Hallo,
der Marktplatz ist für viele hier eine optimale Möglichkeit Dinge, die anderen vielleicht mehr nutzen als ihnen unter die Spieler zu bringen und für andere gibt es die Chance doch ein mal ein Schnäppchen zu machen.
Wie viele jedoch bereits gemerkt haben gibt es Schattenseiten gegen die wir Moderatoren ankämpfen, um dem Marktplatz einen guten Ruf zu verleihen. Allerdings bedarf dies eurer Mithilfe. Es geht hierbei nicht um das rigorose Melden von kleinsten Verstößen, sondern auch um das Verhalten beim Kauf und Verkauf.
Was sollte ich hier verkaufen?
Wie sollte ich es anbieten?
Wie sollte mein Angebot aussehen?
Was ist mit dem Käufer / Verkäufer zu klären?
Wie beuge ich Problemen vor?
Wenn ihr euch diese Tipps zu Herzen nehmt können wir den Marktplatz so beruhigen und dafür sorgen, dass sich der Stress für alle Beteiligten merklich reduziert.
Es grüßt der Pinguin aus dem Marktplatz.
Auch sehr gut sind Statusbenachrichtigungen. Bin ich bis jetzt immer sehr gut mit gefahren. Ich habe mich da an eBay orientiert.
Der Käufer bekommt von mir eine PN, die ihn über den Geldeingang auf mein PayPal oder Girokonto informiert. Dann eine, wenn ich die Ware verschickt habe mit Versandunternehmen, Versandart, ggf Sendungsnummer und Uhrzeit.
Der Verkäufer bekommt von mir eine PN, wenn ich das Geld überwiesen/geschickt habe, wenn die Ware angekommen ist, wenn sie getestet/begutachtet wurde und wenn ich ihm eine Bewertung geschrieben habe.
Alles schön sauber bei Word vorgeschrieben, so dass ich nur kopieren, einfügen und abändern muss.
Eine Info noch an Verkäufer: Wenn ihr PayPal habt und anbieten wollt, dann schreibt das auch unter Zahlungsmethoden.
Eine Info noch an Käufer: Benutzt den verdammten Betreff! Eine PN mit "Tausch" und Inhalt "Tauschst du gegen..." kann niemand zuordnen. Und bitte lest die Beschreibung genau durch. Es reicht ja anscheinend nicht mal fett und groß in rot unterstrichen zu schreiben, dass man nur gegen bestimmtes oder gar nicht tauschen möchte.
Mal hoch damit, Thema scheint aktueller denn je zu sein.
Da es in letzter Zeit immer wieder zu Problemen kommt, die auf Unwissenheit bzw. Schludrigkeit zurückzuführen sind hier noch mal ein paar Hinweise. Nehmt diese bitte ernst, da ihr euch und uns Arbeit erspart
Wie beuge ich Problemen vor?
Und wenn doch Probleme auftreten?
Wie sieht die Situation mit den F's aus?
Sollten sich weitere Hinweise für den Kauf/Verkauf ergeben werden wir diese hier selbstverständlich ebenfalls mitteilen.
Aus gegebenem Anlass möchte ich darauf hinweisen, dass ihr als Verkäufer (aber auch als Käufer) euch einen Altersnachweis einholen müsst. Dies betrifft nicht nur Airsofts mit über 0,5J, sondern auch Messer und ähnliches. Auch komplette Gearboxen sind, sofern über 0,5J Leistung, erst ab 18 Jahren gestattet.
Der Verkauf derartiger Ware an unter 18 jährige ist strafbar. Aus diesem Grund werden wir auch jeden, der bei einem solchen Handel erwischt wird dauerhaft vom Handel im ASVZ ausschließen.
Holt euch daher die Sicherheit vor dem Kauf ein. Und versendet auch nur an die auf dem Altersnachweis angegebene Adresse und Person. Ausweise von Eltern oder ähnliches solltet ihr keinesfalls akzeptieren. Auch Ausweise von 3. nicht. Sind Zahlender und Person auf dem Ausweis nicht identisch ebenfalls Obacht.
Kleine Frage am Rande:
Ich habe mal gehört/gelesen, dass es verboten sei, Kopien vom Ausweis anzufertigen. Stimmt das?
Wenn ja, wie kann man gesetzkonform einen Altersnachweis erbringen/einholen?
Es ist korrekt, dass der Ausweis nicht als Kopie verlangt werden darf. Hierfür gibt es das sogenannte Postident Verfahren.
"Holt euch daher die Sicherheit vor dem Kauf ein. Und versendet auch nur an die auf dem Altersnachweis angegebene Adresse und Person. Ausweise von Eltern oder ähnliches solltet ihr keinesfalls akzeptieren. Auch Ausweise von 3. nicht. Sind Zahlender und Person auf dem Ausweis nicht identisch ebenfalls Obacht."
Und wie soll ich jetzt das vor dem Kauf/Verkauf erfüllen, ohne Personalausweis? PostIdent wird doch vom Postboten erst bei der Auslieferung durchgeführt, oder hab ich das falsch verstanden?
kann man auch über die Postfilialen machen ,)
Alternativ direkt bei Abholung auf den Ausweis schauen, es gibt durchaus Kniften wo das Lohnt.
Mal eine Andere Frage:
dieser sinngemäße Satz "weil das ein Privatverkauf ist muss ich leider Rücknahme und Gewährleistung ausschließen" ... ist der so zulässig? was hindert mich als Privatperson daran meine Ware zurück zu nehmen wenn etwas nicht wie beschrieben war oder der Käufer unzufrieden ist?
Ich biete eigentlich immer 14 Tage Rückgabe gegen Erstattung von Versandkosten an auch bei einfachem "nichtgefallen" bei Mängeln die mir nicht aufgefallen waren nehme ich die Kosten auch auf mich ... Ist bisher einmal wahrgenommen worden (allerdings hatte ich da die Knifte selbst vorbeigebracht vorher)
Tatsache, Danke für die Info :)
Mir war nur PostIdent àla Amazon, also bei Auslieferung nur an die bestellende Person bekannt.
IdR. hat niemand ein Problem damit sich zu identifizieren, wenn er etwas kaufen möchte. Von jede von uns hat mindestens 1 AS Shop eine Ausweiskopie erhalten. Auch das ist technisch gesehen nicht korrekt. Dennoch ist es die deutlich einfachere Methode die Identität des Gegenübers zu ermitteln.
Aktuell sind wir jedoch an einem Verfahren dran, das das ganze vereinfacht und dennoch legal ist. Wir müssen momentan daher nach der Umsetzbarkeit schauen.
Und Barthel, er ist zulässig, allerdings schließt dieser weder Defekte, noch verschwiegene Mängel oder ähnliches ein. Verspreche ich einen Porsche und liefere einen VW muss ich den auch als Privatmann zurücknehmen. Auch wenn ich gesagt habe, dass ich dies nicht tue.
alles klar, dann hatte ich das doch richtig im Kopf
Geht ja um Arglistige Täuschung, und Vorsätzliche Verachwiegende Mängel und Defekte. Rücknahmen aufgrund von "Nicht-Gefallen" sind immer auf Kulanzbasis, und vollkommen Freiwillig. Eine Gesetzliche Ebene gibt es dafür nicht.
Und um an dieser Stelle auch nochmal darauf hinzuweisen: es gibt bei Privatverkäufen im Internet KEIN grundsätzliches Widerrufsrecht. Das ist eine Sonderregelung die es NUR beim Online-Kauf von gewerblichen Händlern gibts.
Also gilt "pacta sunt servanda "....Für die "NICHT - Asterix-Leser: "Verträge sind einzuhalten!
Und den "lt. EU-Recht...blablaba" - Satz kann man sich auch schenken! Auf Ebay bereits hinlänglich diskutiert sollte auch hier langsam klar sein, dass es diese angebliche Rechtsprechung zur Sachmangelhaftung so gar nicht gibt....