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(nachträglich editiert am 12.05.2015 um 11:45 Uhr)

Hallo,

der Marktplatz ist für viele hier eine optimale Möglichkeit Dinge, die anderen vielleicht mehr nutzen als ihnen unter die Spieler zu bringen und für andere gibt es die Chance doch ein mal ein Schnäppchen zu machen.

Wie viele jedoch bereits gemerkt haben gibt es Schattenseiten gegen die wir Moderatoren ankämpfen, um dem Marktplatz einen guten Ruf zu verleihen. Allerdings bedarf dies eurer Mithilfe. Es geht hierbei nicht um das rigorose Melden von kleinsten Verstößen, sondern auch um das Verhalten beim Kauf und Verkauf.

 

 

Was sollte ich hier verkaufen?

  • Um es vorweg zu nehmen - Stellt nur Gegenstände ein, die eine direkte Relation zu Airsoft haben. Dinge wie Metalldetektoren, Verbandssets, oder Handys werden früher oder später aussortiert. Damit schafft ihr uns Arbeit und euch Ärger. Wir müssen regelmäßig die Sektionen durchforsten und entsprechende Dinge löschen.

 

Wie sollte ich es anbieten?

  • Zunächst ein mal ehrlich. Wenn ihr Mängel verschweigt, die später entdeckt werden gibt dies immer riesige Diskussionen, die euch und uns teils mehrere Stunden pro Tag kosten, da PN's geschrieben werden müssen und nachgeforscht werden muss. Auch wenn es unter Umständen den Preis um 10-20€ drückt nennt auch kleinere Dinge, wie ersetzte Schrauben usw. Denn auch derartige Mängel führen oftmals zu immensen Problemen und Meldungen.

 

Wie sollte mein Angebot aussehen?

  • Informativ und gut erkennbar. Vor allem die Bilder. 80% aller gemeldeten und unsichtbar gemachten Verkäufe werden auf Grund von nicht lesbaren oder fehlenden Besitznachweisen oder F's beanstandet. Aus diesem Grund bitten wir euch, nehmt die Bilder an einem gut belichteten Ort auf und nutzt ausgedruckte, oder klar lesbare Besitznachweise. Das gleiche gilt für Bilder vom F. Es ist korrekt, dass manche schwer erkennbar und ablichtbar sind, dennoch leiden am Ende beide Seiten unter schlechten Fotos. 

 

Was ist mit dem Käufer / Verkäufer zu klären?

  • Wichtig sind der Preis, eine Versandart, sowie eine Dauer der ganzen Geschichte. Es gibt einige Meldungen, weil jemand 2 Tage lang nicht reagiert hat und Leute sofort ihr Geld wiederhaben möchten. Solltet ihr durch Arbeit, oder sonstige Verhinderungen nicht täglich zur Post kommen teilt dies mit. Nennt am besten von vorn herein den Versandpartner (DHL, UPS, DPD, Hermes, usw.), um Verwirrung zu vermeiden. 
  • Wichtig ist vor allem wie schon genannt der Preis. Schreibt dem Käufer / Verkäufer den genauen Endbetrag, es gab schon Streitereien wegen weniger €'s.

 

Wie beuge ich Problemen vor?

  • Als Verkäufer ist ein wichtiger Schritt die Ware vor dem Versand zu dokumentieren. Entweder über Zeugen, oder über Bildmaterial. Bei Waffen oder anderen funktionsgebundenen Gegenständen bietet sich ein Video an in dem ihr das aktuelle Datum zeigt und die Funktion. So habt ihr in eventuellen Problem-Fällen gute Chancen.
  • Keine Ware ohne Geld versenden. Dadurch vermeidet ihr von vorn herein, ohne irgendetwas da zu stehen. 
  • Lasst euch nicht auf komische Zahlungsmethoden ein, wie zum Beispiel Bitcoin oder PaySafe.
 
Und wenn doch Probleme auftreten?
 
  • Versucht die Sache ruhig zu klären Beleidigungen schaukeln die Sache nur unnötig hoch. Sollte ein Verzug auf Missverständnissen beruhen, oder auf Grund dritter Einflüsse (Krankheit, Arbeit, Familie) lassen sich diese meist sachlich klären.
  • Reagiert der Handelspartner nicht steht euch eine Meldung selbstverständlich immer offen. Bedenkt aber bitte, dass nicht jede Meldung umgehend bearbeitet werden kann. Außerdem ist eine Meldung nicht umgehend erledigt, sobald sie angenommen worden ist. Auch wir müssen den Fall erst prüfen und ggf. mit der Gegenseite Kontakt aufnehmen und auf eine Antwort warten.
  • Wenn ihr auf Grund eine Versäumnisses von einem Moderator gesperrt worden seid macht euch keine Sorgen. Sollte das Problem sich lösen lassen und wirklich auf Grund eines Fehlers und nicht aus böser Absicht geschehen sein hat die vorübergehende Sperre keinerlei Nachwirkungen. 
  • In letzterem Fall tut euch und uns den Gefallen und bleibt bitte sachlich. Uns anzufahren, weil wir euch wegen eines Zahlendrehers auf der Überweisung gesperrt haben mag übertrieben scheinen, aber viele andere Optionen bleiben uns nicht, da wir diese Umstände nicht wissen können. Ohne Beleidigungen und wütende PN's ist das Klima deutlich angenehmer. 
 
 
Was muss ich bei einer negativen Bewertung beachten?
 
  • Wenn ihr wirklich eine negative Bewertung aussprechen müsst achtet darauf, dass sie korrekt begründet ist und keinerlei falsche Aussagen enthält. Sollte eine entsprechende Bewertung berechtigt sein braucht ihr keine Angst vor einer Hass Reaktion zu haben. Solche ungerechtfertigten Bewertungen könnt ihr uns melden und wir werden diese prüfen.

 

 

 

Wenn ihr euch diese Tipps zu Herzen nehmt können wir den Marktplatz so beruhigen und dafür sorgen, dass sich der Stress für alle Beteiligten merklich reduziert. 

 

 

Es grüßt der Pinguin aus dem Marktplatz.

Auch sehr gut sind Statusbenachrichtigungen. Bin ich bis jetzt immer sehr gut mit gefahren. Ich habe mich da an eBay orientiert.

Der Käufer bekommt von mir eine PN, die ihn über den Geldeingang auf mein PayPal oder Girokonto informiert. Dann eine, wenn ich die Ware verschickt habe mit Versandunternehmen, Versandart, ggf Sendungsnummer und Uhrzeit.

Der Verkäufer bekommt von mir eine PN, wenn ich das Geld überwiesen/geschickt habe, wenn die Ware angekommen ist, wenn sie getestet/begutachtet wurde und wenn ich ihm eine Bewertung geschrieben habe.

 

Alles schön sauber bei Word vorgeschrieben, so dass ich nur kopieren, einfügen und abändern muss. 

 

Eine Info noch an Verkäufer: Wenn ihr PayPal habt und anbieten wollt, dann schreibt das auch unter Zahlungsmethoden.

Eine Info noch an Käufer: Benutzt den verdammten Betreff! Eine PN mit "Tausch" und Inhalt "Tauschst du gegen..." kann niemand zuordnen. Und bitte lest die Beschreibung genau durch. Es reicht ja anscheinend nicht mal fett und groß in rot unterstrichen zu schreiben, dass man nur gegen bestimmtes oder gar nicht tauschen möchte.

Mal hoch damit, Thema scheint aktueller denn je zu sein. 

Da es in letzter Zeit immer wieder zu Problemen kommt, die auf Unwissenheit bzw. Schludrigkeit zurückzuführen sind hier noch mal ein paar Hinweise. Nehmt diese bitte ernst, da ihr euch und uns Arbeit erspart

 

Wie beuge ich Problemen vor?

  • Auch wenn der Käufer nicht auf einem Funktionstest oder ähnlichem besteht. Fertigt diesen an. Nehmt euch ein Handy,oder eine Videokamera, bildet das Datum ab (Armbanduhr, Kalender, Tageszeitung) und zeigt die wichtigen Funktionen auf. Das Video sollte möglichst nah am Versandzeit-punkt liegen.  
  • Informiert den Käufer/Verkäufer über euch bekannte Verzögerungen. Wer in der Kaserne oder auf Montage arbeitet kann nicht täglich versenden. So verhindert ihr wütende PN's und Meldungen.
  • Hebt euch Versandbelege und Einlieferungsbelege immer gründlich auf. Heftet sie nach Möglichkeit ab. Diese sind eure Versicherung, dass ihr die Ware versandt habt. Bei Warensendungen hebt euch den Kaufbeleg über das Postwertzeichen auf. Darauf sind Datum und Uhrzeit vermerkt, sodass zumindest eine Zuordnung zum Versandobjekt möglich ist.
  • Versendet nach Möglichkeit immer versichert. So kann die Ware nach verfolgt werden. Und das Risiko auf ein Verschwinden der Sendung sinkt rapide. 

 

Und wenn doch Probleme auftreten?

  • Wenn ihr Käufer seid und bei euch kommt defekte Ware an verfallt nicht direkt in rasende Wut oder Übereifer. Beides führt in der Regel nicht zum Ziel.
  • Bei optisch sichtbaren Schäden nehmt euch eine Kamera und dokumentiert das Problem und die Schäden. Teilt diese dem Verkäufer in gesitteter Art und Weise mit.
  • Versucht nicht auf eigene Faust das Problem ohne Absprache mit dem Verkäufer zu lösen. So macht ihr es uns zum Beispiel sehr schwer euch zu helfen, da nicht geklärt werden kann wer den Fehler nun verursacht hat.
  • Bekommt ihr zum Beispiel eine Waffe mit Gearjam öffnet nicht die Gearbox. Kontaktiert den Verkäufer und sprecht mit ihm ab was zu tun ist.
  • Außerdem ist nicht jeder Schaden auf den Verkäufer/Absender zurückzuführen. Es passieren oftmals auch Transportschäden. Bei einem zerdellten Paket mit beschädigtem Inhalt kann also durchaus auch der Dienstleister der Verursacher sein.

 

Wie sieht die Situation mit den F's aus?

 

 

Sollten sich weitere Hinweise für den Kauf/Verkauf ergeben werden wir diese hier selbstverständlich ebenfalls mitteilen. 

Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass ihr als Verkäufer (aber auch als Käufer) euch einen Altersnachweis einholen müsst. Dies betrifft nicht nur Airsofts mit über 0,5J, sondern auch Messer und ähnliches. Auch komplette Gearboxen sind, sofern über 0,5J Leistung, erst ab 18 Jahren gestattet. 

Der Verkauf derartiger Ware an unter 18 jährige ist strafbar. Aus diesem Grund werden wir auch jeden, der bei einem solchen Handel erwischt wird dauerhaft vom Handel im ASVZ ausschließen. 

Holt euch daher die Sicherheit vor dem Kauf ein. Und versendet auch nur an die auf dem Altersnachweis angegebene Adresse und Person. Ausweise von Eltern oder ähnliches solltet ihr keinesfalls akzeptieren. Auch Ausweise von 3. nicht. Sind Zahlender und Person auf dem Ausweis nicht identisch ebenfalls Obacht. 

Kleine Frage am Rande: 

Ich habe mal gehört/gelesen, dass es verboten sei, Kopien vom Ausweis anzufertigen. Stimmt das? 

Wenn ja, wie kann man gesetzkonform einen Altersnachweis erbringen/einholen?   

Es ist korrekt, dass der Ausweis nicht als Kopie verlangt werden darf. Hierfür gibt es das sogenannte Postident Verfahren. 

"Holt euch daher die Sicherheit vor dem Kauf ein. Und versendet auch nur an die auf dem Altersnachweis angegebene Adresse und Person. Ausweise von Eltern oder ähnliches solltet ihr keinesfalls akzeptieren. Auch Ausweise von 3. nicht. Sind Zahlender und Person auf dem Ausweis nicht identisch ebenfalls Obacht."

Und wie soll ich jetzt das vor dem Kauf/Verkauf erfüllen, ohne Personalausweis? PostIdent wird doch vom Postboten erst bei der Auslieferung durchgeführt, oder hab ich das falsch verstanden?

(3605 Posts)

(nachträglich editiert am 17.09.2015 um 10:44 Uhr)

kann man auch über die Postfilialen machen ,)

 

Alternativ direkt bei Abholung auf den Ausweis schauen, es gibt durchaus Kniften wo das Lohnt.

 

Mal eine Andere Frage:

 

dieser sinngemäße Satz "weil das ein Privatverkauf ist muss ich leider Rücknahme und Gewährleistung ausschließen" ... ist der so zulässig? was hindert mich als Privatperson daran meine Ware zurück zu nehmen wenn etwas nicht wie beschrieben war oder der Käufer unzufrieden ist?

 

Ich biete eigentlich immer 14 Tage Rückgabe gegen Erstattung von Versandkosten an auch bei einfachem "nichtgefallen" bei Mängeln die mir nicht aufgefallen waren nehme ich die Kosten auch auf mich ... Ist bisher einmal wahrgenommen worden (allerdings hatte ich da die Knifte selbst vorbeigebracht vorher)

Tatsache, Danke für die Info :)

Mir war nur PostIdent àla Amazon, also bei Auslieferung nur an die bestellende Person bekannt.

IdR. hat niemand ein Problem damit sich zu identifizieren, wenn er etwas kaufen möchte. Von jede von uns hat mindestens 1 AS Shop eine Ausweiskopie erhalten. Auch das ist technisch gesehen nicht korrekt. Dennoch ist es die deutlich einfachere Methode die Identität des Gegenübers zu ermitteln.

Aktuell sind wir jedoch an einem Verfahren dran, das das ganze vereinfacht und dennoch legal ist. Wir müssen momentan daher nach der Umsetzbarkeit schauen. 

Und Barthel, er ist zulässig, allerdings schließt dieser weder Defekte, noch verschwiegene Mängel oder ähnliches ein. Verspreche ich einen Porsche und liefere einen VW muss ich den auch als Privatmann zurücknehmen. Auch wenn ich gesagt habe, dass ich dies nicht tue. 

alles klar, dann hatte ich das doch richtig im Kopf

Geht ja um Arglistige Täuschung, und Vorsätzliche Verachwiegende Mängel und Defekte. Rücknahmen aufgrund von "Nicht-Gefallen" sind immer auf Kulanzbasis, und vollkommen Freiwillig. Eine Gesetzliche Ebene gibt es dafür nicht.

Und um an dieser Stelle auch nochmal darauf hinzuweisen: es gibt bei Privatverkäufen im Internet KEIN grundsätzliches Widerrufsrecht. Das ist eine Sonderregelung die es NUR beim Online-Kauf von gewerblichen Händlern gibts.

Also gilt "pacta sunt servanda "....Für die "NICHT - Asterix-Leser: "Verträge sind einzuhalten!

Und den "lt. EU-Recht...blablaba" - Satz kann man sich auch schenken! Auf Ebay bereits hinlänglich diskutiert sollte auch hier langsam klar sein, dass es diese angebliche Rechtsprechung zur Sachmangelhaftung so gar nicht gibt....




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