Leuchtvorrichtung an Anscheinswaffe WaffG

 
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(262 Posts)

(nachträglich editiert am 29.09.2015 um 19:08 Uhr)

Hallo liebe Gemeinde!

Ich weiss dass dieses Thema bereits zu Hauf im Internet aufgetaucht ist, bin aber der Meinung dass dieses Thema noch nicht fachlich und unter genauer Betrachtung der Gesetzeslage diskutiert wurde. Pauschal wird ja immer wieder behaupted es sei verboten, oft wird dann das "Klebeband"-Beispiel vorgebracht um den Leuten einzureden es sei verboten egal wie. Dennoch konnten bisher keine Feststellungsbescheide oder Gerichtsurteile vorgebracht werden die direkt mit unserer Situation im Airsoft-Sport vergleichbar sind.

Nun möchte ich mit Hilfe dieser Community einmal einen ganz genauen Blick auf die Gesetzeslage werfen und in dessen Zuge mit eurer Hilfe einen Brief ausarbeiten. Dieser Brief soll dann zuerst an ein Jura-Forum übergeben werden und später an eine entsprechende Behörde versendet werden um diese Thematik zu klären. Zu einem späteren Zeitpunkt würde ich auch gerne über die Möglichkeiten einer BKA-Ausnahmegenehmigung für Markierer im Sport-Bereich diskutieren.

 

Hier ein Link zu dem Text den ich bisher ausgearbeitet habe. Das Dokument ist frei für alle verfügbar auf Google Docs, jeder hat die Erlaubnis den Text dort zu kommentieren und seine Verbesserungsvorschläge einbinden zu lassen; Klick mich

Ich hoffe wir können hier eine freundliche und sachliche Diskussion führen, immerhin geht es hier um unser aller gemeinsames Interesse! 

 

Mit freundlichen Grüßen aus Hessen,

Andy

(3286 Posts)

(nachträglich editiert am 29.09.2015 um 19:16 Uhr)

Seite 2, Zubehör und Munition

http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

EDIT: Da 0.5er per se Spielzeugwaffen sind und im Gesetz als solches nicht behandelt werden, sind Lampen und Laser grundsätzlich an diesen zumindest nicht verboten, sofern diese nicht vom Hersteller für oder durch die konkrete Nutzung an Schusswaffen bestimmt ist.

Daher ist eine wiederkehrende Aufarbeitung nicht mehr nötig, da die Gesetzeslage dort grundsätzlich inhaltlich eindeutig ist.
Wer da mehr reininterpretiert oder grenzwertiges Austesten will, ist selbst schuld

Daher eine Bitte: lasst den Quatsch mit den Lampen einfach und vermeidet damit unnötige Diskussionen - dann erübrigt sich das damit

MfG

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 29.09.2015 um 19:14 Uhr)



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