Trainings-Laser für Airsoft legal?

Hey Leute,

 

beim Surfen im Netz bin ich auf diverse "Trainings-Laser", gestoßen. Diese Laser in Form diverser Kalibergrößen werden eigentlich bei scharfen Waffen in den Lauf geschoben und geben beim auslösen einen kurzen Laserimpuls ab.

 

Nun gibt es auch einen Hersteller der so etwas für Airsoft Waffen anbietet. Es gibt eine Version bei der komplette Lauf einer KSC Glock ausgetausch wird und eine bei der ein MFD mit Einsatz aufgeschraubt wird.

 

http://www.laser-ammo.se/airsoft-solutions

 

Wie sieht das eurer Meinung nach mit der Legalität solcher Systeme in Deutschland aus? Klar Laser zur Beleuchtung des Ziels sind verboten. 

Allerdings wären diese Waffen mit diesen Adapter nicht schussfähig, bzw man könnte den MFD Adapter ja z.B. auch auf Blue Guns montieren..

Hmmm, das könnte eine Grauzone sein. Am besten währe wohl eine Information beim zuständigen amt einzuholen.

Das Prinzip kenne ich AGDUS oder MILS der BW bzw. der US Truppen.

Währe interessant zu wissen was du in erfahrung bringen kannst :)

So lange nichts beleuchtet wird, ist es wohl legal, meiner Meinung nach.

Aber die Frage stellt sich: Für was willst du das haben?
Bis die das Geld an gesparten Kugel wieder rein hast, sind deine Enkelkinder schon 80.

Es gibt ja ein anderes, recht geiles, wenn auch sehr teures System, das Simgun System.

(6880 Posts - Leiter der Moderation)

Lampe / Laser an Schusswaffe verboten.

Mach aus der Schusswaffe einen Dummy, ist "Schusswaffe" nicht mehr gegeben, damit wären Lampen und Laser legal. Da das Ding den Lauf ersetzt, ist auch keine "Montage" gegeben.

Ergo,

Nix Grauzone, Legal!

 

 

Quelle: (Nr. 21.1 WaffVwV) ; Anl. 2 Abs. 1 Nr. 1.2.4.1 WaffG) ; (vgl. Jagdlampenurteil VG Wiesbaden; 12.03.2008; AZ: VG 6 E 1435/07 (2)) ; (Anl. 2 Abs. 2 UAbs. Nr. 2 7.1 WaffG) ; (Nr. 21.1 WaffVwV) ; Anl. 2 Abs. 3 UAbs. 2 Nr. 1 WaffG)

Stimmt, den Punkt habe ich ganz vergessen. -.-
Die Sache mit der Anscheinswaffe bleibt aber.
Wenn der Ersteller jetzt an Spielen im Wald denkt.^^

Nein, für für den Wald war das nicht gedacht.

 

Aber in Verbindung mit solch einer Zielscheibe wäre das ganze sicher interessant, Genauigkeit und Verzögerung vom Abschuss bis zum auftreffen wäre wesentlich realistischer als mit einer normalen gbb.

https://www.google.de/url?sa=t&source=web&rct=j&ei=6FtDVZG-IcWasgH6mYHwAQ&url=http://m.youtube.com/watch%3Fv%3DoJW2bq2cjo0&ved=0CCkQtwIwAA&usg=AFQjCNEhIXLifzuboam7WhGgGNt0YsUyuQ&sig2=ASkKUUHg6LrVC2Q6w9v1Kw

 

Ich hoffe, dass ich dich richtig verstanden habe.
Du willst also viel realer, als mit eine SoftAir schießen?

Wäre eine Luftpistole da nicht vielleicht besser?

Ich hoffe ja mal, dass das Simgun Zeug billiger wird.

Was mir an dem System gefällt ist die Tatsache, dass es den Lauf ersetzt -> keine Anbauteile wie SimGun (ich habe mittlerweile 2 Kurse mit SimGun hinter mir, ganz ausgereift ist das System im gebrauch noch nicht), was es evtl für Trainigszenarien sehr intressant macht

Wenn du wieder Zeit hast, könntest dann dazu was im SimGun Fred schreiben?
An Erfahrungen mangelt es doch sehr in diesem Bereich.

Hatte schonmal angesetzt, nach 1 1/2 Seiten text ist das asVZ abgeschmiert beim Absenden ... (sry 4 OT)

Neue Infos zu Simgun fände ich auch gut ;).

 

Luftpistolen/Gewehre haben für mich folgende Nachteile:

- Kein Blowback, und wenn nur mit grottigem Abzug

- Keine vernünftigen M4/G36 ect. Modelle

- Nur bedingt Semi

- von Spielereien mit Vollauto brauch ich ja nicht reden ;)

Sind die Voraussetzungen einer Schusswaffe nicht mehr gegeben, so kann das Beleuchtungselement auch nicht mehr unter die Verbotsnorm fallen.

(Meine Rechtsauffassung)

Technisch ist es doch das selbe wie ein "Laser Bore Sight" und damit absolut legal, da du den Lauf damit blockierst.




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