Änderungen an Co2 Magazinen

Hallo ihr Plastikteilchen-Beschleuniger da draußen,

Ich hab da mal wieder eine Frage. Wie sieht es mit der Rechtslage aus, wenn ich Veränderungen an Co2 Magazinen vornehmen möchte? Meine Idee: Bohrung in den Nozzle, wenn man das Metallröhrchen so nennen kann, um die Leistung einer Co2 Pistole auf annehmbare Leistung zu drosseln. 

Stellt dies nun schon eine illegale Handlung dar oder kann ich das Magazin vergewaltigen wie ich will? 

Mfg Tobi

(2760 Posts)

(nachträglich editiert am 28.07.2015 um 15:46 Uhr)

Modifikation am Nozzle oder am Magazin? Nozzle wäre die Waffe 

(66 Posts)

(nachträglich editiert am 28.07.2015 um 15:48 Uhr)

Ich meine am Magazin. Dort ist ein Röhrchen, welches die Kugel nach vorne schiebt und durch welches das Co2 austritt. Es handelt sich hierbei um die ASG Sport 106.

Tante Edit sagt, es gibt bei Co2 Pistolen ja in dem.Sinne kein Nozzle

Magazine sind laut WaffG keine Waffenrelevanten Teile.

Super, genau auf die Antwort hab ich gehofft! Danke. 




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