Hey,

darf man wenn man über 18 ist und eine aeg unter 0,5 joule besitzt sobald man in frankreich ist die drosselung entfernen, also das loch zukleben, und dann dort damit spielen oder ist das auch in frankreich illegal, die waffe diesbezüglich zu tunen?

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 22.08.2015 um 14:43 Uhr)

Mit unter 18 darfst du in Frankreich mit unter 0,08J spiele. Ergo: Nein

Ich bin 22! Okay danke :)

Hey hab mal ne frage zu der Situation in Frankreich gerade.
Ist das Airsoft spielen in Frankreich ( Paintball Veckring) möglich?
Oder sind dort die Grenzen dicht

Man hat afaik Grenzkontrollen eingeführt, aber ganz dicht sollte FR nicht sein. 

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 20.11.2015 um 17:22 Uhr)

Es gab User, die jüngst in Frankreich gespielt haben und auch wohlbehalten heimgekehrt sind.

Gesunder Menschenverstand und es sollte kein Problem werden.

Gesunder Menschenverstand heißt dann wohl, vielleicht lieber ein bisschen abwarten, bis sich die Lage entschärft

Schön das mal jemand diese Frage stellt, als ich sie so ähnlich gestellt habe meinte ein übereifriger Melder sofort den Thread schließen zu lassen wegen politischem Inhalt bzw Disskusion.

Genau dies wird auch weiterhin so bleiben.

Wir haben im ASVZ ganz klare Regeln und diese beinhalten nun einmal, dass gänzlich jedes politische Thema hier im ASVZ nichts zu tun hat. Einzig und allein die Themen, die die Rechtslage betreffen können unter sinnvollen Rahmenbedingungen stattfinden.

Es ist völlig legitim im Bereich des Rechtslage Forums genaueres zu der aktuellen Situation zu Erfragen, was das Mitführen und Einführen von Softairwaffen angeht.

 

Spekulationen oder Diskussionen, wie man sich nun Verhalten soll/kann/müsste haben weiterhin hier nichts zu tun.

 

Was unser Airsoft Hobby anbelangt: Der Notstand, welcher in Frankreich ausgerufen wurde hat auf die legalen Airsoft Felder aktuell noch keinen Einfluss genommen. Somit kann nach wie vor legal auf den französischen Feldern gespielt werden.

Sollte sich etwas ändern, dann kann dies gerne im Rechtslage Bereich des ASVZ vermerkt werden.

 

Vielen Dank 




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