(1154 Posts)

(nachträglich editiert am 03.12.2014 um 15:52 Uhr)

Ich will mir ein APS Gearbox aus Österreich bestellen.

Die V2 ist aber FA und ungedrosselt, hat eine Federschnellwechselsystem.

Wie sieht die Rechtslage aus, kann ich die Gearbox bestellen, da sie "standalone" nicht funktioniert,

oder muss ich sie vorher drosseln lasse, und wenn ja, reicht da dann theoretisch, dass der shop die GB aufmacht, löcher in den cylinder bohrt(egal wie viele, den würde ich dann nachher austauschen).

 

Logisch wäre es für mich, wenn man sie importieren darf, das sie ja noch nicht gegen das Waffengesetzt verstößt, leider bin ich nicht sonderlich Rechtssicher, und frage deswegen einmal nach :D

 

gruß chris :)

Da Österreich in der EU ist hast Du das Problem Zoll nicht! Wenn Du bei Airsoftgun.at bestellst lass die Feder und Selectorplate ausbauen,fertig. Bei einer Box mit Federschnellwechselsystem ist das meist kostenlos und die Teile liegen im Paket!

[Post von User 3632 (04.12.2014 11:20) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 04.12.2014 um 14:03 Uhr)

Ich weise Mal darauf hin, dass laut BKA Feststellungsbescheid (Link zum BKA) Der Lauft, sowie die Gearbox als ganzes waffenrelevante Teile sind und somit der Waffe gleichgestellt. 

Somit ist die Gearbox nicht so unproblematisch wie mancher meinen mag. 

(1154 Posts)

(nachträglich editiert am 04.12.2014 um 13:39 Uhr)

Sprich, wenn die GB unter 0.5 Joule hat ist sie Spielzeug, und kann frei gekauft werden.

Man kann aber nicht feststellen, wie viel Joule sie hat. Ist die GB jetzt Waffenrelevant, wenn sie ohne SelectorPlate und ohne Feder geliefert wird?

 

Edit: ich bestell die Gearbox zerlegt, dann kann doch keiner mekern :D

(2134 Posts)

(nachträglich editiert am 04.12.2014 um 15:07 Uhr)

@Skipper:

Vom Grundsatz hast Du Recht und ich kenne den BKA Bescheid!Aber es handelt sich hier um Freiverkäufliche Waffenteile! Die JEDER ab 18 Jahren erwerben darf! Ich habe Gearboxen aus USA und HK bestellt die allesamt beim Zoll gelandet sind und OHNE Probleme ausgehändigt wurden! Das gleiche bei Läufen und Tuningläufen! Ich gehe davon aus das der TE 18 Jahre alt ist!

Dann vergiss alles was ich geschrieben habe! Die Teile bekommst Du auch bei Airsoftgun.at erst ab 18!

Doc, ich wollte dich damit nicht angreifen. Es ging mir nur darum, dass im Gegensatz zu dir nicht alle wissen, wie die Sache rechtlich liegt. 

@Skipper: alles gut! Hab ich nie als Angriff aufgefasst!

Wobei die "Waffenteile" erst Waffenteile sind wenn sie für eine Waffe bestimmt sind, wer das in ein Spielzeug einbauen will erwirbt somit nur "Spielzeugteile". Ansonsten würde ja jeder der ne 05er besitzt Waffenteile besitzen.

(1336 Posts)

(nachträglich editiert am 04.12.2014 um 19:02 Uhr)

Man kann hier rumdiskutieren so lange man will.

 

Fakt ist:

 

Wird eine Gearbox importiert wird sie egal ob gedrosselt oder nicht im schlimmsten Fall vom Zoll kassiert und an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

 

Wer eine komplette GB kaufen will sollte sie vom Händler vorher komplett zerlegen lassen. Somit gilt das GB Puzzle nicht mehr als Waffenteil und kann einem keine Probleme mehr bereiten.

 

Ich habe auch schon mal eine GB aus China bekommen diese wurde mir beim Zoll aber erst ausgehändigt als ich die dazu passende Waffe mit F vorgelegt habe, für die das Ersatzteil bestimmt war. Das Muss der Zoll aber nicht immer so locker Regeln, da das vorgehen hier von ZA zu ZA anders geregelt wird.




Anzeige