Geschäftsfähigkeit eines 14 jährigen ?

Hallo ASVZler,

Bin derzeit dabei eine größere Softairsammlung aufzulösen, darunter etliche 0,5er, die ich im Marktplatz anbiete. Nun habe ich natürlich auch "Kunden" mit 14 Jahren. Jetzt stelle ich mir die Frage, wie geschäftsfähig ein 14jähriger überhaupt ist, bin nach langem "googeln" doch etwas verwirrt. Ist der 14jährige auch an den bei auf "Kaufen" klickenden Vertrag gebunden, oder kann da plötzlich Mama oder Papa kommen und sagen "das darf er nicht, das haben wir nicht erlaubt" mit der Forderung das Geschäft rückgängig zu machen? Vielleicht weiss da einer besser bescheid.

Danke im Voraus für evtl. Antworten 

(2476 Posts)

(nachträglich editiert am 20.01.2015 um 14:10 Uhr)

Ja dürfen die Eltern.

Beschränkt/eingeschränkt geschäftsfähig (§106 BGB) ist das Stichwort. Da die Summen die du für deine ASGs aufrufen wirst den Rahmen des Taschengeld§§§ (§110 BGB) überschreitet, dürfen die Eltern sagen: Neee, ist nicht, weil der darf nicht, weil wir das sagen (§106- 111 BGB)

Danke für die Antworten,

d.h. im Klartext, das Geschäft mit einem 14jährigen kann ich eingehen, aber ob es dabei bleibt ist abzuwarten(Eltern). Etwas unausgegorene und "wachsweiche" Geschichte...

Lass dir seine Festnetznummer und Adresse geben und frag die Eltern selbst. Falls er dir nur ne Handynummer geben will, würde ich gar nicht drauf eingehen.

(2134 Posts)

(nachträglich editiert am 20.01.2015 um 15:14 Uhr)

Wichtig ist das Du 100% Gesetzeskonforme Ware an U18er verkaufst, sonst wird ganz schnell ein Riesen Bumerang daraus! Ich habe mein Verkauf Verhalten nach der Debatte mit einer Mutter ,wegen eines PTT-Tasters, gänzlich geändert und verkaufe nur noch an Ü18er!

 

§110 BGB ,der sogenannte Taschengeld-Paragraph , bedeutet auch das ein Kind/Jugendlicher über das ihm uneingeschränkt zur Verfügung stehende Geld frei verfügen kann! Darunter fällt auch Geld vom Geburtstag,Weihnachten,Ostern etc.! Bedeutet im Umkehrschluss das auch 200-300€ für eine Anschaffung legitim sein können. Ob das Turnschuhe,Handy oder eine ASG ist spielt hier keine Rolle. Problem ist immer wo kein Kläger,ist auch kein Richter ABER wenn Dir die Eltern an die Karre fahren wollen klappt das auch! Eine 100%ige Rechtssicherheit wirst Du nicht haben! Spätestens wenn die Eltern behaupten das es anders abgesprochen war ,mit der freien Verwendung des Geldes, bist Du der Mops!

Halte dich an die Posts von Opa und Doc. Mit 14 ist man , wie bereits richtig gesagt, BESCHRÄNKT geschäftsfähig.

Wenn so eine Person auf Kaufen drückt ist das Rechtsgeschäft "schwebend unwirksam", bis die Eltern nachträglich ihre Einwilligung geben. Falls nicht --> Rückabwicklung.

 

Und wie ebenfalls bereits gesagt, können sie dich selbst über den sog. Taschengeldparagraphen ankacken, wenn sie wollen.

 

Mach es wie Kohorte beschrieben hat, oder lass es. Sonst hast nur du den Ärger am Hals.

lg

Eben DAS dachte ich mir schon, nur selbst bei einem Telefonat mit einer Mutter, habe ich später nichts in der Hand, wenn es zu Problemen kommt. Muss ja gar kein Gespräch stattgefunden haben, wenn man das mal so behauptet möchte.

Der nächste der auf "Kaufen" geklickt hat, gibt ne ganz andere Lieferadresse und Person zum Versenden an, schon lustig...

Lass es dir schriftlich geben. 

Danke Leute, alles geklärt kann gerne zu.

Entscheidender Punkt ist aber:

 

Ein wirksamer Vertragsschluss ist daher auch im Internet mit Jugendlichen möglich, solange es sich um Alltagsgeschäfte von überschaubarer Tragweite handelt. Nicht möglich sind dagegen z.B. Finanzierungsverträge. 

 

 

Verkauf ich was im Wert von ~100e kann ich davon ausgehen das es eine überschaubare Tragweite hat. 100e ist "locker" aus dem Taschengeld zusammen gespart.  

Verkaufe ich eine Systema für 2500e ist es sehr schwer anzunehmen das ein 14 Jähriger soviel Geld zusammen gespart hat und die zukünftigen Folgen seines Kaufes abschätzen kann. 2500e sind zum Beispiel die erste Einrichtung der Wohnung wenn er 18 ist oder der Führerschein usw... Klar was ich meine? 

 

Es handelt sich jedoch um einen wunderbaren Tipp sich den Perso kopieren zu lassen. Das hilft auch gegen Leute die nicht gekaufte Ware liefern.

Verkaufe nur an Ü18.
Wenn sich ein U18 meldet, dann sag dass du ihm nichts verkaufst, aber sein Vater/ seine Mutter kann ja die Sachen von dir kaufen.
Dann bist du rechtlich safe ;)

Nur nochmal kurz wegen dem "Anderer Name + Adresse".

Ich schicke meine Internet Einkäufe immer zu meinem Mitbewohner nach Hause. Dieser fährt wöchentlich nach Haus und dort ist es auch egal wann ein Paket ankommt (nette Nachbarn etc.). In unserer WG ist es kompliziert, Päckchen zu empfangen. So habe ich keinen Stress und kann mich immer auf Montag freuen, wenn er mir meine neusten Anschaffungen mitbringt :P

Natürlich möchte ich nicht sagen, dass es nicht missbrauch werden kann. Allerdings sollte es dann nicht mehr dein Bier sein, sondern dessen, von wem du den Ausweis hast.

hmm...denke schon dass es dann "mein Bier" wäre, wenn ich wissentlich an eine andere Adresse senden würde bzw. an eine Person dessen Alter ich nicht kenne.

Versendest du an die Adresse und Person, deren Ausweis du dir hast zeigen lassen bist du in diesem Fall nicht haftbar, da du die Waffe an eine Person versendet und verkauft hast, die den Gesetzmäßigkeiten entspricht. Wird die Waffe dann an 3. weitergegeben bist du nicht verantwortlich. 




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