Ich wollte fragen ob ich eine Softair in einer Waffentasche natürlich verschlossen und getrennt von Munition , auch in öffentlichen Verkehrsmitteln bei mir haben darf ?
Das kannst du in den AGB´s der entsprechenden Verkehrsbetriebe nachlesen.
Ich kenne keinen Betrieb, der den Transport von Schuß- und Anscheinswaffen erlaubt.
Und bevor jetzt wieder all die Halbkriminellen um die Ecke kommen und sagen, das sie ohne Probleme so etwas machen: Auch, wenn man bisher nicht erwischt wurde, ist es dennoch verboten! Mit der gleichen Begründung könnte man sich im Ausland illegale Softair kaufen.....oder...oder...