kannst du dich nicht vor einem Gericht verlassen. Und diese sind auch nur dann verlässlich, wenn sie in schriftlicher Form getätigt wurden. Eine Aussage eines Mitarbeiters vom BKA am Telefon ist nichts wert. 

Verbindliche Aussagen kannst Du grundsätzlich vergessen. Es gibt Richter die entgegen der Einstufungen von uns Waffenrechtlern entscheiden. 

Und Lehrmeinungen sind zwar nett aber selbst wir sind uns nicht immer einig.

Meine Lehrmeinung: HPA Systeme sind eine Änderung der Antriebsart und somit unter §26 Vorbehalt.

Ich spreche jetzt nur aus meiner Erfahrung:

Das F ist bei Airsoft blöd (eigene Meinung). Hat ein paar Vorteile aber Naja.

Das einzige was wir "eigentlich" selbst machen dürfen ist Teile tauschen die verschleißen. Gummi, GB internals und vlt noch der lauf. Diese dürfen die Waffe auch nicht stärker machen als im Stock Zustand *HUST*. Dass behördlich der body ein F bekommt ist mir neu. Das ist eigentlich die Aufgabe des Shops wo die kniffte her kommt. Hatte noch nicht das Problem, vlt hat ja jemand schon das Problem. Höre gerne wie es war.

Antriebsart:

Im Grunde gibt es nur 3: spring wie bei bolt repertierer, gas in allen Varianten aber das butan Gemisch aus der Dose und CO2, dann noch HPA.

JA du hast recht, alles wird mit komprimierter "Luft" angetrieben aber da ist der Unterschied.

Spring ist halt manuelle Komprimierung. AEG erfolgt elektrisch somit gibt's hier einen Unterschied. Gas und HPA sind im selben Gebiet, da sie schon komprimiert in die Waffe kommen und dort der Druck entweicht.

Von daher ist die Umstellung von spring auf gas, elektrisch auf gas, gas auf elektrisch (hab noch nie gesehen, dass das einer macht aber hier geht's nur um die Theorie) illegal.

Es sei denn, du lässt das durch einen Büchsenmacher machen und dieser schickt es weiter zur Kontrolle. Was so ein Büchsenmacher kostet weiß ich nicht aber den Versand übernimmst du. Von der Kontrolle zu dir den Versand auch.

Kontrolle und das F sind (aus dem Kopf heraus wie ich schon dort gefragt habe) bis zu 180€. Kommt drauf an in welchem Bundesland du wohnst.

Also allgemein genommen ist das eine teure Angelegenheit aber wenn du z.B. Wirklich eine kniffte auf hpa von elektrisch ändern willst und du denkst, dass es sich lohnt : suche erst einen Büchsenmacher der das für dich übernimmt weil die kniffte angemeldet werden muss und die werden auch einen wisch sehen wollen der sagt, dass einer die Änderungen vorgenommen hat der das auch darf.

[Post von Phelan (23.01.2020 15:19) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

1. Der letzte Post ist zwei Jahre alt, ich frag mich, wie relevant das Thema noch für den TE ist...

2. Ein Minimum an Rechtschreibung ist doch nicht zu viel verlangt, oder? Bitte.

3. "Änderung der Antriebsart fällt weg

Es ist immer noch ein Kaltes komprimiertes Gas

Wie das bereit gestellt wird ist völlig egal"

Eben nicht. Hier haben Menschen, die in dem Feld Recht und Airsoft Arbeiten den allgemeinen Konsens angegeben, dass dies eine Änderung der Antriebsart darstellt. So wird das auch i.d.R. gehandhabt. Ob es deiner Auffassung des WaffG konform ist, oder eben nicht.

"Sonst wäre ja ein Gasbolt für eine Springersniper auch neubeschusspflichtig"

Wurde hier auch schon ausreichend geklärt. Wenn diese Kits legal sind, dann weil sie selber vom Beschussamt abgenommen sind, oder eben die selbe ASG in anderer Antriebsart. Sonst sind sie auch wieder beschusspflichtig und der Einbau nur durch BüMa durchzuführen.

"Solange du die 7,5 joule nicht knackt keine heißen Gase nutzt oder Autofeuer hast ist alles egal, denn im Waffg steht

Teile die für eine Waffe hergestellt wurden, sind wie die Waffe selbst zu behandeln

Freie Waffe freie Teile"

Ganz kritisch. Das "frei" bezieht sich hier auf den Erwerb, da man eben keine WBK oder einen MES braucht. Nur weil der Erwerb frei ist, fallen sie aber nicht gleich nichtmehr unters WaffG. Sie sind immernoch, wie scharfe Waffen, an strenge Auflagen gebunden. Dazu gehört auch z.B. das Verbot ohne Erlaubnis Waffen bzw. Waffenrelevante Teile herzustellen oder zu bearbeiten.

Das einzige wo deine Aussage zutrifft, sind Waffen unter 0,5J. Zumindest im Moment noch.

Wenn ein gasbolt legal ist dann müsste ja theoretisch auch ein hpa bolt legal sein?

Afaik ist der einbau eines Gasbolts legal wenn dieser mit im Lieferumfang enthalten ist und auch mit bei der Musterprüfung vorgelegt wurde.

Wie  beim sx9.

 

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