Welche Feststehenden Messer darf man Legal mit sich führen?
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(nachträglich editiert am 03.02.2015 um 14:46 Uhr)

Also erstmal glück gehabt, denn die Polizisten hätten eigentlich recht gehabt und haben nur wegen der Verbindung zu den Pfadfindern nen Auge zugedrückt. ;-) Aber wer nimmt auch nen Springmesser mit zu einer überfüllten Festivität, wo viel Alkohol fliest? Nicht der beste Ort für sowas.

Les dir am besten mal den Thread durch:

Hier Klicken

Hier wäre Abschnitt 3.3 greifend gewesen:

"Hieb und Stosswaffen, sowie Springmesser, dürfen nach § 42 WaffG nicht bei öffentlichen Vergnügungen, Volksfesten, Sportveranstaltungen, Messen, Ausstellungen, Märkten oder ähnlichen öffentlichen Veranstaltungen geführt werden."

Einfach mal durch das Forum durchwühlen. Ist sehr Informativ und aufschlussreich. Und guck dir § 42a des WaffG noch mal näher an. ;-)

 

Edit: Aber nicht verwechseln, es gibt Messer die unter § 42a fallen und welche die nicht dadrunter Fallen. In dem oberen Forum findest du die Messerkategorien unter dem Punkt 2. Und die unter 2.5 Kategorisierten Messer sind eben in keinster weise im Führen verboten.

(218 Posts)

(nachträglich editiert am 04.02.2015 um 15:14 Uhr)

Danke an den eifrigen Melder, durch den mein Post ausgeblendet wurde. Somit sind die nächsten 3 Posts absolut unverständlich und keiner weiss, worum es ging.
Wenn man den nächsten Post gelesen hätte, wüsste man, dass mein Post durch Fakten widerlegt wurde und es absolut unnötig war meinen auszublenden.
Die Leser können nun nicht mehr herausfinden, worum es ging und können meinen Fehler nicht erkennen und für sich selbst nutzen.

Erst denken, dann handeln. Dann wüsste man, dass ein niedergeschriebenes Halbwissen auch einen Nutzen für Andere haben kann. Aber das kann man in der heutigen Zeit wohl nicht mehr erwarten.

 

Um die kommenden Leser etwas aufzuklären: In meinem ausgeblendeten Post habe ich erklärt, dass man grundlos nur Klappmesser bis 12cm Länge mit sich führen darf. Springmesser und Feststehende sind nicht erlaubt.

Als ich, als Pfadfinder, auf einem Ausflug in Österreich und Deutschland unterwegs war,  hatte ich mein Feststehendes Messer mit einer Klingellänge von ca. 45cm am Bein. Ich wurde in beiden Ländern von der Polizei angehalten und mir wurde nach einer kurzen Klärung genehmigt, dass Messer weiterhin offen zu führen.


Ab hier ging es mit X-Ray´s Post vom 03.02.2015 um 14:22Uhr weiter. 

 

Edit: Habe jetzt gesehen, dass man sich das Ausgeblendete am PC anzeigen lassen kann. Als ich das am Handy schrieb, konnte ich das nicht. Trotzdem gehe ich davon aus, dass man weiss was ich hiermit sagen will.

Passt schon. Ausgeblendete Beiträge, können nur die Autoren lesen.

(46 Posts)

(nachträglich editiert am 16.03.2015 um 12:42 Uhr)

EInfach mal deinen Link anschauen...

Blade Length 4.75"

4,75*2,52=11,97, feststehende Klinge

 

Ich bin jetzt kein Experte dabei, aber glaube, dass es bei den festen Klingen eindeutig ist, wenn diese unter 12cm sind und eher größere Messer die Bürokratieopfer sind. Bei Hausrecht kann der Besitzer sowohl dies verbieten als auch größere erlauben. Bei diversen Veranstaltungen verboten, aber sonst ist alles inordnung soweit ich weiss, weil 12cm und fest.


(nachträglich editiert am 15.03.2015 um 23:39 Uhr)

Also meines und Google's Wissens nach ist 1 Inch = 2,54 cm.

Demnach:

4,75 x 2,54 = 12,065 cm

Also ist das Messer größer als 12 cm. Aber da ich eben dem Metrischen System mehr als ner Inch Angabe traue, hatte ich hier mal gefragt ob einer die cm Angabe des Messers kennt.

Aber danke für deine Info. Wenn du allerdings weiterliest, wirst du sehen das ich mit dem § 42a des WaffG vertraut bin. Und Hausrecht ist immer noch mal was ganz anderes. ;-) Aber ich will ja auch nicht mit dem Messer in die Disco oder auf öffentliche Veranstaltungen, sondern in den Wald. Und da sind mir die ,065 cm die zu viel sind den Stress nicht wert, den ich bekommen könnte wenn mir dann eventuellen so ein Bürokrat ans Bein pinkeln will.

Daher hab ich mich dann letztendlich auch für ein Mora BushCraft entschieden. Nur leider habe ich noch keines. ^^'

 

Edit: Ok, neue Infos. Laut eines Videos von SOG ist das Messer 12,1 cm lang => Video

Die Frage, die ich mir zu allererst stellen würde wäre - BRAUCHE ich dieses Messer - wenn ja aufgrund welcher Eigenschaften?

Und weiter - Recht hin oder her - irgendwo steht ein jeder hier für das Hobby Airsoft und ich finde, man sollte keine schlafenden Hunde wecken. Schnell wird aus einem gefundenen Accessior - ein illegaler Waffenfund eines Spielers der mit, Waffen zu verwechselnd ähnlich sehenden, Spielzeugen in der Öffentlichkeit unterwegs ist.

Gegenfrage: Wird eigentlich der Inhalt des gesamten Themas gelesen oder nur die ersten 2-3 Posts? Wenn man nämlich weiter liest, dann sieht man, dass es nicht um ein Beiwerk zu meiner Airsoft Ausrüstung geht und ich mich auf Grund der Beschaffenheit des SOG Messers dann doch für ein Mora BushCraft entschieden habe. ;-) Lest doch bitte erst alles, bevor ihr meckert. Danke.

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