Taschenlampe an unter 0,5 Joule erlaubt?

 
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Ich wollte fragen ob Taschenlampen an ASG unter 0,5Joule erlaubt sind, da sie ja als Spielzeug gelten, aber diese sind ja auch Anscheinswaffen. Wenn das erlaubt wäre, wie ist das wenn ich eine ASG über 0,5 Joule auf unter 0,5 drosseln lasse. Muss dann das [F] entfernt werden, damit man  die taschenlampe anbauen darf.

Das F muss bei einer Waffe mit unter 0,5J nicht entfernt werden. Das mit der Lampe ist eine Grauzone. Eine ASG mit unter 0,5J fällt im Waffe nur unter §42a, den Anscheinswaffen Paragraphen. 

Eine Taschenlampe ist nicht gleich einer Taschenlampe. Das kommt hinzu. Lichtquellen, die gem. Anlage 2 zu Waffe§2 (Abs 2 bis 4) 1.2.4.1 für eine Schusswaffe bestimmt sind sind auch ohne die Montage an einer Waffe illegal. 

Nimmst du eine Baumarktlampe und machst sie an einer 0,5er fest wäre dies theoretisch legal, aber diese Auffassung muss ein örtlicher Ordnungshüter bzw. ein Gericht nicht zwangsweise teilen, also Lass es besser sein. 

[Thread geschlossen]

So schauts aus. Danke, Skipper. Da diese Thematik bereits im Thread "Lampen an Waffen" geklärt ist, schließe ich hier.



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