(55 Posts)

(nachträglich editiert am 19.10.2015 um 13:24 Uhr)

Moin Leute! 

Meine Frage richtet sich hauptsächlich and die DV-Bdler die so im raum 2011-2013 unterwegs sind. Zu dem Helm gehört ja unter anderem ein PT Charge Pro MPLS. Die 10.000€ Frage ist nun, ist es verboten sich das an den Helm zu machen, da es ja nicht and der Waffe angebracht ist und auch nicht dazu da ist im ersten Sinne das "Ziel" direkt zu beleuchten?

Bitte nur ernst gemeinte Antworten von Leuten die sich wirklich auskennen.

"NACHTRAG"

Dies ist der entsprechende Auszug aus dem Deutschen Waffengesetz:

WaffG 2002 Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
1.2.4.1
Vorrichtungen sind, die das Ziel beleuchten (z. B. Zielscheinwerfer) oder markieren (z. B. Laser oder Zielpunktprojektoren)

Wenn man diesen Text mal so stehen lässt dreht sich dieses Gesetz nur um die Anscheinswaffen, spricht, es geht keinerlei Verbot für die Befestigung an einem Helm aus solange es halt keine PEQ15 ist oder so. Ich werde noch ein bisschen mehr recherchieren aber vielleicht hilft das ja schon jemandem!

MFG

Fabi

also fürdie Hälfte vom Gewinn gebe ich dir ne Antwort...

Gegenfrage: was ist deiner Meinung daran Illegal?

(694 Posts)

(nachträglich editiert am 19.10.2015 um 09:49 Uhr)

Wie kommst du auf die Idee, ich sehe keinen Grund, du beantwortest deine Frage doch quasi selbst.

 

Da haste

http://www.asmc.de/Ausruestung/Licht/Lampen/Stirnlampen/Princeton-Tec-MPLS-sand-LED-weiss-p.html

Ja, der TE hat im gewissen Sinne Recht.

MPLS und SF HL-1 sind zwar eigentlich Helmet Lights, werden aber mit 22mm Rail für die Montage am RIS ausgeliefert.

Schwere Sache also.

Ich hab's ignoriert und die Mount entsorgt.

@ Harlekin naja es ist ja so das es die Dinger auch mit Mounts für Molle streifen und so weiter gibt das heißt kein Rail Mounting etc. Normalerweise wäre das schon fast eine Rechtliche Grauzone da ich zitiere von der Herstellerseite "Charge Pro MPLS hat das exklusive flexi-neck design das punktgenaue leuchtkraft auf die Aufgabe bringt" Das heißt es ist nicht für das blenden/spotten von "Feinden" gedacht was bedeuten würde das es nicht unter das Lampen/Laser Gesetz fallen würde... Ich werde mich mal bei meiner örtlichen Polizei erkundigen und Bericht erstatten.

JA genau, mach das mal, als geschulte Spezialisten werden sie dir sicher eine verbindliche Antwort geben können! :,D

@ Nord wir haben bei mir eine Art Abteilung die sich auf sowas konzentriert bzw Leute die sich dort sehr gut auskennen. Da bekommt man schon verlässliche Infos.

Das Ding ist so illegal wie eine Stirnlampe ;)

Das Gerät selbst hat keine integrierte Mount für 22mm-Schienen, richtig?!

 

@Fabi

Was versprichst du dir von einer Anfrage bei deiner "örtlichen Polizei"? Polizisten sind im Regelfall eher keine Experten für Details aus dem Waffengesetz. Im Zweifelsfall wird man dich anschauen als wärst du gerade mit Vollbart und Sprengstoffweste in die Wache marschiert und dir sagen dass alles was irgendwie auch nur entfernt mit Waffen zu tun hat, sowieso verboten ist.

@ Geist ich habe grade den Post nochmal editiert hab mittlerweile selber rausbekommen das das kein Problem darstellen sollte trotzdem danke für deinen Tipp ;) 

Dass die Montage von Lampen an Helmen erlaubt ist, ist eine revolutionäre Erkenntnis, die in diesem Forum so noch nicht bekannt war ;)

 

Nicht böse gemeint.




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