Hallo Leute,
da in Deutschland alles sehr streng geregelt ist, was Softairwaffen betrifft, habe ich mich mal etwas zu dem Thema erkundigt. Dann bin ich auf einen Interessanten Hinweis gestoßen. In einem Forum zum Thema Softairwaffen über 0,5 Joule Vollautomatisch hat jemand behauptet man kann mit einem Waffenschein eine Vollautomatische Softair über 0,5 Joule beantragen. Die Frage ist jetzt, stimmt das oder ist das Mist?
WBK: berechtigt zum Erwerb/Besitz von Feuerwaffen
W.-schein: berechtigt zum führen dieser, auch in der Öffentlichkeit (Personenschützer). Diesen zu bekommen ist so wahrscheinlich wie mein Lottogewinn nächste Woche....
Die einzigen die fa-waffen besitzen dürfen, sind Sammler mit Sondergenehmigung. (Noch unwahrscheinlicher als der o.g. Lottogewinn).
Wie sagte Chris einmal treffend?
"Der Waffenschein ist für airsoft genau so relevant wie ein angelschein..."