hallo zusammen ! bin auf der suche nach einer waffentasche für meine m4. 

wie ist das mit dem abschließen?

könnte man bei dieser tasche an beiden reißverschlüssen ein schloß dran ballern? oder muss es eine bestimmte vorrichtung für ein schloss sein?

 

http://www.kotte-zeller.de/Echo1-41-Tactical-Gun-Bag-Gewehr-Futteral-schwarz.htm?websale8=kotte-zeller-shop&pi=123575&ci=009990

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(nachträglich editiert am 14.10.2014 um 00:32 Uhr)

Schloß drauf und gut ist!

Die Airsoft muß lediglich vor schnellem Zugriff gesichert sein ... selbstredend ungeladen.

Vorhängeschloss durch die beiden Öffnungen an den Reißverschlüssen und fertig. 

Wäre da eigentlich Kabelbinder auch in Ordnung?

(573 Posts)

(nachträglich editiert am 14.10.2014 um 12:32 Uhr)

Ebenfalls. Geht auch ein Stück Paketschnur. Hauptsache verschlossen und nicht nur geschlossen. Theoretisch geht auch eine zugeklebte Plastiktüte. So hab ich zumindest bei meinem Händler vor ort die Waffe verpackt bekommen um sie mit nach Hause zu nehmen.

Pascal, nur weil dein Händler das so gemacht hat ist es noch nicht richtig so. 

(45 Posts)

(nachträglich editiert am 14.10.2014 um 12:37 Uhr)

Wie sieht es aus wenn man ein kleinen Waffenschein besitzt? 

Darf man die dann im Auto ohne Sicherung in einer Tasche transportieren?

verdecktes führen einer Waffe ...

Also mit Kabelbindern hatte ich noch nie Probleme 

Wenn du deinen Waffenschein abgeben und die Waffe loswerden willst ja. 

Lies es dir ein Mal durch.

http://www.schützengesellschaft-markneukirchen.de/doks/Merkblatt%20zum%20Transport.pdf

Händler klebt die Tüte zu:

Ja zulässig. Ist eine Transportverpackung. Nicht schön, aber naja okay.

 

Kleiner Waffenschein:

Für eine Airsoftwaffe bekommt man keinen kleinen Waffenschein.

 

 

Kabelbinder:

Naja... nicht schön aber okay

(8154 Posts)

(nachträglich editiert am 14.10.2014 um 12:46 Uhr)

Sirke, 

es ging ihm darum, dass er bei Besitz eines Waffenscheins eine Airsoft ungesichert in einer Tasche transportieren darf. Und da lautet die Antwort nein. Wenn man einen Waffenschein besitzt sollte man genau das wissen. Unsachgemäßer Transport ist nicht. 

Es spielt keine Rolle, wie er die Waffe führen will (Außnamen sind Privater Grund und Dienstlich). Geladen, ungeladen, offen, verdeckt, am Strick hinter sich her schleifend, an einen Stock gebunden was auch immer. Er bekommt keinen kleinen Waffenschein für eine Airsoftwaffe. Also bleibt nur und ausschließlich der Weg des Verschlossenen Transports.

Das gilt sogar für Polizisten, Soldaten, Richter, Politiker, Jesus und Mohammed, für einheimische und Ausländer. Nur bei Aliens bin ich mir unschlüssig, nehme es aber auch hier an.

(4118 Posts)

(nachträglich editiert am 14.10.2014 um 15:52 Uhr)

Es macht einen gewaltigen Unterschied ob man eine Waffe führt oder transportiert. Der Transport erfolgt in einem dafür geeignetem Behältniss welches Zugriff und Einsehen unterbindet, das führen einer Waffe erfolg griff- bzw einsatzbereit ge- oder unterladen am Körper, im Fahrzeug oder allgemein dann wenn man über die Waffe jederzeit ungehindert Gewalt ausübt.

Ihr dürft Schusswaffen aller Art lediglich in der Öffentlichkeit transportieren wenn euch der Besitz erlaubt ist und ein Zweck daran gebunden ist, zum führen von Schusswaffen ist eine Genehmigung nötig!

Grüße

Worm²

@ Swordfisch:

Der kleine Waffenschein hat für ASG genauso viel Bedeutung wie ein Angelschein.

 

 

 




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