Darf ich mit Waffentasche die verschlossen ist mit öffentlichen Verkehrsmitteln fahren ?

 
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Ich wollte fragen ob ich eine Softair in einer Waffentasche natürlich verschlossen und getrennt von Munition , auch in öffentlichen Verkehrsmitteln bei mir haben darf ? 

(2149 Posts)

(nachträglich editiert am 03.01.2016 um 21:46 Uhr)

Das kannst du in den AGB´s der entsprechenden Verkehrsbetriebe nachlesen.

Ich kenne keinen Betrieb, der den Transport von Schuß- und Anscheinswaffen erlaubt.

Und bevor jetzt wieder all die Halbkriminellen um die Ecke kommen und sagen, das sie ohne Probleme so etwas machen: Auch, wenn man bisher nicht erwischt wurde, ist es dennoch verboten! Mit der gleichen Begründung könnte man sich im Ausland illegale Softair kaufen.....oder...oder...

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