Import von Airsoftwaffen über einen Händler

 
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Wennde dich doch direkt ans Beschussamt. Brauchst dann vll nichtma nen BüMa.

Er schreibt Kotte hat dAie im Sortiment, wennauch nicht lieferbar, bzw nicht mehr verfügbar. Demnach gibt es doch ein Muster und ein Protokoll in Deutschland. Demnach könnte man die doch vom Händler zum Beschussamt schicken lassen mit schriftlicher Vorankündigung. Das ist nicht möglich?

mfg

...oder du wartest einfach bis die Ares in D auch verfügbar ist. (ich schätzte Begadi wird sie verkaufen)

Dann besorgst du dir den Para-Schaft von irgendwo auf der Welt als Ersatzteil, denn den Schaft darfst du einführen.

Blödsinn 4-Eye... 

Wir (also GSG) sind Generalimporteur für Ares in Deutschland... Sollten wir uns dazu entscheiden die FAL ins Sortiment aufzunehmen, wird Sie wohl von deutlich mehr Händlern vertrieben werden...

 

(6865 Posts - Leiter der Moderation)

(nachträglich editiert am 21.09.2016 um 16:11 Uhr)

Da isses wieder, das Kartell!

 

 

XD

Dann ist es ja um so besser... Lächelnd

Mein "ich schätze" basiert ja auf einer nicht gesicherten Annahme.

Da Begadi zu Start seiner "eigenen Waffen auch ein FAL angekündigt hatte.

Da der Thread noch nicht geschlossen wurde, stelle ich mal  eine ähnliche Frage:

Nehmen wir mal an, also so rein hypothetisch, ich hätte eine KWC m1911 aus dem Ausland erworben. Diese soll ja das F im Fünfeck drauf haben nur leider nicht vom Deutschen Importeur, und auch nicht dessen Signatur. Wie wäre damit nun umzugehen? Bei einem Hypotethischen Kaufpreis von 100€  wäre das ärgerlich, aber verschmerzbar diese zu "verschrotten". Meine persönliche Idee:  Verkauf ins Europäische Ausland und in DE neu kaufen. 

Oder gibt's Möglichkeiten eine ordentliche Markierungen unter dem Neuanschaffungspreis auftragen zu lassen. 

Natürlich rein theorerhisch alles.

Der Verkäufer im Ausland kann soviele F in Fünfecke drauf klatschen wie er mag.
Bringt halt nur nichts.

Hypothetisch zerlegst du das Ding in all seine Einzelteile und nutzt diese als Ersatzteile für eine in DE legal erworbene und mit den entsprechenden Markierungen ausgestattete Knifte. Eine Abnahme von Beschussamt wird mehr kosten als eine neue Knifte und ist deshalb zum einen nicht wirtschaftlich, zum anderen würdest du dich schon bei der Einfuhr nach DE strafbar machen.

Ein " ASG "F" " hat in Deutschland soviel Bedeutung wie kein "F". Ich gehe mal hypothetisch von ASG aus, da ich mir kein anderer Distributor bekannt ist, der ebenfalls seine Kniften im Vorfeld so markiert. (Sofern ich hier rechtlich falsch liegen sollte, bitte ich die Moderation dies zu berichtigen)

Mehr zum ASG F

https://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&sp=1&threadnummer=0000232067&seite=1#post1232177

 

Ich denke damit sollte diesem Thread und vorallem der Frage genüge getan sein.

[Thread geschlossen]

So ist es, danke Addi.
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