Rechtslage SB Microswitchunit f. Dt. Markt

 
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Schönen guten Tag aus dem stürmischen Hannver,

Ich habe vor einiger Zeit einen Prototypen einer Microswitchunit entworfen, der es mir ermöglicht einen sehr kurzen und präzisen Abzugsweg mittels Microtaster zu haben.

Das ganze System ist ähnlich aufgebaut wie eine der bekannten Computer Units ergo es läuft über einen Microprozessor, den ich so programmiert habe, dass es lediglich ein Semi und ein Safe gibt. Man kann diesen nicht ohne Ausbau aus der ganzen Einheit verstellen bzw. auf FA umbauen (Da ich diese Einheit in eine ü18er Waffe verbauen möchte).

Mein Interesse liegt aber nicht nur an der privaten Nutzung (und an dessen Legalität), sonder auch ob ich das Gerät legal an andere verkaufen könnte bzw. weitergeben könnte. Mit ist bewusst, dass " der Einbau selbstgefertigter oder bearbeiteter Teile nicht erlaubnisfrei ist." ( siehe Quelle 1).

Jetzt würde ich gerne den Wortlaut genau verstehen, ob er sich lediglich auf die Teile bezieht die explizit mit dem Drucksystem zutun haben (Feder, Zylinder, Lauf etc.), oder ob es da jedes Teil, das eine Funktion am Schuss hat, betrifft?

Zudem würde ich auch gerne wissen, wo man ein Selbstgebautes Teil hinsenden müsste, damit es für den Einbau des Endverbrauchers bestimmt ist?

Ich meine, wie sieht das dann generell aus mit Teilen aus dem Ausland, denn die haben ja sicherlich nicht diese Gesetzgebung (Teile für Aisoftwaffen müssen erst geprüft und vermerkt werden o.Ä.)?

Ich würde mich sehr über eine hilfreiche Antwort freuen, da ich mit meinem Latein so ziemlich am Ende bin.

Quellen:

Quelle 1 - http://files.homepagemodules.de/b591732/f30t105p716n2.pdf

Vielen Dank im Vorraus!

Mit freundlichen Grüßen,

Dennis

(1906 Posts - Moderator)

(nachträglich editiert am 03.04.2015 um 08:10 Uhr)

Gruß zurück aus Braunschweig!

Die Erlaubnispflicht beschränkt sich ausschließlich auf waffenrelevante Teile, die Stromversorgung, Verkabelung, Motor und alles was damit zusammenhängt wurde seitens des BKA als nicht waffenrelevant eingestuft.

 

 

Du solltest dir bei Verkauf solcher Teile nochmal Gedanken über einen kleinen Gewerbeschein machen. Da dein Verkauf ja gewerblich wäre . 

Bin gerade selbst an einem eigenen Projekte und habe mich deshalb schon etwas damit beschäftigt.

@ Chris (ATW)

Vielen Dank für deine Hilfe! Ich habe gehofft, dass du auf meinen Thread antwortest :P

Gut dann steht mir in der Hinsicht nichts mehr entgegen.

@ [GFD Vorst.] Ghost

Auch dir vielen Dank für deine Hilfe ich werde mich diesbezüglich auch kümmern. Dennoch werde ich erstmal überlegen die Schalteinheit mit ein Paar Kameraden zusammen gründlich zu testen und es dann vllt erstmal im ASVZ verkaufen um zu sehen ob es eine Nachfrage gibt. Natürlich erstmal ohne jegliche Gewinnabsicht :) 

 

[Thread geschlossen]

Thema geklärt



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