Moin moin.

Ich bin zwar Neuling, habe mich aber schon eine Zeit lang mit dem Thema Airsoft beschäftigt.

Falls euch das Thema CQB Halle schon zum Halse steht tut es mir leid.

Ich kenne jemanden der im Besitz eines alten Gebäudes ist. Natürlich auf einem Privatgelände.  Hätte auch schon das OK.

Meine Fragen wären : Was muss ich alles beachten ? Welche Behörden, ausser der Polizei muss ich informieren? Wie sollte der Nutzungsvertrag / Haftungsausschluss aussehen ? Macht eine Vereinsgründung sinn?

Ich frage nur weil es nicht so viel zum Thema CQB gibt. Zu Aussengeländen umso mehr. Ein Aussengelände kommt jedoch nicht in Frage. Zu viel Aufwand und Behördengänge. ( Hab ich alles schon durch )

Es wäre KEIN Veranstaltungsort für große Airsoft Spiele. Also in keinster Weise gewerblich. Nur um mal eben ein wenig mit Freunden zu Skirmen. Ich bin für jede sachliche Antwort und natürlich auch für euer Verständnis dankbar.

MfG

Achtung Halbwissen:

Achte drauf, dass jeder weiss wo die Notausgänge sind (muss wohl nicht ist aber auf jeden Fall vernünftig)

Achte drauf, dass nirgends Einsturzgefahr/Absturzgefahr herrscht (muss wohl auch nicht, aber wird sonst schnell Fahrlässig)

Schau, dass ihr jemanden mit Medizinscher Vorbildung oder nen Ambitionierten Ersthelfer vor Ort habt (muss auch nicht, macht aber Sinn im Fall der Fälle)

 

Sorge dafür, dass die Fenster nicht durchschossen werden können nach aussen (Muss sein)

Wenn man reinschauen kann und auch sonst: zumindest mal der örtlichen Polizei bescheid geben (muss auch nicht, machts aber deutlich einfacher sonst habt ihr öfter Spielunterbrechung als euch lieb ist)

Was steht denn als Nutzung der Halle im Grundbuch?

Ist doch im Faller einer reinen Privatnutzung irrelevant oder?

(7 Posts)

(nachträglich editiert am 30.11.2015 um 12:36 Uhr)

schonmal vielen dank für die schnellen antworten. also die halle bzw das gebäude war ein alter landhandel. es ist nicht allzu riesig aber man könnte durchaus etwas machen. fenster zu und notausgänge markieren hatte ich auch im sinn. es geht mir mehr um den versicherungsschutz falls was passiert. keiner möchte im falle eines falles haften. schon garnicht der besitzer. wäre in dem fall eine firma. würde da ein nutzungsvertrag ausreichen?

als nutzung der halle ist derzeit glaub ich nichts beschrieben. sie steht einfach so doof da wie 100m feldweg :D 

spass bei seite. es wird zur zeit überhaupt nicht und als stellfläche für kleinere anlagenteile genutzt. 

Wenn die Halle im Besitz einer Firma ist, dürfen die nicht einfach dort Airsoft Spiele veranstalten. Selbst wenn Sie die Örtlichkeit an eine Privatperson vermieten gibt es da Hürden.

„Privates“ Spielfeld heißt, dass der Geländeeigentümer Privatmann/-frau sein muss und die Spiele dort in geschlossenem Rahmen mit „Freunden“ ausrichtet. Alles andere ist gewerbliches Handeln.

bin ursprünglich davon ausgegangen, dass es ein vollkommen privates Haus/Gebäude ist und eben nur für Spiele mit 2-3 Freunden genutzt werden sollte nach dem ersten Post... mein Fehler

(7 Posts)

(nachträglich editiert am 30.11.2015 um 13:34 Uhr)

sorry, dann war es mein fehler. macht das so einen unterschied wem die halle letztenendes gehört ( privat/firma)? sie wird im meinem fall lediglich zur verfügung gestellt.

gewerbliches handeln wäre meines wissens nach eine entgeltliche leistung. es ist aber unentgeltlich

(3886 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 30.11.2015 um 13:39 Uhr)

Ja natürlich. Die Halle unterliegt ja einer bestimmten Nutzungsabsicht, wenn Sie als gewerbliche Halle erbaut und eingetragen wurde. Und da steht sicher nicht drin, dass sie für Events vermietet werden darf. Nichts anderes würde hier aber passieren. Wenn sich die Halle in Firmenbesitz befindet, dann gehört sie dem Unternehmen, nicht etwa dem Geschäftsführer oder sonstwem aus der Firma. Auch wenn die Bereitstellung unentgeltlich stattfindet, so wird die Halle dennoch von der Firma an eine Privatperson vermittelt.

Da folgen dann, neben der Anmeldung der Veranstaltung, wieder Überlegungen wie sie Balthine Klein schon im 2. Post geäußert hat. Brandschutz, Rettungswege, Sanitätsdienst, Sanitäranlagen, usw.

also müsste man es so oder so "melden" bzw es offiziell machen. die nutzungsabsicht dieses gebäudes war wie ich schon sagte landwirtschaftlichem ursprungs. mittlererweile steht es teilweise leer oder wird als lagerstätte genutzt. also nicht mehr wie ursprünglich gedacht.

es tut mir leid wenn ich euch damit nerve. es ist einfach nur zum ko**en das jemandem der sein hobby ausleben möchte so viele steine in den weg geworfen werden. diese bürokratie macht mich irre.

Wie sie aktuell genau genutzt wird ist recht irrelevant. Ob nun Lagerbestände untergebracht werden oder noch ein aktives Lager oder wirklich gar nichts mehr drin steht.

Wichtig ist, was ist es für ein Gebäude. Aber das aus der rechtlichen Sicht, nicht wie eine einzelne Person es empfindet.

In unserem Land macht es nunmal einen wesentlich größeren unterschied, was in den "Papieren" steht und rechtlich kategorisiert wurde als das was man tatsächlich vor Ort sieht.


Also wäre es am sinnvollsten genau zu schauen, wie dieses Gebäude eingestuft wird. Wenn du das hast, dann kannst du noch einmal mit diesen konkreten Daten eine neue Anfrage stellen. Aktuell können wir nur Mutmaßen.

hab dank für die info. werd am ball bleiben und euch auf dem laufenden halten.




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