Ist es so erlaubt die Waffe zur Transportieren ???

 
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(nachträglich editiert am 16.01.2015 um 14:13 Uhr)

Ich habe 0 Bedenken bei den Setup das du so hast, alles darüber ist wiederum auch nur unnötig.

 

Wenn ihr alle das so gut macht wie der gute Thread eröffnet, ist alles gut und wir müssen garicht diskutierten, dafür gibt es genug andere Threads, die das schon behandelt haben.

Um das ganze mal zu klären.

Ein Bekannter von mir ist Rechtsanwalt Jäger und Sportschütze.

er sagt das die Waffe getrennt von allem was zum Schussbereitmachen der Waffe benötigt wird, transportiert werden muss.

Sprich Magazine, Akkus, Gas und BBs dürfen nicht mit in den Koffer.

Natürlich wird keiner was sagen wenn mal eine oder 2 BBs einzelnd im Koffer liegen. Die Optik und Anbauteile Griffe etc dürfen natürlich rein.

 

Ich lasse die Mags in der Weste und fülle sie meist schon zuhause vor dem Spiel auf. Da wird niemand was sagen da die Magazine nicht verschlossen Tranzportiert werden müssen. Teoretisch dafste sogar Magazine von scharfen Waffe so mit dir rumschleppen.

http://www.airsoft-verzeichnis.de/index.php?status=forum&forennummer=&sp=1&threadnummer=0000008077 

Ab dem Punkt bin ich der Meinung muss man die Diskussion nicht weiterführen, da es genug Threads dazu gibt.

@Der Geilmann

Dein Bekannter hat recht, was scharfe Waffen angeht. Insofern ist es kein "falsche Information / Halbwissen" und ich kann der Meldung nicht zustimmen.

Eine scharfe Waffe Muss getrennt von der Munition transportiert werden. Der Lagerort des Magazins spielt dabei keine Rolle. Auch in die Waffe eingesetzt!

Die Munition darf transportiert werden wie du willst, außer lose (am Man in der Hosentasche oder so). Sobald die Munition in einen Transportbehältnis sicher verstaut ist, darf ich mir diese dann doch in die Hosentasche stecken. Jedoch, auch wenn es hier kein Transportvorschrift gibt, darf sie nicht in der selben Tasche wie die Waffe sein. In einem extra geschlossenen Fach ja, aber nicht im selben wie die Waffe. 

 

 

Für Airsoft ist das Banane. Die Waffe darf mit Gas, Akku oder gespannter Feder transportiert werden. Auch das Magazin darf eingesetzt werde. Nur dürfen keine BBs in der Waffe sein. Selbst eine geschlossenen Tüte BBs, in der selben Tasche ist legal. (BB sind nun mal keine Mun).

 

 

Boar, Halbwissen du hast ja kein Plan. Sorry hab ich weil ich tatsächlich jemanden kenne der damit vor dem Staatsanwalt stand. 

[Thread geschlossen]

Da es sich im Kreis dreht dreh' ich jetzt hier Mal zu.
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