ASG Transport in Rucksack mit Vorhängechloss

 
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Hallo

 

Ich hoffe diese Frage stört nicht allzu sehr, da hier ja was den Transport angeht viele Fragen gestellt werden.

Ich habe jetzt eine Weile im Internet und auch hier im Forum gesucht aber noch keine konkrete Antwort auf folgende Frage gefunden:

Ist es legal, eine ASG (Ohne Akku, Magazin, Kugeln etc.) in einem Rucksack zu transportieren, wenn 2 "Schieber" vorhanden sind, die mit einem Vorhängeschloss verschlossen sind?

Theoretisch sollte das doch legal sein, oder habe ich da was falsch verstanden? Hat vielleicht schon jemand Erfahrungen damit gemacht?

Ja, ist legal. Darfst sogar Akkus, Magazine und BBs in der gleichen Tasche haben. 

Wichtig ist dass diese VERschlossen ist. 

Geht auch mit Kabelbindern wenn man kein Schloss da hat.

Ganz Kurze Antwort: Ja ist es. 

[Post von User 53169 (01.12.2014 19:38) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Wo steht das, das alles woanders sein muss?

[Post von Leon (Alcatraz) (01.12.2014 19:47) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Welche Munition? Laut Gesetz haben wir sowas nicht da Munition aus Treibladung und Projektil besteht.

Und Munition muss getrennt von einer Waffe Transportiert werden, Geschosse nicht.

[Post von User 41871 (01.12.2014 20:03) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]
[Post von User 53169 (01.12.2014 20:18) wurde als "falsche Information / Halbwissen" markiert und daher ausgeblendet]

Zitat aus der Forenbeschreibung: 

"Bitte beachtet, dass die meisten der User hier keine Rechtsexperten sind und somit die Angaben nicht immer verlässlich sind.
Aussagen zur Rechtslage sind immer mit Quellenangabe zu posten."


Das ist zu beachten und einzuhalten. Also wer ohne Nachweis ist lasse den Finger vom Antworten Button.


(nachträglich editiert am 01.12.2014 um 20:25 Uhr)

@ Grasshopper:

Nein. Erst recht nicht nach deiner Definition, da es auch Waffen ohne Magazin gibt.

Edit: Ich mein e auch RS Waffen, da das WaffG sich zu 99% immer noch damit beschäftigt.

WaffG Anlage 1 (§1-4 Begriffserklärung) Unterabschnitt 3

Munition und Geschosse
1.
Munition ist zum Verschießen aus Schusswaffen bestimmte
1.1
Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss enthalten, und Geschosse mit Eigenantrieb),
1.2
Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoss nicht enthalten),
1.3
hülsenlose Munition (Ladung mit oder ohne Geschoss, wobei die Treibladung eine den Innenabmessungen einer Schusswaffe oder eines Gegenstandes nach Unterabschnitt 1 Nr. 1.2 angepasste Form hat),
1.4
pyrotechnische Munition (dies sind Gegenstände, die Geschosse mit explosionsgefährlichen Stoffen oder Stoffgemischen [pyrotechnische Sätze] enthalten, die Licht-, Schall-, Rauch-, Nebel-, Heiz-, Druck- oder Bewegungswirkungen erzeugen und keine zweckbestimmte Durchschlagskraft im Ziel entfalten); hierzu gehört
1.4.1
pyrotechnische Patronenmunition (Patronenmunition, bei der das Geschoss einen pyrotechnischen Satz enthält),
1.4.2
unpatronierte pyrotechnische Munition (Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten),
1.4.3
mit der Antriebsvorrichtung fest verbundene pyrotechnische Munition.

(388 Posts)

(nachträglich editiert am 01.12.2014 um 20:23 Uhr)

Stimmt. Daran habe ich nicht gedacht..aber beim airsoft wäre auch eine revolver patrone ein magazin da eine bb reinkommt.

 

 

Besser man macht den thread zu. Irgendwer meldet hier sinnlos. -_-

Gerade eben einen der besten Posts gesehen die es hie je gab. Der Post mit dem Auszug vom deutschen Schützenbund. Das war alles 99% Richtig und ihr markiert es als Halbwissen? Was ist bei euch los?

[Thread geschlossen]

Waffenexperten unter sich...



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