Hallo, 

wie der Titel schon sagt geht es um die rechtlichen Beschränkungen für den britischen Mk7 Helm, etwa Exportverbote etc.

Ich möchte hier keine unfundierten Informationen haben, sondern möglichst belegte Statements.

Danke im Voraus, Bungee

Dadrüber brauchst du dir theoretisch keinen Kopf machen.

Wenn er gebraucht(überlagert/MHD überschritten) ist hat er die selben gesetztliche Einstufung, wie ein Fahrradhelm, nämlich keine. Auch neu wäre kein Problem, da der Verkauf von funktionierendem balistischem Schutz auch keinem Verbot untersteht. Lediglich der Handel und die Hersteller haben sich darauf verständigt, es nur an Behördenbedienstete und deren Angehörigen zu verkaufen.

Die Ausfuhr des Helmes aus GB könnte ein Problem sein. Da ich nicht weiss ob der MK7 Helm ein Exportverbot geniesst. Dies würde aber nicht zu deinen Lasten fallen sondern dem Verkaufer/Versender. Denn der deutsche Zoll schert sich nicht um die Gesetzte der Briten.

Wunderbar, kann nämlich so einen Helm von nem Händler kaufen, der die Helme von hier stationierten Briten kauft. Demnach sthet dem ja nichts mehr im Wege.

Danke!

Das riecht schon eher danach, als ob ein "verlorener" Helm gewinnbringend verkauft wurde. Der Kauf wäre dann u.U. als Hehlerei zu werten.

Der Verkäufer ist seriös ;)

(3523 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2014 um 12:50 Uhr)

Die Frage ist, ob der Verkäufer des Helm seriös war.

Ist ja im Prinzip nicht mein Bier ;)

Aber laut den Aussagen des Verkäufers bezieht er die von der britischen Armee

Hab gerade mal einen Kontakt angeschrieben zu dem Problem:

"It's that stealing and handling stolen goods are illegal

 
And Mk7s haven't been released as surplus in the same way Ospreys have

So basically they are illegal in the same way its illegal for people to steal a car and sell it"

Danke Bash, aber der wird mir ja als Surplus angeboten, wird das damit problematisch für mich?

Da es den MK7 nicht als Surplus gibt ist es wohl ein geklauter. Könnte also passieren das die RMP bei dir auftaucht und den mitnimmt. Was das ansonsten für eine Strafe bedeutet, keine Ahnung.

Mhh okay, der Verkäufer meint, er bekommt regelmäßig welche rein. Überprüfen kann ich natürlich nichts. 

Werd ich somit nochmal drüber nach denken, ob ich den kaufen werde.

(1212 Posts)

(nachträglich editiert am 21.12.2014 um 14:33 Uhr)

Ist zwar nur halb-topic, passt aber gerade ganz gut:

Für den Fall, dass man gestohlene Ware kauft, kann man niemals darüber ein Besitzrecht erlangen. Sicherlich kann man der Polizei gegenüber glaubhaft machen, dass man die Hehlerware im guten Glauben erworben hat und man bekommt keine rechtlichen Probleme. Aber auf dem finanziellen Schaden bleibt man erstmal sitzen, da die Ware einkassiert wird.

EDIT: Schreibfehler korrigiert.

Dann kann ich immer noch mit dem Händler reden denke ich. 

Ist in gewisser Hinsicht mein eigenes Risiko




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